6.20 Mehr Hektar, weniger Direktzahlungen
6. Förderrichtlinien
6.22 Lohnkostenabzug hebt Obergrenze/Kappung/Staffelung auf
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6.21 Direktzahlungen gerecht zuordnen

Jedermann befürwortet die Direktzahlungen der Europäischen Agrarpolitik (GAP) aus Brüssel für die Landwirtschaft. Strittig ist ihre Verteilung. Die seitherige Zuordnung allein nach der Fläche/ha, unabhängig von der Zahl der notwendigen Arbeitskräfte (AK) im Betrieb, mit viel oder wenig oder ohne Viehhaltung/Milchkühe (GVE) führt am Ziel der Einkommensstabilisierung je AK vorbei.

Großbetriebe, vor allem die Agrar-Kapitalgesellschaften im Beitrittsgebiet, Agrargenossenschaften, GmbHs, Aktiengesellschaften und ihre Tochtereinrichtungen sowie nichtlandwirtschaftliche Kapitalanleger, erhalten das Dreifache bis Zehnfache je AK im Vergleich zu den im Familienbetrieb Beschäftigten. Mit den von der Produktion, den Agrarprodukten, entkoppelten und seit 2002 fließenden EU-Direktzahlungen von ca. 300 – 400 EUR je ha im Jahr sollen die Einkommen der in der Landwirtschaft beschäftigten AK gesichert werden, so das Ziel dieser Förderung. Die Fläche allein als Bemessungsgrundlage war von Anfang an strittig und hat seit 2002 dazu geführt, dass je AK/Jahr in Betriebe der aktiven Landwirte oft weniger als 5.000 EUR geflossen sind, bei den Agrarkapitalgesellschaften/LPG-Nachfolgeorganisationen und anderen Großbetrieben oft mehr als 50.000 EUR AK/Jahr, und dies ohne Bedarfsnachweis. Wenn das die 3 Mio. mittelständischen Gewerbebetriebsunternehmer wüssten.

Eine Degression ab 50.000 EUR je Betrieb/Jahr, dies träfe Betriebe über 150 ha und eine Kappung bei 150.000 EUR (ca. 500 ha), wäre noch reichlich großzügig bemessen und würde kaum einen Familienbetrieb treffen. Eine weitere Bemessungsgrundlage und Obergrenze von zum Beispiel 20.000 EUR je AK/Jahr ist eine Überlegung wert. Dies bedeutet z. B. bei vier notwendigen AK = 80.000 EUR/Betrieb als Obergrenze/Kappung. Beim 200-ha-Ackerbaubetrieb ohne Viehhaltung und 2 (1) notwendigen AK läge dann die Obergrenze der Direktzahlungen bei

40.000 (20.000) EUR/Jahr. Allein nach der Fläche/ha berechnet gibt es seither in diesem Fall bei 300 EUR/ha 60.000 EUR, d. h. 30.000 (60.000) EUR/AK. Dies ist das Sechsfache im Vergleich zu im aktiven bäuerlichen Familienbetrieb Tätigen, der Bauersfamilien-AK.

Weniger als 10 % der landbewirtschaftenden Betriebe, die großen Betriebe, erhalten jährlich in Deutschland 80 % der etwa 4,5 Mrd. EUR Direktzahlungen.

Wer vor dieser Tatsache die Augen verschließt und sich für die Beibehaltung der seitherigen Regelung einsetzt, verletzt das Grundrecht der Gerechtigkeit,

Art. 1 – 19 GG. Zudem hatte die seitherige Regelung zur Folge, dass die Pachtpreise stark gestiegen sind, da die Bodeneigentümer, Verpächter, von den flächenbezogenen Subventionen mit profitieren möchten.

Agrarpolitiker bis in die Bundesregierung, den Bundesministerien, allen Parteien, dem Deutschen Bauernverband, dem Raiffeisen-Genossenschaftsverband und ihre Vertreter, die jeweiligen Lobbyisten auf allen Ebenen, in den Ländern, auf Bundesebene und der EU – Brüssel/Straßburg –,nehmen diese Benachteiligung der Bauernfamilien der rund 160 000 aktiven deutschen Landwirte in Ost und West hin, verschweigen dieses Unrecht zum Nachteil jener Menschen auf dem Lande, die für gesunde Nahrung Sorge tragen, Natur und Landschaft pflegen. Man lässt die Bauern wirtschaftlich hängen, anstatt ihre Interessen zu vertreten. Die „Kritischen Agrarberichte“ haben schon seit Jahren dieses Dilemma verdeutlicht und die finanzielle Verflechtung der Agrarlobby in der Agrarindustrie – Vorstand, Aufsichtsrat, Beiräte – den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Lieferanten und Abnehmer auf dem Agrarmarkt von chemischer- und Futtermittelindustrie, Agrartechnik, Molkereien, Zucker- und Getreideindustrie, transparent gemacht. Begünstigungen/Preis-/Kostenvorteile auf diesen Ebenen sind durchaus üblich. Von Korruption mag man nicht sprechen. Die Bauern sind den Oligopolen ausgeliefert. Selbst die Medien meiden, bis auf wenige Ausnahmen, diese Transparenz, da der Lobby und den Oligopolen untergeordnet und abhängig. Export subventionierter Agrarnahrungsgüter zu Dumpingpreisen belasten, ja ruinieren Landwirtschaftsbetriebe in den armen Ländern.

Dabei ist zusätzlich zu bedenken, dass die ehemaligen LPG-Betriebe, die Agrarkapitalgesellschaften im Beitrittsgebiet, in 1990/91/92 keine dem Gesetz (Landwirtschaftsanpassungsgesetz, LwAnpG) entsprechende Vermögenszuordnung vorgenommen haben und überwiegend noch immer mit dem Eigenkapital der einst zwangskollektivierten LPG-Bauern wirtschaften. Nach wissenschaftlichen Feststellungen wurde nur etwa ein Viertel des Eigenkapitals den LPG-Bauern/Erben zugeordnet und evtl. ausgezahlt. Obgleich eine ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung ab 1991 gemäß Anpassungshilfeverordnung, von Brüssel genehmigt, Fördervoraussetzung war.

Aufgrund ihrer Betriebsgröße sind Kostendegressionsvorteile feststellbar. Am Markt, aufgrund größerer Mengen, können Preisvorteile erzielt werden. Ihre überdurchschnittliche Subventionierung ist daher auch aus diesen Gründen mit den Haushaltsordnungen der EU, des Bundes und der Länder nicht vereinbar. Schließlich wäre ein Bedarfsnachweis auf der Grundlage ordnungsgemäßer Betriebsführung und effektiver Wirtschaftsweise unerlässlich, da anderenfalls, wie seither, die Verfügung über Steuergelder mittels Subventionen unverantwortlich bleibt.

Nachdem künftig alle Landwirtschaftsbetriebe in den 27 EU-Ländern anteilig gerecht zu berücksichtigen sind, der EU-Agrarhaushalt aber begrenzt bleibt, wird künftig ohnehin mit einer Reduzierung der Direktzahlungen zu rechnen sein, zumal auch die Umschichtung in die zweite Säule – Natur-, Landschaftsschutz, Umwelt- und Klimaschutz – in diese Richtung wirken. In welchem Umfang sich dies auf die einzelnen Landwirte, je AK, auswirken wird, da schweigen sich Agrarpolitiker und Berufsstand (DBV) geflissentlich aus.

Vor Schlupflöchern in der zweiten Säule sei gewarnt!

Stattdessen sehen die für das agrarpolitische Handeln Verantwortlichen weg, verdrängen die Realitäten, klammern bei öffentlichen Äußerungen die eigentliche Problematik, das Unrecht, konsequent aus, und äußern sich stattdessen zu unstrittigen Selbstverständlichkeiten und Regelungen, die gar nicht zur Diskussion stehen und nicht neu zu entscheiden sind, im Gegensatz zu den Direktzahlungen der GAP ab 2014, die in den nächsten Monaten zur Entscheidung ansteht.

Verantwortungsbewusstsein, Pflichtbewusstsein, Vertrauen, Mitgefühl, Charakter, Werte, Moral, Ethik, christliches Abendland, wohin seid ihr entschwunden?

Ein Jahrhundert einer neuen Aufklärung wäre nötig, an der sich alle 80 Mio. Bundesbürger bzw. 500 Mio. EU-Bürger beteiligen.

6.20 Mehr Hektar, weniger Direktzahlungen
6. Förderrichtlinien
6.22 Lohnkostenabzug hebt Obergrenze/Kappung/Staffelung auf