0.14 Die Agrarpresse dreht sich
0. Vorbemerkungen
1.1 Der Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Seite drucken Seite drucken

0.15 Wiedervereinigung ohne Ende

Unglaublich aber wahr, 1989 brach das sowjetische Machtmonopol auch über der DDR zusammen. Ab 01.07.1990 Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland.

Am 03.10.1990 Wiedervereinigung durch Beitritt der 5 wieder gegründeten Bundesländer auf dem Territorium der DDR nach Artikel 23 Grundgesetz (alter Fassung) zur Bundesrepublik Deutschland und Ostberlin zu Westberlin.

Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) im Juni 1990 noch von der letzten DDR-Regierung erlassen - 1991 von der Bundesregierung novelliert - schuf die Rechtsgrundlage zur Aufhebung des Unrechts, der Entrechtung, der Folgen die mit dem Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-G) der DDR seit 1952 und der Zwangskollektivierung in 1960 gegen die rund 700.000 einstigen Bauern in der sowjetisch besetzen Zone/DDR vor lag.

Nach LPG-Gesetz stand das Nutzungsrecht aller landwirtschaftlichen Flächen einschl. Wirtschaftsgebäude der LPG zu, obgleich die Bauern noch im Grundbuch als Eigentümer standen. Nur das Wohnhaus und 0,5 ha Land konnte individuell genutzt werden.

Die Bodeneigentümer, einstigen Bauern oder ihre Erben, konnten nach LwAnpG wieder über ihren Boden und die Wirtschaftsgebäude verfügen. In der LPG zwangsweise eingezahlten Inventar- und Fondsbeiträge - einschl. Vieh, Feldinventar, Technik - waren mit bescheidener Verzinsung zurückzuzahlen. Für die Bodennutzung durch die LPG stand eine geringe Entschädigung zu.

Wissenschaftliche Untersuchungen und aufgrund umfangreicher Verfahren bei den Landwirtschaftsgerichten - Amtsgerichten/ Oberlandesgerichten - wurde die Ansprüche nach LwAnpG nur zu etwa 20 bis 30 % zurückgezahlt. Der tatsächlich zustehende Anspruch musste über die Gerichte erstritten werden. Rund 700  aller Betriebe  wurden in solchen Verfahren vom Erzgebirge bis zur Ostsee von mir in den zurückliegenden 22 Jahren so vertreten und dabei mehr als 10 Mio. Euro (20.000 Mio. DM einschl. der Zinsansprüche und Verfahrenskosten) für die von mir vertretenen einstigen Bauern erstritten.

Auch im Jahre 2012, 22 Jahre nach dem Beitritt am 03.10.1990, ist diese Ebene der Wiedervereinigung - des Beitritts - noch nicht abgeschlossen. Im November 2012 hat das Oberlandesgericht Jena (Az. LwU 96/06 u. a.) im Freistaat/Rechtsstaat Thüringen in 3 von mir dort vertretenen Verfahren beschlossen, dass diese 3 einstigen LPG-Bauern, bei Gönnatal, zusammen rund 170.000 € Nachzahlung (einschl. Zinsen)  gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG erhalten. Nachdem das Amtsgericht Gera mit nicht nachvollziehbaren Überlegungen die Ansprüche abgelehnt hatte, das Unrecht fortsetzen wollte.  Die Verfahrenskosten hat die Genossenschaft zusätzlich zu tragen. Mehr als 10 Jahre Verfahrensdauer, Resignation und Ablehnung in Parallelverfahren waren voraus gegangen. Mehr als 250 weitere ehemalige LPG-Bauern/Erben dieser LPG/e.G., die nicht zum Gericht gegangen sind, erhalten nichts mehr.

Schließlich war die Förderung  - Subventionierung - der LPG-Nachfolger nach den Förderrechtlinien von 1991 - Anpassungshilfeverordnung - an eine ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung geknüpft. In allen Ämtern und Landesregierungen war bekannt, dass diese Förderbedingungen in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht erfüllt waren.  Doch die Millionen Subventionen flossen und fließen Jahr für Jahr. Allein an Direktzahlungen - Subventionen - erhält diese Agrargenossenschaft jährlich rund 1 Mio. €. Unsere Grundrechte, Art. 1 bis 19 Grundgesetz (GG), insbesondere Art. 14, 19 und 1 GG, Eigentumsrecht, Rechtschutz und Menschenrechte werden unverändert flächendeckend verletzt.

Mögen auch weitere 700 oder 1.000 solcher Fälle von anderen Rechtsvertretern für ehemalige LPG-Bauern so erfolgreich vertreten worden sein, die ganz überwiegende Mehrzahl in mindest 60 % der Fälle werden DDR-LPG-Unrecht von den LPG-Nachfolgern bis heute und in Zukunft unverändert fortgeführt. Und der Steuerzahler zahlt.  Mit den Haushaltsordnungen, wonach mit Steuergeldern sparsam, verantwortungsbewusst umgegangen werden muss, ist dies sicher nicht vereinbar.

Da haben die LPG-Nachfolgebetriebe nach 1990 gemäß § 44 Abs. 1 LwAnpG den vermögensanspruchsberechtigten LPG-Bauern Millionen DM/€ Vermögenszuordnung/Vermögensrückzahlungsanspruch vorenthalten. Da haben die LPG-Betriebe seit 1990 jährlich Hunderttausende, viele über 1 Mio. DM/€, Subventionen aller Art erhalten und erhalten diese heute noch.

www.euroactiv.de

Die Fläche/Hektar als Bemessungsgrundlage für die EU-Direktzahlungen - Subventionen - hat die flächengroßen Betriebe, die Agrarkapitalgesellschaften, Agrargenossenschaften, GmbH, AG ungerechterweise bevorteilt, obgleich dort die Viehhaltung und indessen Folge der Arbeitskräftebedarf je 100 ha weiter stark zurückgegangen ist. Personalkosten werden dort oft zu 100 % von den EU-Subventionen gedeckt. Bei viehloser Wirtschaftsweise erhalten die Betriebe häufig weit über 50.000 €/AK/Jahr und dies auch in all jenen Fällen, in denen die einstigen LPG-Nachfolgebetriebe inzwischen in nicht geringer Zahl mit dem Vermögen der LPG-Bauern in ganz private Hände überführt wurden.

Politiker aller Parteien in den Ländern, dem Bund, der EU (Straßburg) unterstützen dieses Unrecht. Die Glaubwürdigkeit, das Vertrauen in unsere Rechtsordnung schwindet dahin. Dabei ist dies nicht neu. Schon vor Jahre hatte ich in meiner 2. Dokumentation hierüber publiziert.

Die einstigen LPG-Bauern, ihre Erben, werden die ihnen zustehenden Vermögensansprüche in der großen Mehrzahl nie mehr erhalten, doch die Subventionen - Steuergelder  - fließen weiter.

0.14 Die Agrarpresse dreht sich
0. Vorbemerkungen
1.1 Der Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)