6.22 Lohnkostenabzug hebt Obergrenze/Kappung/Staffelung auf
6. Förderrichtlinien
6.24 Subventionen für LPG-Betriebe
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6.23 Subventionsvergehen erlaubt

Subventionen aus öffentlichen Kassen der Länder, dem Bund, der EU sind Steuergelder der Steuerpflichtigen, in der Regel Durchschnittsverdiener. Und selbst, wenn der Staat zwecks Subventionszahlungen zunächst Darlehen aufnehmen muss, sind diese letztendlich wieder von Steuereinnahmen zu tilgen.

Über öffentliche Gelder ist nach den Haushaltsordnungen der Länder, des Bundes und ebenso der EU verantwortungsbewusst, rechtlich abgesichert, nach Gesetz und sich darauf stützende Förderrichtlinien zu verfügen. Alle staatlichen Ebenen, Ämter, Verwaltungsbeamte und -angestellte, Berater und Unternehmer, haben sich daran zu halten.

Verstöße hiergegen können für die Verantwortlichen nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Nach dem Beitritt der fünf wieder gegründeten Bundesländer im Osten Deutschlands, einschl. Ost-Berlins, war angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs, des technischen Rückstands, der abgewirtschafteten Gebäude, Einrichtungen und Anlagen, Hilfe auf allen Ebenen nötig. Zu den finanziellen, auch von der EU in Brüssel genehmigten, Hilfen zählte u. a. die Anpassungshilfe für die Landwirtschaft nach zweiter Anpassungshilfeverordnung (LaAV2/92) vom 20.07.1992. In § 6 Abs. 4 heißt es dort:
„(4) Antragsteller, die durch Umwandlung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften entstanden sind, haben der Bewilligungsbehörde auf Verlangen Unterlagen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG vorzulegen. Dies können insbesondere die letzten Bilanzen sowie auch die für die Abfindung maßgeblichen Bilanzen und ein verbindlicher Zeitplan über die Befriedigung der Ansprüche ausgeschiedener Mitglieder, die einen landwirtschaftlichen Betrieb wieder einrichten, sein.“

Nach allen Erfahrungen wurden diese Förderbedingungen in nur sehr wenigen Fällen erfüllt. Auch bei den Landwirtschaftsgerichten wurde immer wieder bewiesen, dass weniger als 10% der LPG-Betriebe die Bedingungen nach § 44 LwAnpG erfüllt haben.
Aufgrund mehrerer Mitteilungen an die Landwirtschaftsministerien, die Landesregierungen, die Ämter und regelmäßiger Publikationen in den landwirtschaftlichen Fachzeitschriften, waren die Verstöße auch landesweit bekannt. Aufgrund der Unterlassung der Überprüfung durch die Ämter, der Landesregierungen und jährlicher Millionen Subventionszahlungen, haben sich die Verantwortlichen flächendeckend in Tausenden Fällen am Subventionsvergehen  schuldig gemacht.
In Tausenden Fällen des Flächenerwerbs von der Bodenverwertungs- und  -verwaltungs GmbH (BVVG) ist seit 1992 der gleiche Subventionsverstoß festzustellen. So heißt es in dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG), dass die dortigen Voraussetzungen, die zu beachten waren, und auch heute noch zu beachten sind:
„Juristische Personen des Privatrechts können ab 1. Oktober 1996 langfristig gepachtete Landwirtschaftsflächen erwerben, wenn sie die Vermögensauseinandersetzung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ordnungsgemäß durchgeführt haben. Dies muss die zuständige Landesbehörde der Privatisierungsstelle mitteilen.“

Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche, Ackerland, Grünland, Forstfläche, Gebäude und Betriebe, befanden sich am Ende der DDR in Volkseigentum. Neben der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), hatte sodann die 1992 gegründete BVVG die Aufgabe, das Volkseigentum in unserer Wirtschaftsordnung zu privatisieren, in aller Regel äußerst preisgünstig an Berechtigte zu verkaufen. Der weitaus größte Teil der landwirtschaftlichen Flächen wurde an die Nutzer, die Pächter, verkauft. Hier handelt es sich um die LPG-Betriebe, umgewandelt in Agrargenossenschaften, Agrar GmbHs, Agrar AGs. Wie oben in Zusammenhang mit der Anpassungshilfe dargelegt, waren die Voraussetzungen, auch zum Flächenerwerb, in den seltensten Fällen erfüllt, dennoch wurden in Tausenden Fällen Millionen Hektar Land und forstwirtschaftliche Flächen an die ehemaligen LPGs und volkseigenen Güter verkauft.
Wie publiziert, stehen noch immer mehr als 400.000 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen in 2013 zum Verkauf an. Viele Jahre war der Verwaltungsaufwand der BVVG größer als der Erlös in Folge niedrigster Hektarpreise. Erst seit merklicher Bodenpreiserhöhung, Verdoppelung und mehr, und Verwaltungsabbau trägt sich diese Aufgabe nach zwei Jahrzehnten der Wiedervereinigung.
Die DDR-LPG-Geschädigten, zwangskollektivierten Bauern haben nach 1990 von den LPG-Betrieben keine dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entsprechende Vermögensauszahlung erhalten. Dennoch haben die LPG-Großbetriebe/Agrar-Kapitalgesellschaften von der BVVG zu günstigsten Preisen Boden erworben. Nach entsprechender Preiserhöhung haben nunmehr private Bauern, Wiedereinrichter, Existenzgründer, die Chance, von der BVVG noch etwas Land zu entsprechend höheren Preisen zu kaufen. Gerechtigkeit, wohin bist du entschwunden?

Gegen Vergessen. Für Demokratie e.V. hatte unser Bundespräsident einst vertreten. Ohne Gerechtigkeit kein Vertrauen, ohne Vertrauen keine Demokratie, ohne Demokratie keine Freiheit. 

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