6.1 Freistaat Sachsen auf dem Weg zum Rechtsstaat
6. Förderrichtlinien
6.3 Eine "Sonderpublikation" und ihre Tragweite
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6.2 Hektar ist gleich Hektar?

(siehe auch Kapitel 1.15 - Erfolgsmeldungen ...)

Gut klingt die Forderung nach Gleichbehandlung der landwirtschaftlichen Flächen bezüglich der notwendigen Kürzung der EU-Direktzahlungen, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Gerechtigkeit bleibt dabei jedoch auf der Strecke. Ein 500 bis 5.000 ha Betrieb hat gegenüber einem 50 bis 500 ha Betrieb eben Vorteile, die eine größenabhängige Staffelung rechtfertigen und vom Steuerzahler auch erwartet werden kann. Und Steuerzahler sind in der Regel eben auch die Nebenerwerbslandwirte - mit ihrem außerlandwirtschaftlichen Haupterwerb. 

Die Vorteile der Großbetriebe liegen auf der Hand: 

a)    Kostendegression, da sich die Festkosten des Anlagevermögens - Technik, Gebäude - auf mehr Hektar verteilen und pro Hektar geringer sind. 

b)   Vorteile beim Einkauf von Betriebsproduktionsmitteln, da größere Einkaufspositionen die Chance bieten mit dem Lieferanten (Futtermittel, Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc.) einen günstigeren Einkaufspreis auszuhandeln.  

c)   Vorteile beim Verkauf der Erzeugnisse, da größere Angebotsmengen die Chance bieten, mit dem Abnehmer einen besseren Verkaufspreis auszuhandeln.

d)    Degression auch der Personalkosten. Diese aber nicht nur wegen der größeren Maschinen etc., sondern auch aufgrund der Tatsache, dass diese Großbetriebe im Osten der Republik im Spätherbst regelmäßig einige Arbeitnehmer entlassen, um sie bei Bedarf im Frühjahr wieder einzustellen. In der Zwischenzeit leben diese vom Steuerzahler über die Bundesagentur für Arbeit.  

e)   Die Arbeitszeitregelungen der Großbetriebe sind allgemein mit wesentlich mehr Freizeit verbunden als beim kleineren Betrieb.

Eine Staffelung unter Berücksichtigung der Arbeitskräfte scheidet daher auch grundsätzlich aus, zudem halten die kleineren Betriebe in der Regel mehr Vieh und beschäftigen je 100 ha mehr Menschen als die Großbetriebe.

20 „Kleinbetriebe“ im Haupt- und Nebenerwerb in einem ehemaligen LPG-Territorium (eine LPG Pflanze und 2 LPG Tier) schaffen weit mehr Arbeitsplätze als 2 „Kapitalgesellschaften“. Zudem sind die Arbeitsplätze dann nicht nur von 2 großen abhängig und mehrere unternehmerische Familienexistenzen fördern den Erhalt und Pflege des im Osten besonders  weithin gefährdeten ländlichen Raumes. 

Auf der Grundlage des Gesetzes über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPGG) von 1952 sowie der LPG-Musterstatuten wurden die Bauernhöfe und Dörfer im Osten zerstört. Nach § 6 LPGG erfolgte „die Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen der LPG auf der Grundlage des leninschen Genossenschaftsplanes entsprechend den Erfordernissen des genossenschaftlichen Eigentums“. „Die gesellschaftlichen Beziehungen der LPG wurde auf der Grundlage der Verfassung der DDR  …… geregelt.“ 

Das Nutzungsrecht der landwirtschaftlichen Flächen und der Wirtschaftsgebäude der Bauern, die im Grundbuch Eigentum des Bauern blieb, ging uneingeschränkt auf die LPG über, die das uneingeschränkte, unentgeltliche dauerhafte Nutzungsrecht hatte ( §§ 18 und 19 LPGG). 

Viele Bauern haben sich im Osten praktisch enteignet gefühlt und waren in jedem Fall entrechtet. Die DDR hat damit ab 1952 bis 1990 über Generationen aufgebaute Bauernhofstrukturen und Dörfer zerstört, den Menschen ihre Existenz und Heimat genommen. Ab 1990 hat man es sträflich versäumt, wieder geordnete Eigentumsverhältnisse zu schaffen trotz § 44 LwAnpG, wonach das LPG-Vermögen, das den LPG-Mitgliedern, insbesondere den Grundeigentümern zuzuordnen gewesen wäre, ganz überwiegend bei den LPG-Unternehmen verblieb. 

Die Gesetzesverstöße bezüglich fehlgeschlagener Gesamtrechtsnachfolge und verweigerter Vermögensauseinandersetzung  sind so gravierend und spätestens seit 1993 auf allen staatlichen Ebenen - Legislative, Exekutive, Judikative (und den Medien) - hinreichend bekannt. Rechtswirksame Gesamtrechtsnachfolge (Teilung, Zusammenschluss, Umwandlung der LPGs) und ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung auf der Grundlage von § 44 LwAnpG sind seit 1991 Fördervoraussetzung. Diese Fördervoraussetzungen sind mindest in mehr als 90 % aller Fälle nie erfüllt - wie zahlreiche Verfahren bei den Gerichten bestätigt haben (hierzu  u.a. Kapitel 1.15).  Dennoch wurden diese LPG-Betriebe jährlich oft mit mehreren Millionen DM/EURO Subventionen aus öffentlichen Kassen, d.h. mit Steuergeldern gefördert. 

Das Vertrauen vieler dieser LPG-DDR-Opfer in den Rechtsstaat ist daher weitgehend zerstört. Selbst waren viele dieser Menschen ab 1990 nach über 40 Jahren DDR-Entrechtung, Unterdrückung, Stasibespitzelung - Angst mit allen Konsequenzen nicht in der Lage, ihre Rechte (auch nach LwAnpG persönlich zu erkämpfen). Willenskraft, Entscheidungsstärke war zu DDR-Zeiten eben nur bei den Tätern gefragt und erlaubt, nicht bei den Opfern, wie den LPG-Bauern. Und alles was 40 Jahre unterdrückt war kommt nur selten wieder. Das Vertrauen unter den Menschen in den Dörfern, und nicht nur dort, war und ist noch immer „Mangelware“. 

Der Fortbestand der LPG-Strukturen schadet dem ländlichen Raum weiterhin, schadet der Bodenfruchtbarkeit, dem Humushaushalt der Böden, hält den Zustand der Zerstörung der Heimat, der dort seit Generationen beheimateten Menschen, aufrecht. Abwanderung, Entleerung der Dörfer schreitet unaufhaltsam fort.  

Wer dann noch immer mit dem Argument „Hektar ist gleich Hektar“ für Beibehaltung der EU-Direktzahlungen plädiert, bestätigt damit seine Täterrolle. Mit sozialistischer Gleichmacherei wurde eben schon so vieles zerstört. Wer in 10, 20 Jahren den schon heute nicht mehr übersehbaren Gebäudeleerstand und ihren Verfall den entmenschlichten ländlichen Raum zu verantworten hat, entscheidet sich heute.

Die von der EU-Kommission vorgesehene Staffelung der Direktzahlung sollte daher das Minimum sein, sofern man die große Zahl der Ost-LPG-Unrechtsunternehmen überhaupt noch fördern darf, ohne die Fördervoraussetzung je erfüllt zu haben. 

Ein Blick in die Agrarberichte der Bundesländer und diverse Buchführungsstatistiken bestätigen zudem, dass die LPG-Unternehmen in der ganz überwiegenden Mehrzahl in den zurückliegenden 18 Jahren überwiegend von der Substanz - und den Subventionen - gelebt haben. Positive Betriebsergebnisse und Eigenkapitalbildung sowie Nettoinvestitionen, ohne die eine nachhaltige Wirtschaftsweise nicht zu erwarten ist, kann danach in aller Regel bei nur etwa 20 bis max. 30 % dieser Unternehmen festgestellt werden.

Auch insoweit sind die Fördervoraussetzungen grundsätzlich bei nur wenigen dieser ostdeutschen LPG-Großbetriebe - Kapitalgesellschaften  und Kommanditgesellschaften -  erfüllt. 

Neu ist diese Entwicklung nicht. In meinen beiden Dokumentationen 

1.      „Einigkeit und Recht und Freiheit - auch für die deutsche Landwirtschaft“

2.      „Agrarpolitische Lage der (Ost) Landwirtschaft“ 

habe ich u. a. schon vor Jahren auf diese Fehlentwicklungen hingewiesen - Restbestand für  a) 10,00 € sind noch zu haben. 

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