6.19 Wo kürzen, um die Direktzahlungen gerecht zu verteilen
6. Förderrichtlinien
6.21 Direktzahlungen gerecht zuordnen
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6.20 Mehr Hektar, weniger Direktzahlungen

Mit der aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden künftig auch die Flächen jener Bauern, der erst vor wenigen Jahren in 2004 und 2007 hinzugekommen Länder, angemessen zu berücksichtigen sein. 

Da sind Rumänien und Bulgarien (2007) mit zusammen 340.000 m² Landesfläche, Polen, Tschechien, Ungarn und sieben weitere vorwiegend osteuropäische Länder (2004) mit rund 34.000 m² Landesflächen, zusammen ab 2004 und 2007 also etwa so viel Fläche, wie Deutschland groß ist, die dort überwiegend von kleineren Bauern genutzt wird. 

Selbst wenn die EU-Finanzhaushaltsmittel der GAP (I. und II. Säule) in Brüssel nicht gekürzt werden, bleibt für die Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen der 15 alten EU-Mitgliedsstaaten weniger.  

Die Direktzahlungen der I. Säule pro Hektar werden folglich sinken müssen, zumal der Teil der II. Säule (Greening – ländliche Entwicklung) zu Lasten der I. Säule erhöht werden soll.  

Daraus folgt, dass die Zuordnung der Direktzahlungen pro Hektar gerecht werden muss. Flächengroße Betriebe, Agrarkapitalgesellschaften, industrielle Agrarbetriebe, die oft ohne bzw. mit sehr wenig Vieh und entsprechend wenig Arbeitskräften (AK) wirtschaften, müssen folglich auch diese Subventionskürzung tragen. Schließlich erhalten die Großbetriebe auch noch ganz erhebliche Subventionen für Investitionen und aus anderen Anlässen, so auch für industrielle gewerbliche Viehhaltung. 

Bäuerliche Familienbetriebe, aktive Landwirte, mit bis zu 200 ha, und wie aus den Agrarberichten hervorgeht, im Durchschnitt doppelt so viel Viehhaltung wie die Großbetriebe, sind gerechterweise keine Kürzung zuzumuten. 

Ziel der Direktzahlungen als Ersatz der produktbezogenen Preisstützung war von Anfang an die Existenz- und Einkommenssicherung der Bauersfamilien, in der Erwartung, dass so auch der Pflege des ländlichen Raumes geholfen wird. Dies hat sich bewährt und wird auch künftig notwendig sein, um das ländliche Leben und die Pflege des ländlichen Raumes zu erhalten. Die Verteilung der Mittel der II. Säule wird daher auch künftig streng zu kontrollieren sein, um nicht Unrecht der I. Säule auf die II. Säule überzuleiten. 

Während die Großbetriebe mit 1 000 ha bis 5 000 ha und mehr oft mehr als ihre gesamten Personalkosten von 30.000 – 50.000 EUR je Arbeitskraft mit den Direktzahlungen decken, erhalten die Familienarbeitskräfte oft weniger als 5.000 EUR, selten mehr als 10.000 EUR je Arbeitskraft. Zudem werden die Großbetriebe zunehmend von außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern aufgekauft und beherrscht und können keinen Bedarfsnachweis solcher Subventionen erbringen. Der gesamte, nicht landwirtschaftliche, Mittelstand und alle Steuerzahler könnten sich über eine solche ungerechte Subventionsverteilung nur wundern, wenn sie dieses Unrecht bewusst zur Kenntnis nehmen würden.  

Die Bauern, Familienbetriebe, aktive Landwirte in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und den üblichen West-Ländern können für dieses nun schon über 10 Jahre andauernde Unrecht der EU-Direktzahlungsverteilung nicht mehr hinnehmen, war ihnen aber seither wohl nie richtig bewusst. Ihre Interessensvertreter in Organisationen, Berufsverbänden und der Geno haben stillschweigend zu den großen gehalten und dort ihre eigenen persönlichen Vorteile, zum Beispiel in Aufsichtsräten, genutzt. 

Bei einer künftigen Bemessung der Direktzahlungen von z. B. 100 EUR/ha und 30 % der Personalkosten bzw. 15.000 EUR je Familienarbeitskraft und einer Obergrenze – Deckelung – von max. 400.000 EUR, könnte eine akzeptable Lösung gefunden werden. Auch der Verwaltungsaufwand wäre so in Grenzen zu halten. 

Eine Subventionierung von Geringverdienern über den tatsächlich gezahlten Lohn hinaus, oder zeitweise in den Wintermonaten arbeitslose Arbeitskräfte, wäre künftig ebenso zu verhindern, wie Subventionierung vorgetäuschter Lohnzahlungen, nur auf dem Papier Beschäftigte, die in Familien und Freundeskreise fließen. 

Ebenso kann die Anrechnung von Lohnkosten, um eine mögliche und nötige Kürzung der Direktzahlungen zu reduzieren bzw. zu verhindern, keine gerechte Lösung sein, zumal der damit verbundene Verwaltungsaufwand unvertretbar wäre und die erforderliche Kürzung bei den Großbetrieben aufheben würde. 

Wenn in jüngster Zeit auch häufig Kommentare zu der GAP-Reform zu lesen sind, das eigentliche konkrete Problem, die Ungerechtigkeit, bleibt in aller Regel unerwähnt. 

Dies gilt auch bezüglich der Vermögensprobleme, denn bekanntlich wirtschaften die Agrarkapitalgesellschaften im Osten noch immer mit vielen Millionen Euro, die nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) den ehemaligen zwangskollektivierten LPG-Bauern zustehen, aber nur zu einem geringen Teil, nach wissenschaftlichen Feststellungen zu einem Viertel, zugeordnet und ausgezahlt wurden. 

Zu Unrecht wirtschaften diese Großbetriebe noch immer mit dem Vermögen der LPG-Bauern und erhalten dazu noch ein Mehrfaches an EU-Direktzahlungen, Subventionen, was nun doch das Fass zum Überlaufen bringt. 

Politiker aller Parteien und auf allen Ebenen hüllen sich in Schweigen, verharmlosen die konkreten Probleme, nehmen sich der Benachteiligung der Bauern nicht an und vertreten als EU-Agrarabgeordnete aus Bayern und Sachsen im Parlament in Straßburg das Unrecht zugunsten der Agrarkapitalgesellschaften. 

An Korruption mag man nicht denken. 

Für Interessenten ist bei www.kuchs.de, dort unter „Infozentrum Ost“, besonders im Kapitel 8.3, 8.1, 6.9, 6.3 und 1.15, zu dieser Problematik vieles nachzulesen. 

6.19 Wo kürzen, um die Direktzahlungen gerecht zu verteilen
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