0.2.3 Agrargenossenschaft als Vorbilder zur Diskussion gestellt
0.2 Zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den jetzigen neuen Bundesländern
0.2.5 Unsere Agrarstruktur und die Wissenschaft
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0.2.4 Wohin treibt unser Rechtsstaat?

Einführung: 

Rechtliche Grundlagen unseres Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland sind im Grundgesetz (GG) vorgegeben. Die in Artikel 1 bis 19 festgelegten Grundrechte, die Menschenwürde, Menschenrechte, persönliche Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Schutz des Eigentums und vieles andere mehr, erscheinen uns selbstverständlich. 

Nach Artikel 20 sind vollziehende Gewalt, die Verwaltung und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 97 garantiert die Unabhängigkeit der Richter, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Hierzu ist im §§ 38 und 45 Richtergesetz, dem Richtereid, bestimmt, dass Richterinnen/Richter " ... nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Ansehen der Personen  ... urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit  ... dienen.  So wahr mir Gott helfe." 

Neben dem Grundgesetz umgeben uns selbstverständlich zahlreiche weitere gesetzliche Festlegungen und bilden den Rahmen unserer täglichen Rechtsgrundlagen, wie vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO). 

Anzumerken ist hier, dass viele gesetzliche Grundlagen seit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklung entsprechend fortgeschrieben, neu geschaffen, geändert wurden. So hat allein das Grundgesetz ab 1951 bis 1990 36 solcher Änderungen erfahren. Dies dokumentiert, dass unser Rechtsstaat kein statisches Gebilde ist, sondern dynamisch lebt. 

Mit dem Vertrag von Rom, der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in 1957 und dessen Weiterentwicklung bis zum heutigen Europavertrag, haben zahlreiche nationale Rechtsgrundlagen Änderungen erfahren, viele wurden neu geschaffen, was der freien, wirtschaftlichen, sozialen, gesellschaftlichen europäischen Vereinigung dienen soll. 

Von grundsätzlicher Bedeutung sind auch die Carta der Grundrechte der EU und die Konventionen zum Schutz der Menschenrechte (EMRK). 

Mit dem Beitritt der fünf neuen Bundesländer und Ostberlin mit dem Einigungsvertrag zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Oktober 1990 als Folge des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenbruch des gesamten kommunistischen Ostblocks und dem zwischenzeitlichen Beitritt einer Reihe dieser nun freien Länder zur EU, hat sich auch deren Einfluss über die EU auf unseren Rechtsstaat verstärkt.  "Das reale Bild war eben katastrophal", so Schürer zur wirtschaftlichen Lage der DDR in 1989[1].

Damit sind die Grundlagen unseres Rechtsstaats tangiert. 

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen 

Neben den umfangreichen rechtlichen Rahmenbedingungen, von denen wir täglich umgeben sind, bilden die wirtschaftlichen Verhältnisse eine wesentliche Grundlage unseres demokratischen sozialen Rechtsstaats, Artikel 20 (1) GG. 

Dieser gibt schließlich kein wirtschaftliches System und keine wirtschaftlichen Verhältnisse vor, vielmehr werden diese von den freien Menschen ausgestaltet. Den Rahmen unserer wirtschaftlichen Verhältnisse bildet die Wirtschaftsordnung der sozialen Marktwirtschaft. Diese ist weder im Grundgesetz noch in einem anderen Gesetz als solche definiert, der freiheitliche Rechtsrahmen ist jedoch die entscheidende Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg, ohne den auch ein sozialer Ausgleich nicht denkbar wäre. 

Entscheidende Grundlagen unserer sozialen Markwirtschaft sind daher: 

a)     Geordnete sichere Eigentumsverhältnisse, wie sie vor allem im Artikel 1 und Artikel 14 GG garantiert sind.

b)     Freie berufliche, unternehmerisch denkend und handelnde, verantwortungsbewusst entscheidende freie Menschen. Artikel 2, 3,11 und 12 GG sind hier neben dem HGB vorrangige Rechtsgrundlagen.

c)     Unsere soziale Marktwirtschaft impliziert eine Leistungsgesellschaft, mit der sich jeder Bürger des Landes mental als Teil unserer Werteordnung identifizieren sollte.

d)     Der wirtschaftliche sorgsame Umgang mit allen Ressourcen, der wirtschaftliche Erfolg als Voraussetzung jeglichen sozialen Ausgleichs, setzt voraus, dass der erforderliche Kapitaleinsatz, zum Beispiel zur Schaffung rentabler Arbeitsplätze, von hohem Verantwortungsbewusstsein bei angemessener Risikobereitschaft vom freien Unternehmer getragen wird.

e)     Bei aller Individualität der Menschheit und ihren Emotionen, ist ein frei motivierter Grundkonsens unerlässlich, eine Vertrauensbasis im gesamten Umfeld auf der Basis unserer ethisch geprägten Werteordnung, wie diese schon in der Präambel unseres Grundgesetzes vorgezeichnet ist. Trotz dieser Vorgaben sind im täglichen Leben auf allen Ebenen selbstverständlich Kompromisse erforderlich, zumal die individuellen Voraussetzungen, die individuellen Chancen, die der Rechtsstaat und die praktizierte freie und soziale Marktwirtschaft bietet, wie die individuellen Zielvorstellungen, sehr differenziert sind.[2]

 

Ein Rückblick 

Das Ergebnis unserer sozialen Marktwirtschaft im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland kann sich europa- und weltweit sehen lassen. Ausgehend von der Situation am Ende des 2. Weltkrieges in 1945, 4 Jahre Besatzungszone, Währungsreform, Gründung der Bundesrepublik Deutschland und Verabschiedung des Grundgesetzes in 1948/49, dem Wiederaufbau und dem wirtschaftlichen Wachstum von den 50er bis in die 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts, waren eine gigantische Leistung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Unter Ihnen auch mehr als 12 Millionen Menschen aus dem Osten Deutschlands, aus Ostpreußen, Pommern, Schlesien, dem Sudetenland und dem Territorium der ehemaligen Sowjetzone. 

Ein solches Volksvermögen, einen derartigen Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten bei umfangreichem Luxuskonsum, hätte vor 60 Jahren kein Bürger für denkbar gehalten. 

An dieser Stelle ist zu differenzieren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), dem ersten deutschen Arbeiter- und Bauernstaat, wie sich dieser gerne nannte. Dort kam es ab 1945 zu umfangreichen Enteignungen, Vermögensentzug  und Zwangsverkäufen zu staatlich vorgegebenen Preisen und damit flächendeckend zu Eigentumsrechtsverletzungen in großem Umfang. Kein Dorf, keine Stadt, kein städtischer Straßenzug, vom Erzgebirge bis zur Ostsee, der davon nicht betroffen gewesen wäre. 

Da sind nicht nur die sogenannten Alteigentümer, die landwirtschaftlichen Betriebe über 100 Hektar Fläche. Hinzu kommen tausende landwirtschaftliche Betriebe mit weit weniger Fläche, die aus persönlichen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen, wenn zum Beispiel das Pflichtablieferungssoll nicht erfüllen konnte, oder vor dem Mauerbau 1961, vor der innerdeutschen Grenzabriegelung die DDR durch Republikflucht verlassen wurde oder in späteren Jahren, insbesondere ab 1975, ein Ausreiseantrag gestellt wurde. 

Besonders viele tausend Bauern sind allein in 1960 im Zuge der Zwangskollektivierung in den Westen gegangen. 

Auch viele tausend Gewerbetriebe, Handwerker und Handel, der viel zitierte Mittelstand, die ab 1945 bis 1990 enteignet oder durch Vermögensentzug bzw. Zwangsverkauf, vor allem auch bei Stellung eines Ausreiseantrags, eigentumsrechtlich geschädigt wurden. Gleiche Wirkung hatte der Nutzungsentzug bei LPG-Mitgliedschaft und Einbringung der Flächen in die LPG, die nach LPG-Gesetz das alleinige Nutzungsrecht hatte. Bei sogenannten Kreispachtbetrieben oder örtlichen Landwirtschaftsbetrieben waren dem Eigentümer ebenso alle Vermögens- und Nutzungsrechte entzogen. Damit wurden die Voraussetzungen freier und verantwortungsbewusster erfolgreicher Unternehmer in der DDR abgeschafft. 

Die Ergebnisse der sozialistischen Großbetriebe, der volkseigenen Betriebe und der sogenannten Kombinate sind bekannt und wurden 1989 weltweit publik. Eine Produktivität, Milchleistung pro Kuh von etwa 3000 kg/Jahr, Getreideerträge von etwa 30 dz/ha, waren durchaus üblich. Die DDR-Wirtschaft lag in ihrem Produktionsniveau auch auf der gewerblichen Ebene bei etwa 30 bis 40% der BRD. Hinzu kamen umfangreiche persönliche politische, ideologische Repressalien, die Angst vor der Staatssicherheit bis hin zur politischen Inhaftierung, die schließlich zum Ende der innerdeutschen und europäischen gewaltsamen Teilung der Wirtschaftsräume und der Gesellschaften führten. Die traumatischen mentalen Prägungen sind zum großen Teil bis heute geblieben. 

Wohin führt der Weg der Gegenwart? 

Ohne Feststellung dieser Tatsachen, sowohl die der Vergangenheit, als auch die der Gegenwart, lässt sich keine vorausschauende Entwicklung verlässlich abschätzen. Dabei sind die gegenwärtigen Symptome unserer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse offenkundig, werden aber wenig differenziert wahrgenommen. 

Da ist das Problem der Arbeitslosigkeit, das im Osten Deutschlands mit rund 16% etwa drei Mal so groß ist wie im Westen. 

Da ist das Bruttoinlandsprodukt in den einzelnen Bundesländern, das im Westen pro Erwerbstätigem um mehr als 20% höher ist als im Osten. Wird die höhere Arbeitslosenquote und die Altersstruktur berücksichtigt und das Bruttoinlandsprodukt auf die Zahl der Einwohner bezogen, die davon leben müssten, wird das Ergebnis für den Osten noch deutlich ungünstiger und erreicht nur ca. 70% der Westländer. Dabei reicht auch eine etwas höhere prozentuale Steigerung im Osten wenig, denn die bewegt sich auf einem niedrigen absoluten Niveau.[3]

Da ist die Abwanderungstendenz vor allem jüngerer Menschen. Hier liegt die Abwanderungsrate bei den Frauen im gebärfähigen Alter am höchsten. Es darf vermutet werden, dass diese etwas weiter an ihre mögliche familiäre Zukunft denken. Das Geburtendefizit steigt weiter an, nachdem die ab  1989 mit ihren Eltern abgewanderten Mädchen ihre Kinder heute und künftig im freien Westen bekommen. 

Haben schon von 1945 bis zum Mauerbau 1961 rund 3 Millionen Menschen das Territorium der ehemaligen sowjetisch besetzten Zone, der ehemaligen DDR, verlassen, sind es seit Mitte 1989 bis 2008 bald wieder 3 Millionen, die das Beitrittsgebiet verlassen haben.[4] Dabei sind vor allem Unternehmer und unternehmerisch denkende Menschen in den Westen gegangen und fehlen im Osten. 

Von einer Völkerwanderung der Neuzeit darf man durchaus sprechen, hierbei ist zu bedenken, dass diese Tendenz in den übrigen ehemaligen sowjetischen Satellitenstaaten, den mittel- und osteuropäischen EU-Beitrittsländern, analog verläuft. 

Was zurückbleibt sind leere Wohnungen, leere Altbausubstanz von Gewerbebetrieben, seit Jahrzehnten ungenutzte Gebäude der landwirtschaftlichen Althofstellen in den Dörfern, leere Straßenzüge, verfallene Infrastruktur (Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen), ungenutzte öffentliche Gebäude, von 1945 bis 1990 enteignete Gebäude, leer stehend, veraltet, nicht mehr rentabel nutzbare Gebäude und Anlagen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und volkseigener Güter, Industriebrachen. 

Einen statistischen Nachweis gibt es hierüber nicht, um diese Situation zu erkennen, muss man schon von den Touristenpfaden abweichende Wege gehen. 

Da sind seit 1989/90 weit mehr als 2 Billionen DM/Euro finanzieller Mittel vom Westen der Bundesrepublik Deutschland und der EU in den Osten geflossen, daneben nicht geringe Sachleistungen. Hier sind nicht nur die offiziellen staatlichen Finanzmittel aus öffentlichen staatlichen Haushalten West nach Bundesrepublik Ost, dem Beitrittsgebiet zugeflossen und von Bedeutung, sondern auch die von Vereinen, Banken, Versicherungen, Organisationen aller Art, Investoren, dem medizinischen Sektor und Spenden, eben alle transferierten Kapital- und Sachwerte. 

Gewiss, die Bundesrepublik Deutschland hat seinerzeit Marshallplan-Mittel erhalten. Etwa 2 Milliarden US-Dollar waren dies von 1949 bis 1957, für die etwa vier Mal so große Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zur DDR. Umgerechnet auf heutige Euro und unter Berücksichtigung der Inflations- und Werteänderung, könnte dies etwa dem entsprechen, was heute in einem Jahr, zum Beispiel im Jahr 2008, von West in Richtung Ost fließt, dies aber nun schon 18 Jahre, für den etwa 1/5 so großen Bevölkerungs- und Flächenteil des Beitrittsgebiets. Dabei wurden die Marshallplanmittel nahezu ausschließlich als zinsgünstige Darlehen vergeben. Verlorene Zuschüsse konnte und wollte man sich nicht leisten. Über ERP- und KfW-Mittel profitieren wir heute im Westen und seit 1990 auch im Osten hiervon, dank nachhaltiger Sparsamkeit und Rentabilität. In 1947/48 hatte die UdSSR diese Marshallplanmittel politisch zurückgewiesen. 

Im Westen unserer Republik geht den öffentlichen Kassen inzwischen langsam das Geld aus. Die Verschuldung nimmt zu. Der Rückstand an notwendigen Investitionen, Reparaturen, Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Sektor wird zunehmend zum Ärgernis. Der Kapitaltransfer in Richtung Osten und die dortige unrentable Kapitalvernichtung wird im seitherigen Umfang nicht mehr lange möglich sein. Der sozialen Marktwirtschaft, unserem Rechtsstaat, geht es zunehmend an die Substanz. 

Fehlende Produktivität, zu geringes Bruttoinlandsprodukt pro Erwerbstätigem, beides stagniert seit Jahren, Bevölkerungsabwanderung, umfangreiche Altbausubstanz, deren Entsorgung unrentablen Kapitalaufwand in Millionenhöhe jährlich verschlingt. Millionenschwere Subventionen für die landwirtschaftlichen Großbetriebe in Höhe von bis zu 100% der Personalkosten und mehr[5], der Stadtumbau-Ost, aus- und aufgegliederte Wohnungsunternehmen, belasten unseren Rechtsstaat auf allen Ebenen schwer. So manch eine Entscheidung der Vermögensämter, der BVVG und ihrer Hilfsgesellschaften sowie der Bodenordnungsämter tun ihr übriges, um bei den Opfern das Vertrauen in unseren Rechtsstaat endgültig zu zerstören. 

Eine Kapitalrückgewinnung ist nach allen Erfahrungen im Osten Deutschlands nur in einem geringen Bruchteil zu erwarten. Ohne Kapital-Rentabilität und Arbeitsproduktivität verliert unsere Leistungsgesellschaft ihren Inhalt, der soziale Ausgleich sinkt auf zunehmend niedrigeres Niveau. 

Andererseits bereichern sich nicht wenige weiterhin an ehemals volkseigenem Vermögen, an Kapitalsubventionen, Fehlleitungen auf Kosten des Sozialstaates, dem das Kapital im Westen inzwischen merklich zunehmender fehlt für notwendige öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel auch für Kinder- und Jugendaus- und -weiterbildung. 

An dieser Stelle sei auf die Feststellungen verwiesen, die der ARD-Moskau-Korrespondent Thomas Roth in seinem Buch "Russland"  verdeutlicht hat. 

Die sozialistisch atheistisch kommunistische Mentalität, die Siegesmacht, schließlich hat die Partei immer Recht, die Menschen verachtende Gewalt, wie es diese auch in der DDR nicht nur für viele Tausende in den politischen Gefängnissen bis 1990 gab, so wie die Repressionen, die mögliche Republikflüchtlinge, aber auch die auf Antrag Ausreisewillige massiv erfahren mussten. Schließlich die Angst, die ein großer Teil der Menschen in der DDR vor ihrer Staatssicherheit haben musste, all dies war offensichtlich der Nährboden für umfangreiche Fehlleistungen ab 1990, zumal die Mehrzahl der kleinen und mittelgroßen einstigen Machthaber und ihrer Nachfolger weiterhin auf allen staatlichen Ebenen unseres Rechtsstaats im Osten Entscheidungen treffen. 

Aus alten Seilschaften haben sich längst aktive Netzwerke entwickelt. 

Der Demokratische Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und seine soziale Marktwirtschaft, in der sich Leistung lohnt, Grundrechte? Wohin führt der Weg? Die Oligarchen haben den Osten fest im Griff! Ihre Mentalität hat sich gefestigt und breitet sich merklich aus. 

Die Folgen dieser Hinterlassenschaften, die noch immer täglich weiter anwachsen, werden die nächsten Generationen auf Dauer belasten. Die Völkerwanderung in Richtung freier Westen wird sich auf Dauer fortsetzen. Die finanziellen Belastungen, und nicht nur diese, werden unseren Rechtsstaat weiterhin auf Dauer schwer bis an den Rand der Stabilität belasten.

hierzu auch RdL , Heft 3/2009 und 4/2007

hierzu auch Kapitel  6.3; 7.8; 1.15 und 7.7


[1]  Schürer, G.: Deutschland Archiv, 1992

[2]  Kuchs, W.: Recht der Landwirtschaft, Hefte 4, 5, 11, 12/2004, 4/2007, 1/2008

[3]           Bertelsmann Stiftung, Die Bundesländer im Standortwettbewerb 2006/2007

[4]           Statistisches Jahrbuch, Sachsen, 2007, Statistisches Jahrbuch, Bundesrepublik, 2007, 2. Demographiegipfel, Sachsen, 6.11.2006

[5] Agrarberichte, Buchführungsergebnisse der 5 Ost-Bundesländer, 2007, BBJ - Fakten und Trends, 2006

 

0.2.3 Agrargenossenschaft als Vorbilder zur Diskussion gestellt
0.2 Zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den jetzigen neuen Bundesländern
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