0.2.7 Wiedervereinigung ohne Grundrechte
0.2 Zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den jetzigen neuen Bundesländern
0.3.1 Beschlüsse/Urteile
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0.2.8 Korruption und ander Vorteile

Von aktiver Korruption wird gesprochen, wenn eine persönliche Position ausgenutzt wird um einen unerlaubten Vorteil zu erreichen. Werden Forderungen gestellt, Vorteile gewährt oder angeboten und versprochen, Schmiergeld gezahlt, so dass eine Person bestochen wird, ist dies strafbar.

Fordert ein Vorteilsnehmer einen Vorteil, kann dies bis zur Erpressung gehen. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind die  §§ 331 ff, 108 b und 108 e Rechtsgrundlage, wenn Amtsträger, Politiker, Wähler, Abgeordnete mit solch einem Straftatbestand in Verbindung stehen. Im geschäftlichen Verkehr sind §§ 298 ff StGB maßgebend.

Dies gilt jeweils auch bei passiver Korruption, Vorteilsnahme, Bestechlichkeit. Selbst Sponsoring und Spendegewährung (Parteienspenden) an öffentliche Körperschaften können Einfallstore zur Korruption sein. Neben Bargeld - (Schmiergeld) Zahlung sind Scheingeschäfte, Scheinlieferungen, Gutachten, Beratung, Sachgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen, Essen, Reisen, kostengünstige oder kostenlose Leistung, oder ein gut bezahlter Job, eine Karrierezusage, evtl. auch an Angehörige, sind von Korruption belastet.

Die Abhängigkeit von einer Baugenehmigung oder eines öffentlichen Auftrags von einer materiellen Gegenleistung ist als rechtswidrige Diensthandlung, Dienstpflichtverletzung, als Korruption §§ 332 und 334 StGB strafbar. All solche Vorteilsnahme, § 331 StGB, sind kein straffreies handeln.

Dies gilt grundsätzlich nicht nur für Beschäftigte aller staatlichen Ebenen (Legislative, Exekutive und Judikative) bei denen solch Unrechtsverhalten, Bestechlichkeit, festzustellen ist, sondern auch andere „Machtpositionen“ wie Aufsichtsräte, Manager, Abgeordnete, Sportfunktionäre, Mitarbeiter können zur Korruption verführen.

Selbst Staatsanwälte, die ohnehin als Angestellte/Beamte weisungsgebunden sind, können hiervon nicht frei sein oder werden „politisch“ umgesetzt.

Gleichwohl darf hier nicht nur verallgemeinert werden, denn sicher sind in Ämtern und im Geschäftsleben auch Menschen tätig, für die Ethik, Vertrauen, ein korrektes Verhalten selbstverständlich ist, Charakter und ein sauberes Gewissen, eine saubere Persönlichkeit hohe Werte hat.  

Besonders Korruption - Bestechlichkeit - gefährdet seien Niedriglohnländer, ehemalige  Diktaturen. In Diktaturen und diesen nahe stehenden Staatsformen kann Korruption - auch in Entwicklungsländern - zum politischen Prinzip gehören.

Exportierenden Firmen ist dies geläufig. Die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) weist davon zu berichten.

Gewisse Wirtschaftsbranchen wie Pharmaindustrie und Handelsdüngerindustrie können den Handel, den Ärzten, wirtschaftliche Vorteile gewähren, um mehr von ihren Produkten zu verkaufen, obgleich viele der (chemischen) Mittel der Gesundheit schaden anstatt sie zu fördern, oder bei der Stickstoff - Nitratdüngung - (auch Kalisalz) dem Grundwasser schaden und einer Bioproduktion entgegenwirken.

Grundsätzlich sind verschiedenste Formen von Korruption denkbar, so z. B. auch auf der Ebene einer Rechtsstellung, Baukostenerhöhung, Nebenkosten die im Angebotspreis nicht beziffert sind.

Rechtliche Grundlagen um Korruption zu bekämpfen fehlen nicht. In 2003 wurde von UN, den Vereinten Nationen, eine weltweite Konvention hierzu erlassen. Dieser Vertrag ist inzwischen von 159 Staaten ratifiziert, noch nicht ratifiziert hat ihn u. a. neben Syrien, Nordkorea, Japan auch Deutschland.  Mit diesem internationalen Vertrag will man in unserer globalisierten Welt auch grenzüberschreitende organisierte Korruption, Kriminalität, bekämpfen. Die Länder sollen danach auch intern klare strafrechtliche Regeln treffen, Unabhängigkeit der Justiz sichern, Verhaltenscodices für Beamte verpflichtend vorgeben, öffentliche Rechenschaftspflicht - Transparenz - bei der Verwaltung, Finanzen gewährleisten und die Bürgergesellschaft beteiligen.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat 1977 als Vertretung der Weltwirtschaft einen Bericht über Korruption veröffentlicht und die Regierungen aufgerufen, diese Themen auf ihre Agenda zu setzen.

Auch die EU bemüht sich mit ihren jeweiligen Mitgliedsstaaten seit nahezu 20 Jahren aktiv gegen Korruption. Mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) von 1999, der Europ-Polizei (EUROPOL) von 1995, der EUROP Justiz (EUROJUST) von 2002 soll hier Korruption bekämpft werden. 

Ein Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates trat 2002 in Kraft, wurde aber noch nicht von allen Ländern ratifiziert, so auch noch nicht von Deutschland. Warum eigentlich noch nicht? 

Die Arbeit dieser Institution soll  kohärent, übergreifend, umfassend erfolgen.

Der Bundestag hat 1997 ein Korruptionsbekämpfungsgesetz verabschiedet, das allerdings vor allem an der Abgeordnetenbestechung vorbei geht und mehr symbolischen Charakter hat. Korruption in der öffentlichen Verwaltung und Justiz führt zu besonders enormen immateriellen Schäden durch Vertrauensverlust. Härtere Korruptionsregeln scheuen die Damen und Herren im Bundestag.

Unser Parteienstaat ist offensichtlich schon weit abgefallen von ethischen Werten, Charakter, Moral, Verantwortungsbewusstsein für unsere Gesellschaft in Gegenwart und Zukunft.

Nach einem internationalen Korruptions - Wahrnehmungsindex - nimmt Deutschland mit Rang 15 einen Mittelplatz ein. Es bleibt also noch viel zu tun.  

 

siehe auch Kapitel:     22.3    -  Eigentum verpflichtet

www.kuchs.de             8.1     -  Transparenz

                                  6.12  -  Reform der GAP

                                  0.12  -  e.G. Kahla

                                  1.15  -  Erfolgsmeldungen

                                  1.17  -  Freiheit, Einheit, Rechtsstaat

                                  6.3    -  Eine Sonderpublikation

 

 

Einige Literaturhinweise:

1)        von Arnim, Korruption, Netzwerke in Politik, Ämter und Wirtschaft

2)        Transparency International FA Qs

3)        Roth, Nübel, Fromm - Anklage unerwünscht - Korruption und Willkür ….

4)        Altvater, E., Privatisierung und Korruption

5)        Huismann, Schwarzbuch WWF

 

 

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