6.5 Gerechtigkeit muss sein
6. Förderrichtlinien
6.7 Perestroika und Glasnost
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6.6 Wohin treibt die Agrarlobby

Eine Lobby muss sein. Interessenvertretung (Lobby) ist in unserer globalen freien Informationsgesellschaft mit überregionalen meist internationalen Märkten auf allen Ebenen der Abnehmer von Agrarprodukten und Lieferanten, Anbieter von Betriebsmitteln unerlässlich.

Der einzelne Unternehmer, Familienbetriebsleiter, ist in unserer arbeitsteiligen dynamischen Gesellschaft und Wirtschaft auch auf laufende Informationen von außerhalb seines Betriebes und ebenso auf die Vertretung seiner Interessen nach außen angewiesen.  Wichtig und entscheidend ist dabei, dass die Interessenvertretung (Lobby) von außen, die auf ihn einwirkt und seine unternehmerischen Entscheidungen beeinflussen, und die Interessenvertretung, die seine Belange nach außen gegenüber der staatlichen Stellen, der Legislativen und Exekutiven, der Politiker und der Verwaltung sowie Geschäftspartner vertreten, offen und ehrlich, korrekt und fair, die Interessen des Familienunternehmens und seiner Geschäftspartner transparent macht und verantwortungsbewusst, vertrauensvoll vertritt.

Aus Sicht des landwirtschaftlichen Familienbetriebes geht es dabei zunehmend aktuell um die Frage, vertritt der DBV als traditionell größter Berufsverband der bäuerlichen Familienbetriebe deren Interessen?

Zunehmend, geradezu beängstigend, stellt sich diese Frage im Zusammenhang mit der aktuell anstehenden agrarpolitischen Entscheidung bezüglich der künftigen Verteilung der EU-Direktzahlungen (GAP - EGFL, ELER) ab 2014.

Nach allen seitherigen Äußerungen seitens des DBV soll es bei der seitherigen (seit 2002) unglaublich ungerechten zum Nachteil der bäuerlichen Familienbetriebe, Zuordnung der Mittel nach der Fläche/ha bleiben, ohne Beachtung der Betriebsorganisation, der Produktionsstruktur. Ohne Berücksichtigung der Familienarbeitskräfte, die davon leben müssen und bei Viehhaltung 365 Tage im Jahr hierfür ihre Arbeit verrichten, während den Arbeitnehmern bei den Kapitalgesellschaften die 40 Stunden Woche und wöchentlich arbeitsfreie Tage gemäß Tarifvertrag zustehen.

Bei der gegenwärtigen Zuordnung der EU-Direktzahlungen erhalten die 1.000 ha bis 5.000 ha Kapitalgesellschaften mehr als 300.000 €/Jahr bis über 1,5 Mio. €/Jahr, bezogen auf die 3 bis 50 Arbeitnehmer, je nachdem ob überhaupt und wenn ja, welches Vieh gehalten wird - ergibt dies 30.000 €/AK/Jahr bis über 100.000 €/AK/Jahr.

Der 100 ha Familienbetrieb mit 50 Kühen plus Nachzucht/Mast, 100 GV und 3 Familienarbeitskräften erhalten 30.000 €/Jahr, folglich 10.000 €/AK/Jahr. Bei kleineren Familienbetrieben ist die Differenz noch entsprechend größer - jeweils - auch bei den Kapitalgesellschaften unterstellt, nur 300 €/ha Direktzahlungen pro Jahr.

An diesem Unrecht, der Benachteiligung der Menschen im Familienbetrieb will der DBV nichts ändern. Obergrenzenbezogen auf die Fläche von z. B. 150.000 €/Jahr und 20.000 €/AK/Jahr lehnt der DBV ab, da seine Mitgliedsverbände im Beitrittsgebiet hiervon am stärksten betroffen wären. Diese Verbände, 1990 entstanden aus der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB), einer Organisation im SED-Unrechtsstaat, der DDR mit ihrer Stasi, setzen das DDR-LPG-Unrecht in umgewandelter Form fort und der DBV hält seine Hand schützend über sie - zum Nachteil der Familienbetriebe in Ost und West.

Von einem Bedarfsnachweis will der DBV offensichtlich auch nichts wissen und die Finanzpolitik und Verwaltung interessiert sich offensichtlich nicht für eine sparsame Verwendung der Finanzmittel nach den Finanzhaushaltsordnungen.

Auch die Agrarberichte der Bundesländer dokumentieren das Unrecht mit dem dort ausgewiesenen „Sonstigen Erträge“ auf der Einnahmenseite.  Unter www.ebundesanzeiger.de , www.agrar-fischerei-zahlungen.de ist dazu vieles nachzulesen.

Zur Agrarlobby haben die „Kritischen Agrarberichte“ z. B. 2002/2010 der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), so auch in ihrer Zeitschrift „Unabhängige Bauernstimme“ Heft 2, 3 und 7/2009  und 2/2011 einiges transparent gemacht - www.abl-ev.de .

Auch die Fördergemeinschaft nachhaltige Landwirtschaft e.V. dokumentiert in ihrer Mitgliederliste die Möglichkeiten, wo der DBV die Interessen der Familienbetriebe, die den ländlichen Raum ganz wesentlich prägen, anmahnen könnte.

Auch die „Kirche im ländlichen Raum“ Heft 3/2010 hat sich zu den Konsequenzen der Konzentration der Agrarstruktur, ausgehend von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch „Einer für alle, alle für einen“ den einstigen Genossenschaftsidealen und die heutigen Megagenossenschaften so wie ihrer Lobby kritisch geäußert.  

 

Das Interessengeflecht der Agrarlobby ist schon beängstigend, wenn die Familienbauern zusehen müssen, wie der DBV, die Landesbauernverbände ebenso aber auch der Raiffeisenverband (DRV), die Politiker aller Parteien, die Familienbetriebe, diese mittelständigen Unternehmer und damit auch den ländlichen Raum, ihren Schicksal und zunehmend den Niedergang überlassen. 

www.kuchs.de

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