9.1 Liquidation nach LPG-Umwandlung; Kontinuität der Mitglieder
9. BGH- Beschlüsse
9.3 Vermögensansprüche § 44 LwAnpG bei Liquidation - auch auf Pacht-Kreispachtflächen
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9.2 Liquidation bei fehlender Rechtsnachfolge

FGG § 20, 142; GG Art. 103 Abs. 1; LwAnpG §§ 4, 37, 69 1. Ein beteiligter ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens anzuhören. Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör ist im Rechtsbeschwerdeverfahren jedoch nur dann beachtlich, wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts auf der Gesetzesverletzung beruht oder beruhen kann, also die Entscheidung ohne Gesetzesverletzung anders hätte ausfallen können. 2. Im Dezember 1990 war die Umwandlung einer LPG in eine GbR nicht möglich. Die damals geltende Fassung des LwAnpG sah nur die formwechselnde Umwandlung einer LPG in eine eingetragene Genossenschaft vor. Die Nichtigkeit der Umwandlung führte dazu, dass trotz Eintragung im LPG-Register keine Heilungswirkung eintrat. 3. Bei der zu Unrecht gelöschten LPG ist der Löschungsvermerk von Amts wegen rückgängig zu machen. Auf Grund der erfolgten Löschung der LPG scheidet die Bestellung eines Notliquidators aus, vielmehr hat das Registergericht Liquidatoren für die in Liquidation befindliche LPG zu bestellen.
OLG Dresden, 15. Zivilsenat; Beschluss vom 18.10.2000 - 15 W 1129/00 - (rkr.)

Aus dem Tatbestand:

Der Antragstellerbegehrte mit Antrag vom 15.12.1998 beim AG - Registergericht - die Bestellung eines Liquidator. Am 22.11.1990 hatten die LPG und die LPG ihren Zusammenschluss zur LPG beschlossen. Mit weiterem Beschluss vom 28.11.1990 hatten die Mitglieder der LPG mehrheitlich zu dem die Auflösung der LPG ohne Abwicklung zum 31.12.1990 und die Überführung des gesamten Vermögens in die GbR, deren Gesellschafter sämtliche Mitglieder der LPG sein sollten, beschlossen. Der Zusammenschluss der beiden Genossenschaften war jeweils am 28.01.1991 in deren Register eingetragen worden. Das Register der LPG endet mit der Eintragung: "Auflösung der LPG und Überführung in eine GbR". Im Anschluss daran hatten die Gesellschafter der Vermögens GbR die Vermögensverwaltungs GmbH errichtet, auf welche das gesamte ursprüngliche LPG-Vermögen übertragen wurde. In seiner Antragsschrift vom 15.12.1998 vertrat der Antragsteller die Auffassung, dass die LPG nicht wirksam aufgelöst und in das Vermögen der GbR überführt worden sei. Infolge der nicht zulässigen "Auflösung ohne Abwicklung" existierte die LPG trotz Löschung im LPG-Register unerkannt weiter und befinde sich seit dem 01.01.1992 in gesetzlicher Liquidation.

9.1 Liquidation nach LPG-Umwandlung; Kontinuität der Mitglieder
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9.3 Vermögensansprüche § 44 LwAnpG bei Liquidation - auch auf Pacht-Kreispachtflächen