7.6 Die Stasi ist immer dabei
7. Agrarberichte, Agrarstruktur
7.8 Wie viel Subventionen sind gerecht
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7.7 Vom Wert der Werte - vom Wertewandel

"Recht der Landwirtschaft" Heft 4/2007 

I. Historischer Überblick:

Eine Werteordnung muss sein, anderenfalls herrscht Chaos.

Historische Forschungen wissen darüber zu berichten. Glaube und Aberglaube, kriegerische Auseinandersetzungen und Religionen, der Kampf ums Überleben war oft von vorrangiger Bedeutung, wie aber auch Macht und Herrschaft.[1], [2]

Der Weg zur parlamentarischen Demokratie, zur Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative, die uns heute so selbstverständlich erscheint, war lang und beschwerlich. Dies verdeutlicht der freien westlichen Welt die jüngste Entwicklung seit dem Zusammenbruch des Kommunismus und der dortigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Machtstrukturen, der unterschiedlichsten Mentalitäten, unter kommunistisch-atheistischer Diktatur entstandener Kultur, die auch uns seit dem deutschen Einigungsvertrag mit dem Beitrittsgebiet seit 1990 und der EU-Osterweiterung täglich begegnen.

Waren es seit dem Ausgang des Mittelalters u.a. die 95 Thesen Martin Luthers im Jahre 1517, der Bauernkrieg um 1524/25, der 30-jährige Krieg 1618 bis 1648, die nordischen Kriege im 17. und 18. Jahrhundert, die Französische Revolution in 1789, die Bauernbereifung, das Ende der Leibeigenschaft, und schließlich die Oktoberrevolution 1917 mit Lenin an der Spitze, um hier nur einige Schwerpunkte der historischen Ereignisse zu nennen, die Ursache und Wirkung des jeweiligen Wertewandels waren, so waren es im zurückliegenden Jahrhundert 2 Weltkriege und 2 Diktaturen 1933 – 1945 - 1990, davon die erste in ganz Deutschland, die zweite im Osten unseres Landes, dem heutigen Beitrittsgebiet (Artikel 23 Grundgesetz a.F.). All dies hat zu einer tiefgreifenden Differenzierung der Wertegefüge der Gesellschaften in Ost und West geführt, die mit dem Einigungsvertrag und dem Beitritt der 5 neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes jedem deutlich bewusst geworden sein müsste, zumal die unterschiedlichen Lebenserfahrungen der Menschen zwischen Ost und West zu tiefgreifenden Differenzen in den Geisteshaltungen geführt haben, die zusätzlich innerhalb des Ostens infolge der notwendigen Differenzierung zwischen Täter und Opfer im ehemaligen gesamten kommunistischen Machtblock auch 16 Jahre nach dessen Zusammenbruch noch täglich deutlich Spuren hinterlässt. [3]

II. Gegenwartssituation 

Und heute: Tief liegen die differenzierten, zum Teil traumatisch mentalen Prägungen, die  nahezu 2 Generationen, seit 1945, zunächst in der Sowjetisch besetzten Zone (SBZ), dann der DDR, den Menschen von oben nach unten aufgezwungen wurden. Viel zu viel aktive und passive Mitläufer und  atheistischen Anpassungsprozesse auf allen Ebenen der Gesellschaft, der Legislativen, der Exekutiven und der Judikativen ohne praktische Gewaltenteilung, und schließlich der in Unfreiheit gehaltenen 17 Millionen Menschen, dem Staatsvolk, den Bürgern der einstigen DDR, haben häufig zu nicht mehr reparablen tiefen Einschnitten in die mentalen Verhältnisse der Menschen geführt.

Die „Umerziehung“ der Bürger der DDR, der Kinder ab dem viel gelobten Kinderhort, ab der Vollendung des 1. Lebensjahres haben sogleich zum Untertanengehorsam auf der Ebene des Marxismus, Leninismus geführt. Diese Werteordnung war eigentumsfeindlich,  was heute noch viele tausend ungelöste Fälle dokumentieren. Menschenwürde und Menschenrechte galten nichts, das Kollektiv, die SED beherrschte den Alltag. Das DDR-Agrarrecht war bestimmt von LPG-Gesetz (Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften). Dieses ging nach § 6 vom leninschen Genossenschaftsplan aus und erfasste jeden Hektar Land, vom Erzgebirge bis zur Ostsee. Eigentumsrechte waren damit abgeschafft. Unternehmer, auch im Gewerbe, Handwerk, Handel, Mittelstand galten als gewinnstrebende Klassenfeinde und wurden 1974 ebenso wie die Bauern praktisch endgültig der staatlichen Alleinherrschaft unterworfen.

Die Folgen treten noch heute deutlich zu Tage und finden ihren Ausdruck in einer  Drei-Drittel-Gesellschaft auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Staates und des Lebens.

Da ist das eine Drittel, das die Wiedervereinigung des Landes mit gewonnener Freiheit und die damit verbundenen Chancen korrekt und ehrlich begeistert, diese zu nutzen bereit und in der Lage war und dies auch realisieren. Also auch mental Bundesbürger aus Überzeugung geworden sind. Unsere Grundrechte, Artikel 1 bis 19 GG, garantieren den rechtlichen Rahmen.

Da ist ein weiteres Drittel, das selbst bei der Umsetzung des freien Wahlrechts von ihrer anerzogenen, eingeprägten, unfreien DDR-Mentalität nicht loskommen und nun aber freiwillig linksextrem oder rechtsextrem wählen und damit ihren Standpunkt im gesellschaftlichen Abseits, den sie als ihren Mittelpunkt definieren, zum Ausdruck bringen.

Ein weiteres Drittel bewegt sich schließlich in passiver Orientierungslosigkeit, sieht sich chancenlos, findet immer Schuldige und hat das Vertrauen, nicht nur zu unserem Staat und ihrem täglichen Lebensumfeld, sondern auch zu sich selbst verloren, sofern solches seit 1989/90 je sichtbar gewesen sein sollte.

Auf das Wahlrecht wird hier verzichtet.

Diese Drei-Drittel-Gesellschaft hat selbstverständlich durchlässige Grenzen.  

Wie langsam die Entwicklung aber verläuft und dies oft nicht sonderlich hoffnungsvoll, dokumentiert u.a. auch die Entwicklung der Zahl der Kirchenmitglieder und der sich zu einer unserer christlichen Religionen  bekennenden Bürger. Bei weniger als Ein-Drittel der Einwohner stagniert der Stand auf DDR-Niveau. [4]

Festgestellt hat diese Drei-Drittel-Gesellschaft auch die Friedrich-Ebert-Stiftung in ihrer Untersuchung zur „Gesellschaft im Reformprozess“, in dem sie 9 „politische Typen“ und ihre Wertevorstellung überzeugend analysiert. Ohne dabei auf die eigentlichen Ursachen und Entstehungsgründe einzugehen, wird der Ist-Zustand der Gesellschaft aus dem untersuchten Blickwinkel beeindruckend dargestellt.

Gleiches wird erkennbar anhand der Handreichung des Rates der EKD zum Thema „Klarheit und gute Nachbarschaft – Christen und Muslime in Deutschland“. Wenn dort auch vor völlig anderem Hintergrund, so verdeutlicht diese „Einladung zum Gespräch und zum Dialog“ die Problematik unterschiedlicher Mentalitäten und Kulturen überzeugend.

Das West-Ost-Gefälle beim Lohnniveau/Einkommen und der wirtschaftlichen Produktivität stagniert seit 10 Jahren wie der Wertewandel, und hat sich seit 1989/90 von etwa 30 bis 40 %  auf etwa 70 bis 80 % - von 1/3 auf 2/3 - angenähert, doch dabei blieb es.

Die Abwanderung, vor allem junger qualifizierter Menschen, hat seit 1989/90 bald 1/3 erreicht und geht weiter. Der Leerstand von Wohnraum und Wirtschaftsgebäuden, einst gewerblich genutzter Bausubstanz, hat dieses Drittel längst überschritten.  Der Abschaffung selbständiger Unternehmen seit 1945 und folgender kommunistischer Zwangsmaßnahmen, vor allem 1960 und 1974, zum erheblichen Teil Verfall preisgegebener Bausubstanz, folgt der Leerstand ganzer Dörfer und ländlicher Räume. Wüstungen wie nach dem 30-jährigen Krieg und der Pest  breiten sich aus. Zu jener Zeit hat die eigentliche Erholungsphase von Wirtschaft und Gesellschaft rund 100 Jahre auf sich warten lassen.

„Stadtumbau Ost“ zielt mit hohem Kapitaleinsatz auf die optische Eingrenzung   dieser Fehlentwicklung. Doch bei einer Masse von weit mehr als 1/3 abbruchreifer Altbausubstanz, einschließlich tausender DDR-LPG-schrottreifer Gebäude, und weiterem Bevölkerungsrückgang mit tiefgreifenden strukturellen Folgen, fehlt dieses Kapital zur Schaffung nachhaltig rentabler Arbeitsplätze. Und  die Schaffung von „Bauernhofmuseumsdörfern“, im Rahmen der Dorferneuerung mit hohem Kapitaleinsatz gefördert, wirkt in gleicher Richtung und entsprechenden Folgen.

Erst wäre das Geld zu erwirtschaften, was sodann ausgebeben werden kann. Doch dieser Wertewandel lässt auf sich warten. Die Leistungsgesellschaft ist gefordert. [5]

Nicht wenige nach DDR-Recht in Rechtsträgerschaft geführte Grundstücke – Volkseigene Grundstücke, die z. B. einer LPG zur eigenständigen Nutzung überlassen wurden – haben Grundbuchämter kurz nach 1989 durch Streichung des Zusatzes „in Rechtsträgerschaft“ zu LPG/Genossenschaftseigentum „umgewandelt“ und sind gelegentlich inzwischen nach weiteren „Umstrukturierungsmaßnahmen“ bei ehemaligen LPG-Funktionärsträgern angekommen.

Ganz ähnliche „Umwandlungen“ hat in 1990, im Zeitraum der Wirtschafts- und Währungsunion, auch so manches Bankkonto erfahren, so dass der neue Bankdirektor – Filialleiter ganz gut davon leben konnte.

Infolge fehlgeschlagener Gesamtrechtsnachfolge nach §§ 4 ff LwAnpG und fehlender Rentabilität standen schon in den zurückliegenden Jahren bis in die Gegenwart zahlreiche LPG-Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Aus. Einer Auflösung dieser und Auf- sowie Ausbau privater unternehmerischer Bauernhöfe wäre der richtige Weg um den ländlichen Raum zu stabilisieren und zu fördern. Staatlicherseits gefördert wird jedoch in aller Regel die Übernahme dieser abgewirtschafteten LPG-Unternehmen von Nachbar – LPG-Unternehmen der Region, sofern dieses hierzu noch in der Lage ist und nicht selten für diesen Zweck Liquiditätshilfen und Altschuldenerlass erhält. Die privaten unternehmerischen aufstockungswilligen Bauern, Junglandwirte und Existenzgründer haben das Nachsehen. Als Ausweg bleibt diesen die Abwanderung.

Kein Zweifel kann darüber bestehen,  dass mit der gewaltsamen Ausbreitung der die Oktoberrevolution von 1917 getragenen Mentalität ab 1945 über ganz Osteuropa, auch einen Teil Deutschlands, der Ostzone (SBZ), der späteren DDR, damit dort zwangsweise christliche, kulturelle, ethische und materielle Werte Europas beseitigt, unterdrückt, von Kindesbeinen an aberzogen wurden. Nach der nicht weniger brutalen Hitlerdiktatur von 1933 bis 1945 und dem danach folgenden Kommunismus, hatten 1990 im Beitrittsgebiet nur wenige Menschen Erfahrungen im eigenverantwortlichen, unternehmerischen denken, abwägen und entscheiden, und dies hier nun vor dem Hintergrund einer überwiegend christlichen, ethischen Kultur, der sozialen Marktwirtschaft,  im freien westlichen Sinn, einer Werteordnung, die in den 10 Geboten, in den Grundrechten und den Menschrechtskonventionen ihre Basis findet.[6]

Grundrechte, Menschenrechte, Menschenwürde wurden ab 1933, in ganz Deutschland, ab dem Ende des 2. Weltkrieges bis 1990 im kommunistisch beherrschten Osten brutalst verletzt, ohne dass sich die Bürger der DDR dagegen wehren konnten und wenn sie es versuchten, ebenso brutal in ihre Schranken verwiesen wurden. Der Niederschlagung der Demonstrationen am 17. Juni 1953 in Ostberlin, des Ungarnaufstands 1956, des Prager Frühlings 1968, der Solidarnosc 1981 in Warschau und ihre jeweiligen Folgen, dokumentieren dies erschreckend. Viele Tausende politisch Gefangene, die zum Teil bis Juni 1990 von der Bundesrepublik freigekauft wurden, beweisen dies ebenso wie die Repressalien gegen viele tausend  Ausreisewillige. Nach der KSZE Schlussakte von Helsinki in 1975 bis Mitte 1990 – kurz vor der Wirtschafts- und Währungsunion – waren es rund 34.000 politisch Gefangene, darunter 12.000 Frauen, also 6 bis 7 Menschen pro Kalendertag (365 Tage/Jahr), die die DDR zum durchschnittlichen Preis von 80.000 DM, zusammen nahezu 30 Milliarden DM oder 1 Milliarde EURO pro Jahr, an die Bundesrepublik gegen harte Devisen oder entsprechende Sachleistungen – Rohöl, Stahl, und ähnliches – verkauft hat.

Verletzt wurden damit Menschenrechte und Menschenwürde und dies in einer dem Grunde nach aufgeklärten Gesellschaft, wie dies eigentlich seit dem Ende des späten Mittelalters, mindest dem Ende der Leibeigenschaft, nicht mehr für möglich gehalten worden wäre.

Auf dem Gebiet der Landwirtschaft waren die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Einschnitte nicht weniger verheerend. Enteignungen ab 1945 bis 1990. Waren es zunächst bis 1948 die heute sogenannten Alteigentümer, so waren es sehr bald jene Bauernhöfe, die ihr Pflichtablieferungssoll nicht mehr erfüllen konnten und je Bauernhöfe, dessen Eigentümer in den freien Westen geflüchtet waren. Bis 1990 erging es Ausreisewilligen auf der Grundlage der KSZE-Schlussakte nicht besser. Dabei ist festzustellen, dass in den allermeisten Fällen nicht das wirtschaftliche West-Ost-Gefälle entscheidungserheblich war, sondern vorrangig das Gefühl, hilflos der kommunistischen Willkür, der Staatssicherheit  (Stasi) und ihren Helfershelfern als Machtinstrument der SED, ausgeliefert zu sein. Das Gefühl, ein Leben in der DDR wie im Knast mit Freigang verbringen zu müssen, als wertloses Element für den Sieg des Sozialismus menschlich verheizt zu werden, haben die Menschen zur Resignation und zum Drang in die Freiheit bewegt, was sich schließlich im Sommer 1989 konzentriert.

Schwerwiegend sind die Folgen für das Land, das Beitrittsgebiet, inzwischen aber auch für ganz Deutschland. Seit 1945, die ersten schon in den letzten Kriegswochen, sind Menschen in den Westen geflüchtet, mit dem Einmarsch der Sowjetarmee stieg der Strom der Menschen Richtung Westen beträchtlich an und ebbte bis zum Bau der Berliner Mauer 1961 nie ab. Insgesamt waren es  bis zu jenem Zeitpunkt mehr als 3 Million Menschen, die im freien Westen eine neue Heimat gesucht haben. Seit dem Mauerbau 1961 waren es schließlich bis 1990 knapp 1 Million Menschen, vor allem Rentner, im Rahmen der Familienzusammenführung, freigekaufte politische Inhaftierte, und ab 1975 Ausreise-Übersiedler, die das Gebiet der DDR verlassen haben. Seit dem Fall der Berliner Mauer und der 1.300 km innerdeutschen Grenze von der Ostsee bis in den Bayerischen Wald, sind es inzwischen wieder rund 2 Millionen überwiegend jüngere, aktive und ehrgeizige, eigenverantwortliche Menschen. Die Ausdünnung des Landes im Osten ist erschreckend.

Die gegenwärtige Realität

Vordergründig werden immer wieder fehlende Arbeitsplätze, die hohe Arbeitslosigkeit und die niedrigeren Löhne als Argument angeführt, ohne dem Problem auf den Grund zu gehen. Das Symptom Arbeitslosigkeit und Einkommens-/Wohlstandsgefälle hat Ursachen, die nur wenige, schon gar nicht die Staatliche Stellen – Legislative, Exekutive und Judikative – hören möchten, und die 4 Gewalt, die Medien ebenso meiden.

Der notwendige Wertewandel ab Einigungsvertrag von 1990 liegt auf der Hand und lässt weiter auf sich warten.

Schwerwiegenster  Mangel ist die unveränderte Grundrechtsverletzung (Art. 1 und 14 GG). Die nach 1990 fortgesetzte, auf DDR-Unrecht zurückzuführende Eigentumsrechtsverletzung hat irreparable  Schäden hinterlassen und wird bis in die Gegenwart fortgesetzt. Und es besteht kaum Aussicht, dass sich daran noch jemals etwas ändern wird.

Mit der DDR-Eigentumsrechtsverletzung und den übrigen Repressalien des DDR-Staates wurden viele Unternehmer Richtung Westen vertrieben. Die fehlende Schaffung geordneter, der bundesdeutschen Rechtsordnung entsprechenden Eigentumsverhältnisse ab 1990 hat auch den landwirtschaftlichen Unternehmern einen erfolgreichen Existenzaufbau erschwert, oft völlig verhindert. Noch immer wird mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Fläche im Beitrittsgebiet von LPG-Unternehmen bewirtschaftet. Private Unternehmer haben nicht nur bei den staatlichen Stellen einen schweren Stand, sondern sind auch ganz allgemein,  bedingt durch eine weiterhin noch immer anzutreffende DDR-Mentalität, mit manchen Problemen konfrontiert.[7]

Die staatliche Genehmigung der Förderung der LPG-Unternehmen aus öffentlichen Kassen in mindest 1/3 aller Fälle trotz fehlender wirksamer Rechtsnachfolge (§§ 4 ff LwAnpG), in nahezu allen Fällen ohne ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung (§ 44 LwAnpG) und damit ab 1991 ohne die Vorraussetzungen der Förderrichtlinien zu erfüllen, hat die Schieflage der Landwirtschaft im Osten mit verursacht, wie auch die Agrarberichte jährlich bestätigen. Diese Entwicklung ist nicht nur rechtlich nicht vertretbar, sondern auch mit unserer Werteordnung unvereinbar.[8] Nachhaltig rentable und damit sichere Arbeitsplätze können nur Unternehmer schaffen. Ein überwiegend werte- und unternehmerfeindliches Umfeld verhindert dies nachhaltig.

1 Helmar, J., Das Jahrhundert der Reformationen in Sachsen

2 Lorenzen, J., Die großen Schlachten

3 Rohrmoser, G., Geistiges Vakuum – Spätfolgen der Kulturrevolution

4 Steinlein, R., Die gottlosen Jahre

5 Teufel, U.,   Maß und Mitte – Mut zur einfachen Wahrheit

6 Hemel, U., Wert und Werte – Ethik für Manager

7 Roethe, Th., Arbeiten wie bei Honecker, leben wie bei Kohl

8 Lay, R., Die neue Redlichkeit 

 

Weitere Literaturquellenhinweise:

1.  Sächsisches Verwaltungsblatt 1/1999 (SächsVBl.)

SächsVerf Art. 59 Abs. 1 Satz 2, Art. 82 Abs. 1 Satz 1, Art. 83 Abs. 1 und Abs. 2 (sachliche Zuständigkeit; Gesetzesvorbehalt; „Übergangsbonus“)

1.      Die Begründung der sachlichen Zuständigkeit von Behörden der staatlichen Landesverwaltung des Freistaats Sachsen ist nur durch eine Regelung in einem Gesetz möglich, das dem Gesetzesvorbehalt nach Art. 83 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung genügt. Demgemäß kann die Staatsregierung des Freistaats Sachsen diese Zuständigkeit nicht aufgrund der ihr in Art. 83 Abs. 2 Sächsische Verfassung eingeräumten Organisationskompetenz zur Verwaltungsorganisation regeln.

2.      Im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung gibt es derzeit im Freistaat Sachen keine dem Gesetzesvorbehalt nach Art. 83 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Verfassung entsprechende Regelung über die sachliche Zuständigkeit von Behörden, jedenfalls sowie die Erteilung oder Rücknahme von Extensivierungsprämien der landwirtschaftlichen Erzeugung in Rede steht. 

SächsOVG, Urt. 24.9.1998 – 3 S 3/96; I. VG Leipzig

Hier wurde entschieden in einer Sache betreffs Extensivierungsprämie der landwirtschaftlichen Erzeugung.  Art. 83 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung gilt jedoch grundsätzlich für alle Fördermaßnahmen.

2.   Sächsisches Verwaltungsblatt  Heft 5/2002, dort Schneckenburger „Braucht Sachsen ein Landesverwaltungszuständigkeitsgesetz“

3.   Sächsisches Verwaltungsblatt  Heft 12/2001, SächsOVG, Beschluss vom 25.05.2001 – 2 B 56/01 zu Art. 83 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung

4.  Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) Heft 7/2003, Sporner, zur Zulässigkeit der Rechtsaufsicht durch das Landratsamt

5.   Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) Heft 5/1999, Stelkens, zur Frage der persönlichen Verantwortlichkeit der Bediensteten für fehlerhafte Vergabe und Zuwendungen in den neuen Bundesländern 

7.6 Die Stasi ist immer dabei
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