6.13 Mehrfamilienbetrieb als Rechtsform
6. Förderrichtlinien
6.15 Subventionen ohne Ende
Seite drucken Seite drucken

6.14 Diskriminierung oder Gerechtigkeit?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) - in Luxemburg - soll's richten! Die progressive Modulation ist das Feindbild. Nachdem das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Oder aufgrund zahlreicher Beschwerden und Klagen von Agrargenossenschaften gegen die Subventionskürzung nach den Vorschriften des Health-Check/Modulation einen Beschluss gefasst hat und ein solcher Fall dem EuGH vorgelegt wurde, wird nun von dort eine aufschlussreiche Klärung erwartet - sofern der EuGH den Beschluss vom Verwaltungsgericht Frankfurt/ Oder zur Vorabentscheidung annimmt (Landpost, Heft 45/2011). 

Schließlich geht es hier um Agrarpolitik, um Agrarsubventionen. Und wer sich dieses ganze Subventionsspektrum - nicht nur das bezogen auf die Landwirtschaft - der EU, des Bundes und der Länder einmal ansieht, muss sich schon fragen, wie kann die "Öffentliche Hand" auf allen staatlichen Ebenen - Legislative/Parlament (Politiker), Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Gerichte) = Anspruch auf Rechtsschutz, Art. 19 (4) GG sowie Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - mit den öffentlichen Mitteln - Steuergeldern - so großzügig umgehen. Gibt es da nicht doch andere politische Möglichkeiten, mit Klarheit, Gerechtigkeit und Wahrheit Bedürftigen, auch im Interesse der Gesellschaft, wirtschaftlich und sozial gezielt, wirksam zu helfen?  

Der seit Jahren kaum mehr zu durchschauende Subventionsdschungel kann schon lange nicht mehr als gerecht eingestuft werden. Schließlich fordern alle Haushaltsordnungen der Länder, des Bundes und der EU einen sparsamen, verantwortungsbewussten Umgang mit öffentlichen Mitteln - Steuergeldern. 

Die Zuordnung, Verteilung, der EU-Subventionen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), konnte noch nie als verantwortungsbewusst und gerecht eingestuft werden. Gut wäre es, wenn der EuGH die ihm vorgelegte Klage annimmt und diesen Subventionsdschungel lüftet. Dabei geht es grundsätzlich nicht darum, dass die Landwirtschaft zu viel Subventionen erhalten würde, sondern  

a)     um die ungerechte Verteilung im Rahmen der GAP auf die Betriebsgrößen, unabhängig von Produktionsstruktur und dort erforderlicher Arbeitskrafteinheiten (AKE).  

Diese Ungleichbehandlung ist mit unserem Grundrecht, unserer Werteordnung, nicht vereinbar. Die Landpost hat hierzu wiederholt berichtet. Ferner geht es 

b)     um die Frage, ob nicht an anderen Stellen unserer Wirtschaftsordnung anzusetzen wäre, so zum Beispiel vorrangig bei den preisdiktierenden Monopolstellungen vieler Marktpartner der Landwirtschaft. 

Ein Blick auf die hier beim EuGH strittige Frage um die progressive Modulation, bezogen auf die Betriebsgröße, verdeutlicht zudem, dass die in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen, die dort ihren Lebensunterhalt verdienen und den Ländlichen Raum pflegen, ungleich betroffen sind, da die Ausgangswerte, die Subventionen der ersten Säule der GAP (Direktzahlungen), durch ihre Berechnung auf die Fläche/ha äußerst ungerecht zum Nachteil der bäuerlichen Familienbetriebe und der dort arbeitenden Menschen erfolgt. Eine Stellungnahme des EuGH hierzu wäre sicher wünschenswert. 

Im Mittelpunkt steht der Mensch. Kann es da gerecht sein, wenn Menschen, die in Großbetrieben, Agrarkapitalgesellschaften, in Betrieben nicht landwirtschaftlicher Kapitalanleger, in Betrieben von Fonds-Gesellschaften in Ost und West, oft zu minimalen Löhnen arbeiten, jedoch die Inhaber ein Mehrfaches an solchen Subventionen - bezogen auf die AKE - erhalten und damit die Pachtpreise für bäuerliche Familienbetriebe in nahezu unerschwingliche Höhen treiben. Mit dieser ungerechten Subventionszuordnung der GAP profitieren vorrangig die Verpächter und die Inhaber bzw. Geschäftsleitung, Vorstandsmitglieder der Großbetriebe/eG/GmbH/AG, während die dort arbeitenden Menschen, auch in vielen bäuerlichen Familienbetrieben, am Existenzminimum leben. 

Da muss sich doch keiner wundern, wenn junge Betriebsübernehmer fehlen, bäuerliche Familienbetriebe im Generationenwechsel aufgegeben werden und der ländliche Raum leidet.  

Bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele bäuerliche Familienbetriebe von  

5 - 300 ha und mit Viehhaltung nach Luxemburg wenden und dort zur weiteren Begründung ihre seitherige Benachteiligung gegenüber Großbetrieben im dort anhängigen Verfahren schriftlich vortragen, 

EuGH  

L-2925 Luxemburg 

Az. C-545/11, 

die dortigen Richterinnen und Richter über ihre diesbezüglichen Sorgen informieren.  

In Frankfurt/Oder trägt das Verfahren beim Verwaltungsgericht das
Az. VG 6K255/10. 

Dabei geht es nicht etwa darum, Großbetriebe-Inhaber und ihre Leitung (und Abnehmer/Vermarkter von Agrarprodukten) zu benachteiligen, sondern darum, die Benachteiligung der in bäuerlichen Familienbetrieben arbeitenden Menschen zu beseitigen, gerechter zu unterstützen, die Verteilung finanzieller Mittel (Steuergelder) nach den Vorschriften der jeweiligen Haushaltsordnung der Länder sparsam, gesetzeskonform, zu beschränken. 

Möglicherweise könnte es eine Alternative geben, wenn je notwendiger AKE im landwirtschaftlichen Betrieb bis 5 AKE je 20.000 EUR, 6 bis 10 AKE je 15.000 EUR, über 10 AKE je 12.000 EUR gezahlt würden, zusätzlich 30 EUR je GVE, bis max. 1 000 GVE. 

Bürokratieabbau wäre so gesichert, die Arbeitsmärkte, der Mensch, der Ländliche Raum würden gewinnen. 

Eine Berücksichtigung von Personalkosten und dadurch ermöglichte Erhöhung der von der EU vorgesehene Kappungsgrenze von 300.000 EUR führt praktisch zur Aufhebung jeder Kappung, macht diese zur Makulatur und hätte die uneingeschränkte Fortsetzung des seitherigen Unrechts, der Benachteiligung der bäuerlichen Familienbetriebe, europaweit zur Folge. Auch würde im Zweifelsfall eine merkliche Lohnerhöhung bei den Großbetrieben - der Betriebsleitung - in diesen Fällen die anzurechnenden Personalkosten und in deren Folge eine Kappungsgrenze entsprechend erhöhen. Die Lohnerhöhung würde allein von den Direktzahlungen der GAP getragen. 

Schließlich hoffen die Antragsteller aus Frankfurt/Oder, dass auch die künftige Subventionsverteilung der GAP nach 2013 zugunsten der Großbetriebe aufrechterhalten, fortgesetzt, werden kann. 

www.kuchs.de, dort Infozentrum Ost, Kap. 6.3/1.17/1.15/6.11/6.12.

Landpost, Heft 5/2012 

6.13 Mehrfamilienbetrieb als Rechtsform
6. Förderrichtlinien
6.15 Subventionen ohne Ende