6.10  50 Jahre Mauerbau
6. Förderrichtlinien
6.12 Zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
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6.11 Wiedervereinigung ohne Grundrechte

Wie aus der Fachpresse bekannt wurde, will Brüssel nun doch im Rahmen der Reform der Agrarpolitik (GAP) eine Obergrenze (Staffelung) bei den Direktzahlungen ab 2014 einführen. Bis zu 150 T EUR soll es danach keine Kürzungen geben. Ab 150 T bis 200 T EUR soll die Kürzung 20 % betragen. Ab 200 T bis 250 T EUR 40 %, ab 250 T EUR bis 300 T EUR 70 %, über 300 T EUR 100 % Kürzung.

 

Dies bedeutet:

 

        Direktzahlungen T EUR         Kürzung EUR                     Auszahlung EUR

        bis 150 T EUR                                        - 0 -                             bis 150 T EUR

 

In Deutschland würden folglich über 95 % der Betriebe die ungekürzten Direktzahlungen erhalten.

 

        150 T bis 200 T EUR                   20 % (von 50 T EUR)        max. 190 T EUR

                                                                ./. 10 T EUR                        

 

        200 T bis 250 T EUR                   20 % 10 T EUR                   max. 220 T EUR

                                                                40 % 20 T EUR                   (statt 250 T EUR)

                                                                = 30 T EUR                        

                                                                                                             

 

        250 T bis 300 T EUR                   20 % 10 T EUR                   max. 235 T EUR

                                                                40 % 20 T EUR                   (statt 300 T EUR)

                                                                70 % 35 T EUR                  

                                                               

                                                                = 65 T EUR

 

        Über 300 T EUR                           100 %, d. h. bei seither 400 oder 500 T EUR gibt

                                                                es noch 235 T EUR. Aber…

 

1.      Die hohe kürzungsfreie Basisprämie von 150 T EUR wird berechtigterweise kritisiert, denn danach würde ein 500 ha Betrieb ohne Viehhaltung, drei Arbeitskräften (AK), je AK 50 T EUR erhalten. 

2.      Zudem sollen die Lohnkosten bei der Berechnung der von der Staffelung betroffenen Direktzahlungen berücksichtigend in Abzug gebracht werden. Ein
2 000 ha Betrieb mit 1 000 Großvieheinheiten und 30 Arbeitskräften kann bei 1 Mio. EUR Personalkosten diese voll in Abzug bringen. 2 000 ha x
300 EUR/ha Basisprämie sind 600 T EUR, folglich gäbe es keine Kürzung.

Bei 600 T EUR Basisprämie abzüglich 600 T EUR (60 % von 1 Mio. EUR) Personalkosten bleibt nichts zu kürzen.

Folglich bleiben je Arbeitskraft 20 T EUR Direktzahlungen.  

3.      Der bäuerliche Familienbetrieb mit 50 ha und 50 Großvieheinheiten bei 2 AK (3 AK) erhält 15 T EUR, also 7.500 EUR je AK (5.000 EUR je AK). 

4.      Diese Ungerechtigkeit wollte man mit dem neuen GAP ab 2014 eigentlich abschaffen! Schließlich sollen die Direktzahlungen das Einkommen der im Betrieb arbeitenden Menschen sichern und nicht die Flächenzupacht der Großbetriebe - ha gleich ha?! 


 5.      Im Übrigen verführt die Anrechnung der Personalkosten bei vieharmen oder viehlosen Betrieben zur Gehaltserhöhung, denn durch die Anrechnung der Personalkosten werden bei Wegfall der Kürzung die Personalkosten durch die GAP gedeckt. 1 000 ha ohne Viehhaltung und 3 AK erhalten dann 100 T EUR/AK. Da wäre es doch gelacht, wenn es nicht zu einer saftigen Gehaltserhöhung (der Leitungskader) käme, anstatt eine Kürzung der Direktzahlungen hinzunehmen.
 

6.      Eine Staffelung ab 50 T EUR (mit 5 %, ab 100 T EUR 10 %, wie oben bis
70 %) und Anrechnung von max. 10 % der Personalkosten könnte die Ungerechtigkeit reduzieren, sicher jedoch noch nicht ganz beseitigen. 

7.      Mehr Arbeitskräfte werden deshalb mit Sicherheit nicht beschäftigt. Schließlich würde dies auch bekanntlich Investitionen erfordern, wenn eine Agrargenossenschaft zum Beispiel ihren abgeschafften Milchviehbestand wieder anschaffen und in Betrieb nehmen wollte.
 

8.      Gerecht und agrarpolitisch wirksam wäre wohl auch im Interesse aller europäischen Familienbauernbetriebe ein kürzungsfreier Förderbetrag von zum Beispiel 50.000 EUR und sodann darüber hinaus eine gestaffelte Kürzung bis zu einer Obergrenze von 300.000 EUR und Anrechnung von max. 10 % der Personalkosten. Schließlich bedeutet eine Eingangsstufe von 50.000 EUR eine Betriebsgröße von rund 150 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Bei angemessener Viehhaltung und wenigen Lohnarbeitskräften würden folglich die bäuerlichen Familienbetriebe, die das Dorfleben und den ländlichen Raum fördern und erhalten, unverändert ihre Direktzahlungen erhalten, während die Natur, die Humuswirtschaft, die Umwelt, Wind- und Wassererosionen, und den ländlichen Raum schädigenden Großbetriebe, die Agrarkapitalgesellschaften, in Grenzen gewiesen würden. 

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