6.18 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Gerechtigkeit
6. Förderrichtlinien
6.20 Mehr Hektar, weniger Direktzahlungen
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6.19 Wo kürzen, um die Direktzahlungen gerecht zu verteilen

Hitzig diskutiert wird die Frage der künftigen Kürzung und der Verteilung der EU-Direktzahlungen, die seither bis 2013 allein nach der Fläche - Hektar - zugeordnet werden. Danach erhält ein Betrieb mit 1.000 ha das 10-fache vom 100 ha Betrieb, der 3.000 ha Betrieb - Agrarkapitalgesellschaft - erhält das 60-fache im Vergleich zum 50 ha Betrieb, unabhängig davon,  ob einer dieser Betriebe mit Tieren/Kühen wirtschaftet und wie viel Arbeitskräfte dort beschäftigt sind. Ein reiner Ackerbaubetrieb mit 1.000 ha und 3 AK erhält gleich viel, wie der Milchviehbetrieb bei 1.000 ha mit 800 Kühen und 25 AK. Je AK werden im 1. Fall rund 100.000 € pro Jahr gezahlt, im 2. Fall sind dies rund 12.000 € je AK und Jahr.  

Wenn von künftigen Kürzungen gesprochen wird, ist zu bedenken, dass der EU-Agrarhaushalt künftig auf alle 27 EU Länder angemessen zu verteilen ist, da die später zu letzt hinzugekommen Länder künftig auch ihren Anteil erhalten werden. Und zwar unabhängig davon, ob Brüssel den Agrarhaushalt kürzt.

Für die Bauern der ursprünglichen 18 EU Länder wird es schon aus diesem Grunde künftig weniger geben.

Schließlich muss künftig die Zuordnung der verbleibenden EU-Direktzahlungsmittel in allen EU Ländern einige Kriterien beachten, die gegenwärtige Ungerechtigkeiten und rechtlich nicht vertretbare Verteilungskriterien beseitigen.

Die Zuordnung auf die II. Säule - Natur, Umwelt, Landschaftsschutz, Landschaftspflege, Pflege des ländlichen Raumes - wird ebenso zunehmend an Bedeutung gewinnen.

Greening ist angesagt. Dabei ist festzustellen, dass der Ländliche Raum dort, wo aktive Landwirte, bäuerliche Familienbetriebe, das Land bewirtschaften und die Region prägen, an Greening kein Mangel ist.

Die Förderung der I. Säule, die Direktzahlungen, ist künftig auf die aktiven Landwirte zu beschränken. 

1.   Nebenerwerbslandwirte mit vielleicht 10, 50 oder 100 ha Landbewirtschaftung, die in ihrem nichtlandwirtschaftlichen Haupterwerb gut verdienen, können nicht noch Subventionssteuergelder aus der I. Säule der EU oder anderen Förderprogrammen erhalten.

 2.   Betriebe in den Händen von nichtlandwirtschaftlichen Kapital (Anlegern), (stille) Gesellschafter, die außerhalb der Landwirtschaft tätig sind und möglicherweise auch noch über Marktbeherrschung (Monopole, Oligopole) die Agrarmärkte steuern, wie Agrarmarktkonzerne auf der Seite der Abnehmer oder Lieferanten von Betriebsmitteln und den aktiven Bauern das Leben schwer machen, sind ganz auszuschließen. Gleiches gilt für Tochtergesellschaften, die sich in den Händen solcher Kapitalanleger und Monopolen, Oligopolen befinden.

3.   Viehbestand und notwendiger Arbeitskräftebesatz ist dringend zu beachten, muss künftig ein wichtiges Kriterium für die Zuordnung der Subventionen - Steuergelder - EU Direktzahlungen sein.

 4.   Unerlässlich ist grundsätzlich auch ein Bedarfsnachweis.  Wer aufgrund seiner Einkommens- und Vermögenslage ein gutes Auskommen hat, darf schon aufgrund der Haushaltsordnungen vom Staat keine Subventionen erhalten. Denn danach ist mit öffentlichen Mitteln, sprich Steuergeldern, sparsam, gewissenhaft, verantwortungsbewusst umzugehen.  Die so genannte gesellschaftliche und wirtschaftliche Oberklasse scheidet europaweit  aus, wenn es um die EU Mittel geht. Schließlich ist die Bundesrepublik Deutschland der größte Nettozahler in den EU Haushalt nach Brüssel.  

5.   Gleiche Voraussetzungen gelten grundsätzlich in jedem Bundesland, dem Bund und allen EU Ländern mit dem wir im gleichen Boot sitzen. Die Euro, die EU Finanzkrise machen uns dies seit geraumer Zeit deutlich.  

6.   Sportlich genutzte Flächen (Fußball, Golf, Reiten, u. a.) können keine Finanzmittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), weder aus der I. noch nach der II. Säule, mehr zugeordnet werden. Deren Förderung ist Sache der Städte, Gemeinden, der Sportverbände mit Hilfe der Bundesländer, wie dies schon seither praktiziert wird.

Eine auf Grundlage dieser vorgenannten Bedingungen, neue Zuordnung der EU Subventionen, kann zu einer gerechten Verteilung führen, so dass die aktiven Landwirte, die bäuerlichen Familienbetriebe mit (Milch) Viehhaltung und 20/50/100/300 ha Landbewirtschaftung dann keine Kürzung ihrer seitherigen Förderung fürchten müssten.

Die Beachtung des AK-Bedarfs kann bei diesen Betrieben zu einer Erhöhung der Direktzahlungsbeträge führen.

Ob unsere Politiker, speziell die Finanz- und Agrarpolitiker, die Kraft haben werden, ihr persönliches Verantwortungsbewusstsein ausreichend  wird, um etwas mehr Gerechtigkeit so zum Durchbruch zu verhelfen, bleibt abzuwarten.  

6.18 Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und Gerechtigkeit
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