22.4 Kapitalismus!  Was sonst?
22.  Recht und Unrecht
22.6 Eine Interessenvertretung wäre gut
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22.5 Ursachen und Folgen des Unrechts

Wie konnte es dazu kommen, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU und ihre Folgen für die Menschen, die sich ihr tägliches Brot in der Landwirtschaft erarbeiten, so ungerechte Folgen zeigt!?

a)     Da war die Kriegs- und Nachkriegszeit. Ab 1945 stand die Ernährungssicherung im Vordergrund.

b)     Ab Mitte der 50er, Beginn der 60er Jahre im vorigen Jahrhundert rollten die Schlepper, eine neue Agrartechnik. Die Ackerpferde waren abgeschafft. Mähdrescher, Vollernter, Pflanzenschutzspritzen hielten Einzug.

c)      Handeldünger, Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, neue Futtermittel und Züchtungserfolge führten zu mehr als einer Ertragsverdoppelung.

d)     Rationalisierung und Spezialisierung waren die Folge. Die Technik und das Fachwissen machten es möglich. Der Agrarstrukturwandel, Aussiedlung von Bauernhöfen aus dem Dorf hinterließen ihre Spuren.

e)     Außerlandwirtschaftliche Berufs- und Arbeitsmöglichkeiten, sicherer Lohn bei geregelter Arbeitszeit beschleunigten besonders im Generationenwechsel den Strukturwandel.  Weniger und größere Betriebe mit größeren Viehbeständen waren die Folge.

f)       Im Osten Deutschlands, der SBZ ab 1950 DDR, verzögerte sich die Entwicklung beträchtlich. Mangelwirtschaft, Unfreiheit, Diktatur, nicht nur auf politischer, gesellschaftlicher Ebene. Pflichtablieferungssoll aller Agrarprodukte belasteten die nicht enteigneten Bauern dramatisch. Das Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zeigt ab 1952 seine Folgen. Die Zwangskollektivierung in 1960 beschleunigte die Republikflucht. Die Spezialisierung auf LPG Tierproduktion (T) und LPG Pflanzenproduktion (P) mit nicht selten über 2.000 Großvieheinheiten und zum Teil über 5.000 ha und 10 Dörfer degradierten auch einstigen Bauern zu sozialistischen Landarbeitern. Unternehmerische Initiativen waren abgeschafft. Vertrauen, Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein litten unter diesen unfreien diktatorischen Verhältnissen. Resignation prägte die Menschen.  Die gesamte - auch industrielle - volkseigene Wirtschaft und Gesellschaft litt unter diesen unfreien diktatorischen Verhältnissen. Die Politik der sowjetischen Siegermacht überzog das Land nachhaltig.

g)     Mit dem Vertrag von Rom wurde 1957 - 12 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges - von 6 westeuropäische Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründet. Neben der Montanunion für Kohle und Stahl und der Euratom war die EWG mit ihren Agrarmarktordnungen die erste Intigrationsgrundlage, die Staaten Westeuropas wirtschaftlich und politisch zur Zusammenarbeit führte. 1965 wurden die 3 Gemeinschaften und ihre Organe zur EU zusammengeschlossen.  In den 70er, 80er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts traten jeweils 3 weitere Staaten der EU bei, die damit auf 15 Länder wuchs. 1990 kam mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dieses Territorium auch mit zur EU.  

Ab 2004 kam es durch die Aufnahme von 12 ehemaliger Ostblockstaaten zur Erweiterung auf 27 Staaten. Mit 6 weiteren Ländern werden zurzeit Beitrittsverhandlungen geführt.

h)     Die Förderung der Landwirtschaft hat in der EWG/EU immer einen sehr hohen Stellenwert. Der EU-Haushalt dokumentiert die Vorrangstellung der Agrarproduktion. Der Agrarstrukturwandel hatte einen bedeutenden Einfluss.

i)        War die Subventionierung bis 1992 durch Interventionspreise an die Agrarprodukte gebunden, erfolgte ab 2003 eine schrittweise Entkoppelung. Der Umfang der erzeugten Produkte und damit der beschäftigten Menschen verlor an Bedeutung.

j)        Die Dünger- und Chemische Industrie, Großgenossenschaften, Agrarhandel - Konzerne - bauten zunehmend ihre Monopolstellung aus. Bauernverbandsfunktionäre lassen es sich dort in Vorständen, Beiräten, Aufsichtsräten und als Berater bis heute auch finanziell gut gehen. Die Bauern haben das Nachsehen. Die Menschenrechte werden rücksichtslos verletzt.

k)      Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) der EU orientierte sich mit den Direktzahlungen ab 2002 an der Fläche/ha. Gefördert werden sollten nach längst überwundenen Hungerjahren, nach der EU-Erweiterung und weltweiter Globalisierung nicht mehr vorrangig die Produktion, sondern die Einkommen der in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen, nachdem sich die Preis-Kosten-Verhältnisse zunehmend verschärft hatten und Interventionspreise wegfielen.

l)        Neben der Fläche/ha waren nach 2001 der Produktionsumfang, der Viehbestand und der AK-Bedarf - Einsatz je Betrieb (je 100 ha) - nicht mehr von Bedeutung.  Diese Einflussfaktoren fanden keine Beachtung mehr.  Berechnungsgrundlage des Anspruchs auf Direktzahlungen war und ist bis 2013 allein die Fläche/ha.

m)   Der 60 ha Betrieb mit 50 Kühen erhält vielleicht 18.000 € Direktzahlungen bei 3 AK sind dies 6.000 € je AK.  Der 100 ha Ackerbaubetrieb mit 30 GV Zuchtsauen und 2 AK erhält rund 15.000 € je AK.  Der 2.000 ha Betrieb mit 500 Kühen erhält rund 600.000 € Direktzahlungen, bei 30 AK 20.000 € je AK.  Ohne Viehhaltung und 10 AK sind dies hier 60.000 € je AK. Der 100 ha reine Ackerbau Nebenerwerbsbetrieb erhält noch 30.000 € Steuersubventionen aus der EU-Kasse neben seinen Haupteinkommen.

n)     Der aktive Landwirt, der Familienbetrieb, unsere Bauern sind in Ost und West tief greifend rechtswidrig ungleich benachteiligt. Die im Betrieb notwendigen, vor allem vom Umfang der Viehhaltung abhängigen Arbeitskräfte, sind künftig zu beachten! Ein Bedarfsnachweis ist unerlässlich, da anderenfalls Verletzungen der Haushaltsordnungen der Länder offen vorliegen.

o)     Die Anrechnung der Personalkosten kann keine Berücksichtigung finden, da damit jede Begrenzung /Obergrenze/Kappung/Deckelung auf vielleicht 300.000 € je Betrieb aufgehoben würde.

p)     Aufgrund der zwischen dem Bundesländern vorliegenden großen Unterschiede in der Agrarstruktur, Betriebsgröße, Viehbestand je 100 ha, erforderlicher Arbeitskräftebesatz, kann eine Zuordnung der Direktzahlungen an die Bundesländer, eine länderorientierte Zuordnung an die Betriebe/AK zu keiner gerechten Lösung führen.  In Ländern mit flächengroßen Betrieben bei wenig Viehhaltung und wenig Arbeitskräften würde diesen weiterhin unverhältnismäßig große Beträge an Direktzahlungen zur Verfügung stehen und die Bauern in Ländern mit überwiegend Familienbetrieben und starker Viehhaltung diese ungerecht benachteiligen.

q)     Fehlende Transparenz all dieser vorgenannten ungerechten Tatsachen, Subventionierung dieses Unrechts durch Bund, Länder und EU begünstigen die Fortsetzung dieses Unrechts.  Die Akzeptanz dieser Ungerechtigkeit durch den DBV, der mit seinem Lobbymonopol auf der Seite der Unrechtstäter steht, verschärft die Lage der selbständigen Bauern, der Familienbetriebe, der aktiven Landwirte.

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