6.23 Subventionsvergehen erlaubt
6. Förderrichtlinien
6.25 Jede Rechtsform ist brauchbar
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6.24 Subventionen für LPG-Betriebe

Scheitert die EU Agrarreform (GAP) an den LPG Betrieben? Nach dem Beitritt der  wieder gegründeten Bundesländer wurden die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), ihre Zwischenbetrieblichen Einrichtungen  und die Volkseigenen Betriebe (VEB) soweit nicht aufgelöst und liquidiert, umgewandelt in e.G. / GmbH / AG  und bestehen in dieser Rechtsform fort.  Trotz enormer finanzieller Förderung, Anpassungshilfen, Altschuldenerlass, Subventionen aus zahllosen Fördertöpfen haben viele die Anpassung an die Wettbewerbswirtschaft nicht geschafft, wurden vielmehr gezielt „aufgelöst“, privatisiert, von ihren Vorständen übernommen.

Da trotz Millionen jährlicher Subventionen aus der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und anderen Subventionen eine rentable Wirtschaftsweise strenge Arbeit voraussetzt, wurde in nicht wenigen Fällen der Rückzug bevorzugt durch Verkauf des Objekts, das Privatvermögen einiger Funktionsträger aufgestockt, das Subventionsunternehmen in liquide Mittel umgewandelt.  Diese Entwicklung ist noch in vollem Gange. Von der einstigen Zwangskollektivierung des Bauernvermögens, der Kollektivierung der Dörfer, Entrechtung der Menschen möchte heute niemand sprechen. Die Unrechtstäter, ihre Nachfolger mental DDR geprägt, sitzen noch immer fest als Gesellschafter - Geschäftsführer - in den Amtsstuben im Sattel.

Dabei war auch unser Bundespräsident schon einmal „Gegen Vergessen für Demokratie“.

Nunmehr zielt die aktuelle EU Agrarpolitik im Rahmen der GAP Reform auf eine gerechte Verteilung der Milliarden Euro, die der Landwirtschaft jährlich zufließen und die Einkommen der dort tätigen Menschen sichern soll.  Die seitherige jährliche Zuordnung von  oft weniger als 5.000 €/AK bei den Bauern - Familienbetrieben - und bis weit über 30.000 €/AK bei den großen LPG Betrieben - so wie einigen Großbetrieben  in der übrigen europäischen Landwirtschaft - soll eingeschränkt werden.

Der EU Agrarministerrat wollte kürzlich eine Obergrenze von 300.000 €/Betrieb beschließen und eine schrittweise Kürzung (Degression) ab 150.000 €. Viehlosen Betriebe oder bei extensiver Viehhaltung (Mutterkühe, Mastvieh) fließen dennoch je Arbeitskraft im Jahr Beträge zu, die die Personalkosten decken, zumal neben den Direktzahlungen aus Brüssel von den Ländern und dem Bund zusätzlich nicht wenige Mittel fließen und auch Investitionen in agrarindustriellen Großbetrieben für Massentierhaltung subventioniert werden. Agrarpolitische Vertreter dieser Unrechtspolitik, wie der Sächs. CDU EU Abgeordnete Dr. Jahr, polemisieren nun massiv gegen die EU Agrarministerbeschlüsse, wenngleich diese noch erhebliche Aufmerksamkeit bedürfen. Denn neben der Obergrenze bei den Direktzahlungen und der Degression wird von Dr. Jahr eine Anrechnung von Lohnkosten gefordert, die jede Obergrenze und Degression zunichte machen würde.

Etwa 20.000 ostdeutsche Bauern - Familienbetriebe - die bis zu 200 ha bewirtschaften, i.d.R. mit Milchvieh und die dort arbeitenden Menschen werden wie die Bauern in der ganzen EU auf allen Ebenen, vor allem bei den Direktzahlungen gegenüber der LPG Großbetriebe benachteiligt.

Die Privilegien der Agrarkapitalgesellschaften und die dort dokumentierten Ungerechtigkeiten gegenüber der Bauern hat das Vertrauen in die Agrarpolitik, in den Deutschen Bauernverband (DBV) und seine Landesverbände dahin schmelzen lassen. Dessen ungeachtet kämpfte z. B. auch der Sächs. Landesbauernverband am 04.04.2013 auf seiner Landesmitgliederversammlung - vertreten durch die Agrarkapitalgesellschaften - für die Beibehaltung des seitherigen Unrechts zum Nachteil der Bauern. Da die Großbetriebe durchweg ohne bzw. mit wenig Milchvieh wirtschaften, ist der Arbeitskräftebesatz je 100 ha wesentlich geringer als bei den Bauern - Familienbetrieben - den aktiven Landwirten. Daher ist die Fläche/ha kein geeigneter Maßstab für die Zuordnung der Direktzahlungen. Die Berücksichtigung des  Arbeitskräftebesatzes, wobei eine Bandbreite von z. B. mindest 8.000 €/AK, maximal 15.000 €/AK angemessen sein dürfte, wäre ernsthaft zu prüfen, schließlich geht es um Subventionen - Steuergelder der mittleren Einkommensbezieher, mit denen sparsam umzugehen ist und die nur verantwortungsbewusst ausgegeben werden dürfen.

Auch wäre in diesem Zusammenhang ein Bedarfsnachweis zu prüfen, denn von Multimillionären/Investitionsfonds, nicht landwirtschaftlichen Kapitalanlegern in der Landwirtschaft, kann man nicht mehr von bedürftigen Betrieben/AK sprechen. Betriebe solcher nichtlandwirtschaftlicher Eigentümer und ihren Strohmännern stehen keine Agrarsubventionen aus dem Steuersäckel zu. Die Pachtpreiserhöhung infolge der Fläche/ha bezogenen Direktzahlungen ist ein weiteres Argument, um die Direktzahlungen an den Arbeitskräften (AK), zu orientieren, einen Bedarfsnachweis zu fordern und auf aktive Landwirte (Bauern, Familienbetriebe) zu beschränken.

Wenn im Bundeslandwirtschaftsministerium, von Ministerin Aigner, eine Deckelung der flächenbezogenen Direktzahlungen durch eine Obergrenze zur Ländersache gemacht werden soll, um die LPG Betriebe, Agrarkapitalgesellschaften und ihre Lobby weiterhin kräftig subventionieren zu können, die Direktzahlungen der Bauern - Familienbetriebe aber um 5 bis 10 % gekürzt werden sollen, ist dies ein weiterer Schlag ins Gesicht der Bauern in Ost und West, den selbst der Deutsche Bauernverband (DBV) befürwortet, um seine Monopol-Lobby - LPG -Großagrarier am Leben zu erhalten - zum Nachteil der Familienbetriebe und des ländlichen Raumes.

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