0.2.6 Ein wissenschaftliches Gutachten 50 Jahre nach der Zwangskollektivierung
0.2 Zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den jetzigen neuen Bundesländern
0.2.8 Korruption und andere Vorteile
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0.2.7 Wiedervereinigung ohne Grundrecht

Der politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenbruch des kommunistischen Ostblocks und damit auch der DDR in 1989 hat bei vielen Menschen große Hoffnungen geweckt. Freiheit, Ende der Mangelwirtschaft und die Angst vor der Stasi öffneten den Blick in die Zukunft. Mit dem Beitritt der wieder gegründeten Bundesländer zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 wurden rechtliche Grundlagen geschaffen, die diese Hoffnung rechtfertigten, wenngleich der große Strom der Abwanderung, vor allem der jüngeren Generation, in den freien Westen schon seinerzeit bedenklich stimmen musste. 

Umfangreiche wirtschaftliche Hilfen sollten unter anderem auch jenen jungen Menschen eine Perspektive eröffnen, die kein Vertrauen in die alte und neue Herrschaftsriege finden konnten. Inzwischen dokumentieren die anzutreffenden Tatsachen ein beängstigendes Bild. Bevölkerungsschwund von einst rund 17 Mio. Einwohnern in 1988 auf heute rund 14 Mio., inklusive Ostberlin. Die Bevölkerungsstruktur, die Altersstruktur, liegt, wie die Statistischen Landesämter bestätigen, weiter im Trend der zurückliegenden 22 Jahre. Leerstand der Bausubstanz ist für jedermann sichtbar. Die jährliche Verwendung von vielen Mrd. Fördermittel lässt wenig Gutes erwarten. Produktive Investitionen zur Schaffung rentabler Arbeitsplätze lassen weitgehend auf sich warten. Und die Grundrechte, Art. 1 - 19 GG, lassen sich trefflich beugen. 

Einen Beweis hierfür lieferten neulich drei Entscheidungen beim Oberlandesgericht Jena. Drei frühere LPG-Bauern hatten vor nunmehr 14 Jahren in 1997 beim Landwirtschaftsgericht in Gera Antrag nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) gestellt, das LPG-Nachfolgeunternehmen zu verurteilen, die ihnen zustehenden, nach Art. 14 GG eigentumsrechtlich geschützten, Vermögensansprüche nach § 44 LwAnpG - Inventar und Investbeitrag -, die seinerzeit im Rahmen der Zwangskollektivierung hatten eingezahlt bzw. eingebracht werden müssen, sowie Zinsanspruch und Bodennutzungsvergütung auszuzahlen. Nach mehr als 10 Jahren hatte das Amtsgericht 2008 ihnen ihre Ansprüche in Beschlüssen zugesprochen. Die Agrargenossenschaft bei Pößneck-Neustadt/Orla legte hiergegen Beschwerde ein. Weitere drei Jahre später hat nun das Oberlandesgericht Jena Entscheidungen getroffen, Az. Lw U 572/08 u. a. vom 28.07.2011, wonach die drei einstigen LPG-Bauern nahezu 150.000 EUR einschließlich der Zinsen erhalten haben. Zudem muss die Agrargenossenschaft den ganz überwiegenden Teil der Verfahrenskosten, einschließlich Sachverständigen-Gutachtenkosten, insgesamt etwa weitere 100 T EUR, tragen. 

Mehr als 350 weitere LPG-Bauern oder ihre Erben der gleichen einstigen LPGs, die fristgerecht keinen solchen Antrag an das Gericht gestellt haben, bekommen keine Nachzahlung. Denn schließlich handelt es sich hier nur um die Differenz der Beträge, die von der LPG-Nachfolge-Agrargenossenschaft 1991 den Bauern zu wenig zugeordnet und ausgezahlt bzw. als Genossenschaftsgeschäftsanteil nach LwAnpG zugeordnet wurde. 

Unverständlich bleibt dabei, dass auch die drei Bauern einen, wenn auch geringen, Prozentsatz der Kosten tragen müssen, obgleich die Agrargenossenschaft sich

20 Jahre geweigert hat, eine dem Grundgesetz und dem LwAnpG entsprechende Vermögensauseinandersetzung durchzuführen. 

Bedauerlich ist auch, dass einer der Antragsteller vor drei Jahren verstarb und den Erfolg auf seinem Konto bzw. nun dem Konto der Erben nicht mehr miterleben konnte. Diese überlange Verfahrensdauer ist verfassungswidrig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 08.06.2006, NJW 2006 S.2389 und ebenso der Thüringer Verfassungsgerichtshof 1/00 Az. 7 K 1571 am 01.12.1999 entschieden haben, da diese überlange Verfahrensdauer das Rechtsschutzbedürfnis nach Art. 19 GG verletzt. Schließlich sollte der rechtsuchende Bürger sein Recht auch noch erleben können. Dabei gab es von Seiten der Bauern schon Jahre vor der Antragstellung beim Gericht Bemühungen, mit der Agrargenossenschaft eine einvernehmliche Regelung zu finden. Doch war diese zu nichts bereit. Auch Schreiben an die Landesregierung, die entgegen der Vorschriften der Fördermittelrichtlinien, wonach eine korrekte Vermögensauseinandersetzung Fördervoraussetzung war, dem LPG-Betrieb jährlich mehrere Millionen Subventionen genehmigte, blieben erfolglos. Auf der Liste der Top 200 Subventionsempfänger steht diese Agrargenossenschaft in 2010 mit 1,71 Mio. EUR. 

www.agrar-fischerei-zahlungen.de

www.ble.de (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE))

www.euraktiv.de 

www.ebundesanzeiger.de 

 

www.kuchs.de

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