0.2.2 Verantwortlichkeit und Konsequenzen agrarstruktureller Fehlentwicklungen im Beitrittsgebiet:
0.2 Zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den jetzigen neuen Bundesländern
0.2.4 Wohin treibt unser Rechtsstaat?
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0.2.3 Agrargenossenschaft als Vorbilder zur Diskussion gestellt

(siehe auch Kapitel 1.15 - Erfolgsmeldungen ...)

Eine rege Diskussion wünscht sich das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft über die Ziele und Strategien zur künftigen Agrarförderung. So nachzulesen in einem Diskussionspapier des Ministeriums vom Februar 2007.

Dabei soll es an Transparenz nicht fehlen und nichts ausgelassen werden. Von den regionalen, den örtlichen Marktverhältnissen, der Globalisierung, vom Welthandelsabkommen (WTO), der Doha-Runde betreffend den Warenaustausch mit den ärmsten Entwicklungsländern bis zur OECD und FAO soll  nichts ausgelassen werden, denn in einer freien globalen Welt wandern nicht nur die Menschen, die Arbeitskräfte, sondern mit ihnen auch das Wissen, das Kapital und die Warenströme rund um unseren Globus - eben global - frei. 

Folgerichtig werden im vorliegenden Diskussionspapier auch hiervon betroffene landwirtschaftliche Betriebe aus dem Freistaat Sachsen kurz dargestellt. Unter anderem 3 Agrargenossenschaften. 

Bei der Frage der künftigen Agrarförderstrategie werden dabei schließlich auch die seitherigen und gegenwärtigen Betriebsstrukturen und ihre Effizienz zu beachten sein, die seit 1992 u. a. in den jährlichen Agrarberichten des Ministeriums mit Buchführungsergebnissen dargestellt sind, denn letztendlich geht es bei der Fördermitteleinsatzstrategie vorrangig um einen effizienten Einsatz öffentlicher Finanzmittel zur Sicherung des ländlichen Raumes, des Naturraumes, der Sicherung des Lebensunterhalts der dort lebenden Menschen. 

Die Beispiele:

Da ist die Agrargenossenschaft aus dem Erzgebirge mit ihren Tochtergesellschaften.

Dank der Offenlegungspflicht der Bilanzen beim Registergericht  ist dokumentiert, dass die Kapitalgesellschaft trotz der jährlichen Millionen Subventionen aus allen denkbaren Fördertöpfen seit 1991 von der Substanz gelebt hat. Das in den Bilanzen ausgewiesene Eigenkapital hat sich reduziert. Die Betriebsergebnisse/Gewinn/ Verlust waren im Durchschnitt negativ, dass den LPG-Mitgliedern in 1990/91 nach § 44 Abs. 1 LwAnpG nicht zugeordnete LPG-Vermögen, das im Wesentlichen den LPG-Bauern vorenthalten wurde, blieb in Millionen DM/Euro unverändert.

Einer ordnungsgemäßen Vermögensauseinandersetzung entspricht dies sicher nicht, denn ausgeschiedene oder aus der Agrargenossenschaft ausscheidende ehemalige LPG-Mitglieder erhalten so nur einen Bruchteil ihres Eigentums, das ihnen zustehen würde. 

Bei einem Personalkostenaufwand von nahezu 40 % des Umsatzes und Fördermittel in Höhe von rund 80 % des Personalaufwandes wird es schwierig bleiben, die Altschulden zu tilgen. 

Die weitere zur Diskussion gestellte Agrargenossenschaft - Standort in der Lausitz - deckt ihren Personalaufwand ebenso zu rund 90 % aus den Subventionen aller Art. Die Erträge sind zu rund 40 % aus öffentlichen Kassen zugeflossen. In einigen Jahren erwirtschafteter Gewinn wurde durch Verluste in anderen Jahren aufgebraucht. Das Eigenkapital besteht nahezu zu 90 % aus Rücklagen, also LPG-Vermögen, das den LPG-Mitgliedern zuzurechnen gewesen wäre. Hiervon sehen diese aber nichts mehr, nicht einmal eine Kapitalverzinsung, denn trotz dieser Art der Unternehmensfinanzierung mit dem Vermögen der LPG-Mitglieder, wird eine Kapitalverzinsung im Durchschnitt der Jahre nicht erwirtschaftet. 

Die 3. Beispiels Agrargenossenschaft reiht sich im Wesentlichen in die vorangegangenen Beispiele ein. Allerdings sind die Personalkosten je Arbeitskraft hier nahezu doppelt so hoch. Auch hier sind Eigenkapitalrücklagen, d.h. den LPG-Bauern vorenthaltenes Eigenkapital - Vermögen  nach LwAnpG -, in Million Höhe  ausgewiesen. 

Im Ergebnis muss man sich fragen, wieso die großen angeblich so vorbildlichen Kapitalgesellschaften mit i.d.R. 1.300 ha bis 1.700 ha und entsprechend großen Viehbeständen, alle Kostendegressions- und Marktvorteile eines Großbetriebes nicht besser nutzen, nicht effektiver, rentabler, erfolgreicher wirtschaften können?  Und auf so hohe Subventionen angewiesen sind, wie schon einige Genossenschaftsverbände mit ihrer gemeinsamen Erklärung - Sonderpublikation - auf der Grundlage der für das Jahr 2005 geprüften Agrargenossenschaften zum Ausdruck gebracht haben (Landpost Heft   33 /2007). 

Pro Arbeitskraft werden i.d.R 40 bis 50 ha und 20 bis 40 GV bewirtschaftet. Auf die einzelne Arbeitkraft bezogen handelt es sich folglich um kaum existenzfähige Betriebe, die zusammengefasst in der Summe eben auch keine nachhaltige Existenz darstellen können.  

Die Tatsache, dass sich die Flächen über mehrere Dörfer verteilen, größte innerbetriebliche Transportwege hingenommen werden müssen, die Großviehbestände gesundheitliche Probleme bewältigen müssen, die Kühe auf kaum 2 Laktationen kommen, dokumentieren, dass die Agrarstruktur der LPG-Kapitalgesellschaften den ländlichen Raum, die Dörfer, die Heimat der dort einst lebenden Menschen und noch immer dort aushaltenden Menschen, nicht retten werden. 

Sollte man sich unter diesen Umständen, die auch die Agrarberichte dokumentieren, nicht doch endlich der Wahrheit und Gerechtigkeit nähern und die privaten unternehmerischen Bauern und damit den ländlichen Raum fördern und die künftige Agrarstruktur darauf orientieren. Die Neustrukturierung der Agrarförderung - Direktzahlungen - würde hierfür zur Zeit eine Chance bieten.

Neu ist diese Entwicklung nicht. In meinen beiden Dokumentationen 

1.      „Einigkeit und Recht und Freiheit - auch für die deutsche Landwirtschaft“

2.      „Agrarpolitische Lage der (Ost) Landwirtschaft“ 

habe ich u. a. schon vor Jahren auf diese Fehlentwicklungen hingewiesen - Restbestand für  a) 10,00 € sind noch zu haben. 

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