0.13 Vom Auswuchs der Agrarstrukturen
0. Vorbemerkungen
0.15 Wiedervereinigung ohne Ende
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0.14 Die Agrarpresse dreht sich

Im Heft 44 „Landpost“ (Ost) hat diese einen detaillierten Beitrag ihren Lesern zur Rechtform des „Mehrfamilienbetriebes“ geboten. Wie schon in diversen früheren Ausgaben brachte die „Landpost“ (Ost - z. B. Heft 40 auch in der Gesamtausgabe) Stellungnahmen zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zu den Knebelungsversuchen des Begriffs „Mehrfamilienbetrieb“. Von Seiten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), seiner Landesverbände - Ost - und den LPG-Betrieben - den Agrarkapitalgesellschaften, wurde hierzu reichlich Stimmung geliefert. 

War diese Bezeichnung „Mehrfamilienbetrieb“ bis 1990 in der Bundesrepublik wie der Familienbetrieb ein landläufig gängiger Begriff an dem es nichts zu deuteln gab, so hat sich dies im Zuge der Wortführerschaft der LPG-Betriebe und ihrer Lobby, grundlegend geändert. Der im Beitrittsgebiet durch die LPG-Betriebe praktizierte Missbrauch dieses Begriffs, von Politik und Agrarpresse unterstützt, dient dort geradezu das DDR-LPG-Unrecht auf Dauer fortzuführen und hierfür noch jährliche Subventionen - sprich Steuergelder -  in Millionenhöhe zu kassieren vom jeweiligen Land, dem Bund und der europäischen Union.

Im Zusammenhang der seit 2002 durch die EU gezahlten flächenbezogenen Direktzahlungen im Rahmen der GAP und bevorstehender Reform ab 2014 kocht der „Mehrfamilienbetrieb“ geradezu hoch. So wurde der Abdruck einer Stellungnahme hierzu als Reaktion auf einen Leitartikel des Chefredakteurs in der „Bauernzeitung“,  dort im Heft 39, von dort abgelehnt. So sah der Chef keine Möglichkeit meine Stellungnahme in der „Bauernzeitung“ abzudrucken, die nun die „Landpost“ Heft 44 abgedruckt hat.

Im dortigen Heft 39 der „Bauernzeitung“ hatte dieser Chef eine nicht haltbare Position bezogen, wonach ihn offenkundig vorrangig eine entsprechende  Stellungnahme  des Deutschen Bauernbundes ein Dorn im Auge gewesen sein muss.  Die Ablehnung meines Beitrags hat mich weiter motiviert (sofern dies nötig gewesen sein sollte). Schließlich hat der Chef mir per E-Mail vom 19.10.2011 u. a. klar mitgeteilt, dass die LPG-Nachfolger bald mit keinem LPG-Vermögen mehr wirtschaften, da dieses nach 20 Jahren verbraucht (abgeschrieben) sei. Dabei hat der Chef den EU-Agrarkommissar geradezu persönlich angegriffen, ihm vorgeworfen, er sei Beratungsresistent, er habe bei seinem Studium in Frankreich nicht aufgepasst, er wolle den Sinn der Werte „Gruppenbetriebe“ und „Genossenschaft“ und entsprechende Stellungnahme von (Agrar-) Ministern (Bauernverbands-) Präsidenten und Presse (Ost) nicht begreifen.

Wie in einer Einzelbauernwirtschaft würden im „Mehrfamilienbetrieb“ analog mehrere Familien gemeinsam mit ihrem Eigentum in einer Genossenschaft oder GmbH wirtschaften. Das einst zwangskollektivierte LPG-Vermögen wird so vom Chef schon zum Eigentum einiger Genossen erklärt und bezeichnet eine kritische Stellungnahme  des Deutschen Bauernbundes zur heute zu hörenden Verharmlosung des Begriffs „Mehrfamilienbetrieb“ bei den agrarindustriellen Großbetrieben als pure Irreführung.  

In meiner Stellungnahme hierzu, die ich der „Bauernzeitung“ am 08.10.2011 zur Veröffentlichung zugeleitet hatte, verdeutlichte ich die anstehende aktuelle Problematik, wie sie die „Landpost“ (Ost) nun im Heft 44 publiziert hat.

In seiner Antwort, E-Mail vom 19.10.2011, teilte mir der Chef mit, dass  

-   die LPG-Nachfolgebetriebe 20 Jahre nach der Wende auf völlig neuer       Vermögensgrundlage stehen,

-    in den letzen Jahren auch GbRs, unbescholltene Wiedereinrichter, lehrbuchartige Mehrfamilienbetriebe, die Rechtsform einer GmbH gewählt haben,

-    auch GmbH-Gesellschafter, Genossenschafter, Aktienbesitzer, dort als Gesellschafter mit ihrem Vermögen haften, und Nichtgesellschafter als Arbeitnehmer beschäftigt sein können, ohne das rechtlich ein Mehrfamilienbetrieb vorliegt, da diese Arbeitnehmer nicht mit haften,

-    das der Mehrfamilienbetrieb keine rechtlich Kategorie ist, sondern lediglich im Zuge der agrarpolitischen Diskussion oder frei wählbaren Unternehmensbezeichnung gebraucht wird,

-    es eine nicht haltbare Anschuldigung sei, wenn der Vorwurf erhoben würde, dass die vom DBV und seinen Landesverbänden Ost in Verbindung mit der Verwendung des Begriffs „Mehrfamilienbetrieb“ eine praktizierte Irreführung und ein Täuschungsmanöver sei,

-    die Direktzahlungen vorrangig landeskulturelle und agrarökonomische Leistungen ausgleicht und zwar unabhängig vom Arbeitseinsatz,

-    ein Unrecht sei mit den Direktzahlungsverteilung je Hektar nicht verbunden,

-    den möglichen Verdacht von Korruptionsnähe weist er strickt zurück. 

Im Ergebnis wird man sicher gut daran tun, wenn man sich an den Tatschen orientiert, sich die in den letzten Jahren auf der eigenen Gewinn- und Verlustrechnung/Bilanz eingegangenen Direktzahlungen (und sonstigen Subventionen) vergegenwärtigt und vergleicht mit dem, was LPG-Nachfolgebetriebe, Agrarkapitalgesellschaften erhalten. Schließlich ist dieses über das Internet leicht in Erfahrung zu bringen, wie auch in der „Landpost“ schon wiederholt publiziert.  

Schließlich müssen die Ergebnisse der letzten Agrarministerkonferenz in Suhl als Notlösung eingestuft werden, denn einigen konnte man sich nicht, also hat man den Kern der Problematik ausgeklammert, so dass diese weiter schwelt und ein sachgerechtes Ergebnis auf sich warten lässt.  

siehe auch Kapitel:     22.3    -  Eigentum verpflichtet 

www.kuchs.de             8.1     -  Transparenz 

                                  6.12  -  Reform der GAP 

                                  0.12  -  e.G. Kahla

                                  1.15  -  Erfolgsmeldungen 

                                  1.17  -  Freiheit, Einheit, Rechtsstaat 

                                  6.3    -  Eine Sonderpublikation  

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