6.21 Direktzahlungen gerecht zuordnen
6. Förderrichtlinien
6.23 Subventionsvergehen erlaubt
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6.22 Lohnkostenabzug hebt Obergrenze/Kappung/Staffelung

Wie berichtet wird (Unabhängige Bauernstimme, Februar 2013, S. 5), sollen lt. Vorschlag vom Agrarausschuss im Europaparlaments bei großen Betrieben die über 150.000 € Direktzahlungen erhalten - ca. 400 ha - die Lohnkosten vor einer Obergrenze/Kappung/Staffelung der Direktzahlungen in Abzug gebracht werden.

Ein 1.000 ha Betrieb der 12 Arbeitskräfte beschäftigt und 370.000 € Lohnkosten hat, könnte folglich 550.000 /700.000 € Direktzahlungen ohne Staffelung (ab 150.000 €) oder Kappung (bei 300.000 €) erhalten.

Bei 520.000 € Direktzahlungen abzüglich 370.000 € Lohnkosten bleiben 150.000 €, die unter der Staffelungsgrenze liegen.

Bei 2.000 ha/5.000 ha und entsprechenden Lohnkosten ist die Auswirkung die gleiche. Ohne oder mit extensiver Viehhaltung und geringen Arbeitskräftebesatz lassen sich beste Löhne für „Familien-Ak“ wirksam in Abzug bringen und mit Direktzahlungen begleichen.

Juristische Personen, Agrarkapitalgesellschaften, Agrargenossenschaften, Agrar GmbHs, Agrar-Aktiengesellschaften sollen von diesen Grenzen ausgeschlossen werden, folglich weiterhin unbegrenzt subventioniert werden.

Die Obergrenze, Kappung, Staffelung wird folglich zur Nullnummer degradiert.

Schon der seitherige und der noch zu erwartende Agrarstrukturwandel erfordert eine andere Zuordnung der jährlichen Millionen Subventionen, anderenfalls setzt sich das seitherige Unrecht fort unter den die aktiven Landwirte, die Familienbetriebe, der ländliche Raum seither leitet.  Das Vertrauen in die staatlich Verantwortlichen, die Entscheidungsträger in Bund und der EU, die Agrarpolitik schwindet weiter dahin.

Das Unrecht bleibt, wonach die Bauern in Ost und West, vom Bodensee bis zur Ostsee, vom Bayerischen Wald bis zur Nordsee mit Viehhaltung oft weniger als 5.000 € pro Jahr Direktzahlungen je AK erhalten, während  in den Großbetrieben, den Agrargenossenschaften, Agrarkapitalgesellschaften ohne bzw. mit wesentlich weniger Viehhaltung je 100 ha die AK seit mehr als 10 Jahre das 5 bis 15-fache erhält. Die möglicherweise zu erwartende Neuregelung - Subventionierung für öffentliche Leistungen - lässt befürchten, dass über den Natur-Landschaftsschutz, Regionalförderung eine neu Berechnungsgrundlage zum gleichen Unrecht führt, nur unter neuem Namen. Dabei sollten die Direktzahlungen die Einkommen aller in der Landwirtschaft tätigen Menschen gleichmäßig stabilisieren.

Die Familienbetriebe, die aktiven Landwirte, müssen dagegen Kürzungen befürchten.Und dieses ganze Unrecht wird bekanntlich auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium und Ministerin Aigner und Europaabgeordneten aus Bayern und Sachsen geduldet und weiter unterstützt.

6.21 Direktzahlungen gerecht zuordnen
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6.23 Subventionsvergehen erlaubt