19.3 Nebenerwerbslandwirtschaft in Sachsen
20. Wirtschaft/Gesellschaft
20.2 Wie lange dauert die Wiedervereinigung - oder wie viel Unrecht verträgt unser Rechtsstaat?
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20.1 Chronologie des Unrechts - in Stichworten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit

  1. Zweiter Weltkrieg - Stalinismus - DDR/Ost-West-Spaltung Deutschlands, Europas und der Welt.
  2. Enteignungen 1945/49 und in den Folgejahren der DDR
  3. DDR-Gründung 1949/52 LPG-Gesetz
  4. Verreibung, Flucht, Unterdrückung. Vor allem auch Flucht der selbständigen Unternehmer, der Handwerker, der Bauern - bis zum Bau der Berliner Mauer und der Abrieglung/Verminung der rund 1.400 km langen innerdeutschen Grenze - DDR/BRD in 1960. 500 bis 700 Menschen gingen damals pro Tag in den Westen.
  5. Gründung der ersten LPGs ab 1952 /sozialistischer Frühling 1960/1974, Zwangskollektivierung - LPG Typ I, LPG Typ II und LPG Typ III.
    (Hierzu: Jens Schöne, Berlin - "Zwangkollektivierung?" In "Briefe zum Agrarrecht" Heft 8/2002.)
  6. Übernahme des Bauernvermögens, Feldinventar, Vieh, Vorräte, Inventarbeiträge 500 bis 5.000 Mark/ha, Entzug des Nutzungsrechts des Bodens und zum Teil der Gebäude und Inbesitznahme durch die LPG, LPG-Vermögen gab es nicht, es war von der Gründung an das den Bauern entzogenen Bauernvermögen! Von dieser Substanz leben die LPG-Unternehmen heute noch zum erheblichen Teil - Kapitel 1.14 -
  7. 1989/90 wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Zusammenbruch der DDR und des gesamten kommunistischen Ostblocks.

    a.)
    Wirtschaftlich, da nicht wettbewerbsfähig und häufig auch technisch nicht mehr existenzfähig - Umweltschäden, Wasser, Luft, Tierhygiene, Stallklima. (seit 1991 bis zum Jahr 2000 sind die Milchleistungen je Kuh und die Ernteerträge dt/ha um etwa 100 % gestiegen und haben damit den westeuropäischen Stand erreicht).

    b.)
    Politisch, da die diktatorische Herrschaftsmacht von Ostberlin über die Räte der Bezirke zu den Räten der Kreise und Städte, sowie den LPG-Betrieben und von dort wieder die Berichte nach oben ein Maß an Unredlichkeit erreicht hatte und niemand die Realität zu sagen wagte, dass sichtbar herannahende Ende negiert wurde und mit diesem politischen Unterdrückungs- und Unrechtssystem nichts mehr zu reparieren war.

    c.)
    Gesellschaftlich, da die Allmacht und Willkür der Partei und Staatssicherheit (Stasi) ein Maß an ideologischer Verdrängung/Unaufrichtigkeit/Kritiklosigkeit/ Gleichgültigkeit und damit auch Erstarrung erzeugt hatte, deren innere Ablehnung von der Mehrzahl der Menschen im Sommer 1989 u. a. zur Flucht Tausender über die Ungarische Grenze nach Österreich, in die Bundesdeutsche Botschaft in Prag, zu "Massendemonstrationen" in allen Städten der damaligen DDR geführt hat, ohne dass die DDR-Führung noch etwas dagegenzusetzen hatte. Das "Neue Forum" u. a. "Protestgruppen" zielten zunächst auf eine bessere DDR und nicht auf die Wiedervereinigung, die aber die ganz überwiegende Mehrzahl der Menschen wollte.
  8. Ab 1990 Nichtbeachtung des LwAnpG alter und neuer Fassung trotz eindeutiger klarer gesetzlicher Regelungen, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit 1992/93, klarer Voraussetzungen der Förderrichtlinien, EU-Anpassungshilfeverordnung. §§ 12, 44, § 49 LwAnpG alter Fassung, § 4 bis 40, 44 LwAnpG neuer Fassung. Dokumentation II, Seite 41 ff.

    a.)
    Landtagsbeschlüsse zur Prüfung der Umwandlung und Vermögensauseinandersetzung, so z. B. des Landtages von Thüringen vom 22.12.1992, Dokumentation II, Seite 15 ff. Ebenso Beschluss vom Sächs. Landtag.

    b.)
    Ungeprüfte Ausstellung der sogenannten "Persilscheine", Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Vermögensauseinandersetzung und damit Gewährung von Millionen Fördermitteln Jahr für Jahr ohne dass die Voraussetzung zur Gewährung von Fördermittelbewilligung erfüllt worden wären. Gleiches gilt bezüglich der Gewährung von Landesbürgschaften. Daran hat sich bis heute, im Jahre 2002, kaum etwas geändert - Kapitel 1.14 -

    c.)
    Zahlreiche vermögensanspruchsberechtigte LPG-Bauern haben an die Ministerien, an den Vermittlungsausschuss geschrieben, Besprechungsprotokolle liegen vor, ohne dass die Ministerien Konsequenzen gezogen hätten, obgleich in den Protokollen und Schreiben klar zum Ausdruck kommt, dass die Vermögensauseinandersetzung nicht korrekt durchgeführt wurde. Die Umwandlung, die man nach den Landtagsbeschlüssen ebenso 1992/93 hätte prüfen müssen, wurden nicht geprüft, da man offensichtlich damals festgestellt hat, dass in den meisten Fällen weder die Teilung noch der Zusammenschluss, noch die Umwandlung der LPGs korrekt durchgeführt wurde und sehr in vielen Fällen auch durch Eintragung in die Register eine Heilungswirkung nicht eingetreten ist.

    d.)
    Inzwischen sind weitere sogenannte "Persilscheine" ausgestellt worden, um die Teilnahme am begünstigten Flächenerwerb zu ermöglichen. Dies wird besonders immer dann deutlich, wenn solche Bestätigungen die Unternehmen beim Gericht vorlegen, um damit nachzuweisen, dass die Vermögensauseinandersetzung ganz offiziell, von höchster ministerieller Stelle als ordnungsgemäß beurteilt wurde und Fördermittel bzw. Flächenerwerb möglich ist und daher die Vermögensauseinandersetzung angeblich korrekt sein soll, obgleich bei Gericht regelmäßig festgestellt wird, dass dies nicht zutrifft und Nachzahlungen erfolgen müssen - Kapitel 1.14 - An diesen Missständen wird sich auch nichts ändern, solange immer wieder die gleichen "Freunde" die Prüfungen durchführen oder die erforderliche "Zuarbeit" leisten. Dies gilt auch bei der Überprüfung zwecks Altschuldenregelung. Dort wird man wohl in jedem Einzelfall feststellen, dass eine Tilgung, wie vorgesehen, nicht möglich ist und Sondernachlässe erforderlich sind, während die gleichen Unternehmen beim begünstigen Flächenerwerb und Fördermittelvergabe bestätigt bekommen, dass alles bestens in Ordnung ist, das Betriebskonzept stimmt, Flächenerwerb, Fördermittelvergabe und BVVG-Landpacht befürwortet werden kann.

    e.)
    Die Altschuldenreglung/Erlass/mehr als 10 Jahre zinsfreie Nutzung der Darlehen ohne Rechtsgrundlage ist und bleibt eine nicht akzeptable Wettbewerbsverzerrung.

    f.)
    Verpachtung volkseigener/staatlicher Flächen durch die BVVG, obgleich die Voraussetzungen für die, insbesondere Einhaltung eines tragfähigen Betriebskonzeptes, nicht eingehalten sind und die privaten Bauern in aller Regel massiv benachteiligt werden.

    g.)
    Erneute (5. oder 6. Prüfung) von "Gleichgesinden" Mitarbeitern betreffs begünstigten Flächenerwerbs, betreffs Altschuldenregelung, betreffs BVVG-Landpacht, betreffs Rechtsnachfolge i. S. LwAnpG lassen wenig Hoffnung aufkommen, dass in den 5 neuen Bundesländern jemals Rechtstaatlichkeit durchgesetzt wird.

    h.)
    Zahlreiche Gerichtsverfahren - Dokumentation I und II - und fehlende Rechtsnachfolge seit 1992 bekannt. Eine exakte Erhebung der LPG- Umstrukturierung seit 1989/90 wurde bisher unterlassen oder zumindest nicht öffentlich bekannt gemacht, eine Auswertung der Umstrukturierung - Teilung und Zusammenschlüsse sowie Umwandlung seit 1989/90 ist zwar den Ämtern bekannt, wurde aber nicht zusammenfassend, vollständig dokumentiert dargestellt und veröffentlicht. In aller Regel versuchen alle staatlichen Stellen Informationen den Vermögensanspruchsberechtigen LPG-Bauern vorzuenthalten.

    In den allermeisten Fällen wirtschaften die LPG-Unternehmen heute noch mit dem einst eingebrachten Inventarbeiträgen, Fondsbeiträgen, übernommenen LPG Typ I - Eigenkapital, das nach § 44 LwAnpG den LPG-Bauern zuzuordnen wäre und hätte ausgezahlt werden müssen.

    Hierin liegt eine Verletzung der Eigentums- und Rechtsordnung, der Grundrechte gemäß Grundgesetz.

    i.)
    Die Registergerichte haben seit 1990/91 Umstrukturierungen der LPGs, Teilung Zusammenschluss, Umwandlungen eingetragen, LPGs gelöscht, obgleich die Mängel in den meisten Fällen bekannt und Eintragungen soweit nicht vorgenommen werden dürfen. Insofern wurde die Sorgfaltspflicht auch bei den Registergerichten verletzt - Staatshaftung/ Amtshaftung!

    Gleiches gilt bezüglich der Oberfinanzdirektion, die die Gebäudezuordnung an die neuen Unternehmen vorgenommen hat, obgleich das Eigentum im Rahmen der Teilung, des Zusammenschlusses und der Umwandlung in ca. 30 bis 60 % der Fälle nicht auf das neue Unternehmen übergegangen ist. Die Bodenordnungsämter haben Bodenordnungsverfahren durchgeführt, ohne zu prüfen, ob das beteiligte LPG-Unternehmen Eigentümer der Gebäude geworden ist.

    In allen Fällen liegt eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht vor.

    j.)
    In nicht wenigen Fällen liegen Sachverständigengutachten vor, die den gesetzlichen Vorschriften des § 44 Abs. 6 LwAnpG und § 44 Abs. 1 LwAnpG nicht entspreche -. DM-Bilanzgesetz, HGB, BGH-Beschlüsse. Neben einer ganzen Reihe von Sachverständigen die ihre Arbeit korrekt, ehrlich und gewissenhaft durchführen, gibt es immer wieder Fälle, die absolut unbrauchbare Gutachten erstellen - trotz Verantwortlichkeit der Tatrichter.

    Gleiches wie bezüglich der Eigenkapitalermittlung und Personifizierung ist festzustellen bei der Restnutzungsdauer von Gebäuden bei notariellen Vermittlungsverfahren. Im Grunde sollte die Restnutzungsdauer von 25 Jahre auch beim Bodenordnungsverfahren beachtet werden - Gleichheitsgrundsatz - doch wird dies in aller Regel nicht berücksichtigt.

    k.)
    Der Staat verletzt seine Fürsorgepflicht gegenüber vieler ehemaliger LPG-Bauer und Ihrer Erben, da viele aus verschiednen Gründen nicht in der Lange sind sich selbst zu informieren oder beraten zu lassen, die Sachverhalte auch nicht selbst beurteilen können, die staatlichen Stellen aber nicht korrekt informieren und aufklären und der Fortsetzung des DDR-LPG-Unrecht in sehr vielen Fällen mehr oder weniger freien Lauf lassen - Kapitel 20 -

    Bundesdeutsches Recht, die Ansprüche nach LwAnpG lässt man verjähren. Das DDR-LPG-Unrecht besteht fort und wird auf Dauer praktiziert. Damit wird im Grunde nachträglich erreicht, was in der Wendezeit verschiedene Protestgruppen wollen, nämlich eine bessere DDR - mit Reisefreiheit, mit DM/€, mit Pkw, Autohäuser, Supermärkten, ansonsten aber kein Bundesdeutsches Recht. Der Schutz des Eigentums, der Schutz des Schwächeren wird missachtet.
  9. Die Stimmung in den Dörfern (und Städten) ist entsprechend. Das gesamte Umfeld stimmt nicht um einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufschwung zu erreichen. Es fehlt ein Grundkonsens zwischen den gesellschaftlichen Gruppen und zwischen Staat und Gesellschaft. Ein sichtbares Zeichen hierfür ist z. B. die jährlichen Berichte über die Jugendweihe und Feststellungen der Tatsache, dass nur etwa 10 % der Jugendlichen zur Konfirmation oder Kommunion gehen. Der Einfluss der "DDR-Kinder" auf die nächste Generation ist unverkennbar. Der "Stallgeruch" setzt sich über Generationen fort in der Schule und in der Familie. Unternehmertypen gehen weiterhin in den Westen. Arbeitslosigkeit, Existenzgründung/Förderung, Insolvenz entwickeln sich zunehmend zu einem geschlossenen Kreis.
    Sorgfaltspflicht! - Für Wen? LwAnpG, HGB, BGB, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz, AktG - gilt dieses Recht/Gesetz nicht auch für Handelsregister, Grundbuch, Oberfinanzdirektion, Bodenordnungsämter und die dort verantwortlich tätigen Personen, denn auf deren praktisches Verhalten kommt es letztendlich an - zivilrechtliche Schadenshaftung ! Kann keine politische Lösung sein bei flächendeckender Fehlentwicklung.
    Das Unrecht wird sorgfältigst von der Exekutiven verwaltet, von der Legislativen geduldet und von der Judikativen nicht selten "übersehen", Ausnahmen bestätigen diese Regel. Im Zweifels- (Ernst-) fall kommen alle aus dem "Tal der Ahnungslosen" und wissen von nichts. Im Zweifelsfalle sind immer die anderen Schuld, die ebenso wenig wissen was Rechtstaatlichkeit, Demokratie, Freiheit ist und welche Verantwortung damit für jeden Einzelnen, für alle, vor allem aber auch die Staatlichen Bediensteten verbunden ist.
    In nicht wenigen Fällen werden bei fehlgeschlagener Rechtsnachfolge einer LPG, fehlgeschlagener Teilung, fehlgeschlagenen Zusammenschluss der LPGs, fehlgeschlagener Umwandlung sogenannte stille Abwicklung durchgeführt - ohne Liquidator, ohne Insolvenzverwalter wird das Vermögen von Rechtsanwälten, Notaren, LPG-Fuktionären von einst und heute, auf neu gegründete Unternehmen übertragen ohne die LPG-Mitglieder zu informieren und zu beteiligen unter grober Verletzung der Sorgfaltspflicht und des Gläubigerschutzes. Dessen ungeachtet werden die neuen Unternehmen von staatlicher Seite weiterhin gefördert, obgleich die Missstände bekannt sind. Auch Registergerichte werden nicht tätig, sondern dulden diese Unrechtsmissstände. Wie lange will hier der Gesetzgeber noch worauf warten? In solchen oder ähnlichen Fällen, auch mit Liquidator und Beteiligung der Mitglieder werden nicht selten Gutachten von Sachverständigen vorgelegt betreffs Bewertung des vom neuen Unternehmen übernommenen bzw. durch notariellen Vertrag zu übernehmendes Vermögens. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften § 44 Abs. 6 LwAnpG missachtet, obgleich 1992/91 das Vermögen zum damaligen Wert übernommen wurde und damit gewirtschaftet wird. Ferner werden vom Kaufpreis, Wertabschläge vorgenommen, die in aller Regel nicht oder zumindest nur zu einem Bruchteil berechtigt sind. Dies hat zur Folge, dass der Kaufpreise im notariellen Vertrag z. B. im Jahre 2002 bei Einzelrechtsnachfolge wesentlich zu niedrig als der Wert 1991/92 sind und alle Verluste, die die Unternehmen seit 1992 erwirtschaftet haben, zu lasten der vermögensanspruchsberechtigten Bauern gehen, obgleich dies gegen den Gläubigerschutz, gegen das Eigentumsrecht und dem Schutz des Eigentums verstößt.
  10. Obgleich auch bei Gericht Wahrheitsfindung/Rechtsfindung/Gerechtigkeit oft nicht einfach durchzusetzen ist, wurden in den zurückliegenden Jahren in einigen hundert Verfahren durchschnittlich etwa 30.000 DM/15.000 € als Nachzahlung erreicht - Kapitel 1.14 -
    In der Mehrzahl der Fälle mussten die LPG-Unternehmen auch alle Verfahrenskosten, zumindest einen großen Teil der Verfahrenskosten, tragen. Das dabei dennoch in vielen Fällen die Vermögensanspruchsberechtigten enttäuscht sind, wenn ihnen nicht alles ausgezahlt wird was tatsächlich nach Gesetz zustehen würde und das in nicht wenigen Fällen die vermögensanspruchsberechtigten ehemaligen LPG-Bauern nach der Verhandlung das Gefühl haben und dies auch zum Ausdruck bringen, dass man es bei Gericht mit 2 Gegnern zu tun hat, nämlich die Antragsgegnerin/das LPG-Unternehmen und das Gericht, da gelegentlich der Eindruck entstanden ist, dass das Gericht statt konsequente Rechtsanwendung und Umsetzung lieber den Weg des geringere Wiederstands geht und versucht den LPG-Bauern zu einem, vielleicht geradezu noch zumutbaren Kompromiss/Vergleich zu drängen. Den Eindruck, dass das Gericht quasi die Verteidigung des LPG-Unternehmens mit übernommen hat, wird von den Bauern nach einer solchen Verhandlung schon gelegentlich klar zum Ausdruck gebracht. Dabei ist immer wieder festzustellen, dass Gerichte die absolut korrekt Entscheidungen treffen, in anderen Fällen reichlich Zweifel an ihren Entscheidungen aufkommen lassen - die DDR-Biographie lässt grüßen?! Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird dann vorsorglich nicht zugelassen, denn dort könnte so eine Entscheidung ja kippen - Kapitel 20 - Das dies gelegentlich auch bis an die Grenze der Rechtsbeugung geht, wurde schon häufiger von ehemaligen LPG-Bauern nach Gerichtsverhandlungen auch als große Enttäuschung über den Rechtstaat zum Ausdruck gebracht.

    Dabei ist den Bauern in vielen Fällen nicht nur die finanzielle Wiedergutmachung/Abfindung/Rückzahlung dessen was man den Bauern vor 30, 40 Jahren genommen hat wichtig, sondern vor allem auch, Recht zu bekommen gegenüber den kommunistischen Unrechtstätern. Das Gefühl nicht mehr nur Opfer zu sein, sondern Recht zu bekommen, ist in vielen Fällen auch mit ganz entscheidend. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser Situationsbeschreibung nicht um etwa die Verhältnisse von 1991 bis 1995 handelt, sondern um Verhältnisse vom Jahre 1999 bis 2002, also noch immer ganz aktuell sind - Kapitel 1.14 -
  11. Wichtig ist auch immer wieder klarzustellen, dass aus politischer Sicht es unbedeutend ist, welche politischen Mehrheitsverhältnisse bestehen. In Bonn, Sachsen und Thüringen waren ab 1990 immer eindeutige politische Mehrheiten gegeben, von denen man absolute Rechtstaatlichkeit hätte erwarten müssen. Tatsächlich sind die Verhältnisse aber dort nicht anders, zumindest nicht besser, als in den übrigen 3 neuen Bundesländern, in denen zumindest zeitweise andere politische Mehrheitsverhältnisse bestanden haben bzw. noch bestehen.
  12. Ein ebenso nicht enden wollendes Problem sind andere LPG-Hinterlassenschaften, z. B. der schrottreifen Gebäude, LPG-Gebäude oder Bauernhofgebäude, die die LPG genutzt hat, die heruntergewirtschaftet wurden, die nicht mehr reparierbar, nicht mehr sanierungsfähig sind oder dies nur noch mit nicht vertretbaren Aufwand wären, die bei Liquidation oder Insolvenz vom Liquidator oder Insolvenzverwalter freigegeben werden - das Eigentum aufgegeben wird und die dann die Bodeneigentümer "erben" als Hinterlassenschaft des sozialistischen Frühlings.
  13. Während die Volkseigenen Betriebe nach der Wende über die Treuhandanstalt abgewickelt wurden, hat man die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften den LPG-Mitgliedern, LPG-Vorständen überlassen die LPG-Mitglieder den Tätern "ausgeliefert". Dies mag darin berechtigterweise begründet gewesen sein, dass das LPG-Vermögen den LPG-Bauern gehört und nicht volkseigen war. Das aber die Opfer selbst nicht in der Lage waren ihr Recht durchzusetzen, sondern die Unrechtstäter weiterhin Unrecht praktizieren, kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein. Dass die staatlichen Stellen die Information unterlassen haben, dass die staatlichen Stellen das Unrecht noch Jahr für Jahr mit Milliarden Fördermitteln aus öffentlichen Kassen weiter gefördert haben, kann auch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Viele LPG-Bauern fühlen sich vom Staat verlassen und unverändert den alten und neuen Unrechtstätern ausgeliefert.
    Schließlich sei aber darauf hingewiesen, dass es auch immer wieder positive Beispiele gibt. Einige wenige LPGs sind korrekt, offen und ehrlich umgewandelt und umstrukturiert worden, in einigen Fällen wurden die Unterlagen offen und ehrlich auf den Tisch gelegt, erläutert und berechnet und in einigen wenigen Fällen wurden auch korrekte Abfindungen gezahlt, ohne gerichtliche Verfahren anstrengen zu müssen. In einigen wenigen Fällen wurden auch die LPG-Schrottgebäude von den Nachfolgeunternehmen entsorgt - zum Teil mit Hilfe von ABM-Kräften, SAM-Kräften, Fördermittelzuschüssen bei Dorfsanierung. Auch bei den Gerichten gibt es durchaus immer wieder ausgesprochen klare erfreuliche, positive Entscheidungen gemäß Gesetz und Recht. Auch ist es immer wieder die Unsicherheit die die Menschen belastet und das Gefühl erzeugt, dass der Rechtsstaat einfach zu schwach ist um mit dem kommunistischen Unrecht fertig zu werden, dieses konsequent abzustellen. Vielmehr wird von dieser Seite oft auch erfolgreich versucht, das heutige Unrecht dem Rechtsstaat anzulasten, "denn früher gab es so etwas ja nicht". Die Unternehmertypen, die man von 1945 bis 1960 vertrieben und enteignet hat, die ehrlichen Unternehmertypen, die sich an Normen der Wirtschaftsethik orientieren, die so sehr fehlen, um Wirtschaft und Gesellschaft durch die Schaffung - Organisation und Finanzierung - von Arbeitsplätzen vorwärts zu bringen, sie werden unverändert, oft wie zu DDR-Zeiten, als kapitalistische Ausbeuter anstatt als unverzichtbare Triebfeder für Wirtschaft und Gesellschaft eingeschätzt. Die kommunistisch-sozialistische Biographie lässt grüßen! Der "sozialistische Mensch" ist zum Teil tiefer geprägt als erwartet.

    Es ist gelegentlich wie bei einer Fußballmannschaft, wenn 4 Spieler abwechselnd regelmäßig ins Abseits laufen, den Ball "versehentlich" ins Aus befördern oder zum eigenen Tormann zurück geben - gelegentlich kleine Fouls - Freistöße - verursachen, dann können die übrigen 7 Spieler auch bei Spitzenleistungen keinen Punktsieg feiern. Die Schiedsrichter verhalten sich dabei schön neutral - gemäß ihrer Regeln und die Mehrzahl der Zuschauer haben es ohnehin schon immer gewusst, dass das Ganze nicht taugt. LwAnpG, VerwG, SachenRBerG, SchuldRÄndG und andere Gesetze mehr, ihre Anwendung und Umsetzung - oder Umgehung - haben es seit 1990 verhindert, dass die Unternehmertypen an ihren früheren Standorten wieder aktiv werden. Nicht selten wurde dies auch von "DDR-Biographien" unterbunden.

    Das Bauernvermögen wurde nur zum Bruchteil zurückgegeben, nicht selten mit erheblichen Altlasten - Ruinen, Hinterlassenschaften des sozialistischen Frühlings - belastet.Die selbständigen Handwerker, Unternehmer, Kaufleute und Bauern, die schon oft über Generation ihren eigenen und meist einige Arbeitsplätze mehr selbst ehrlich finanziert haben und vom Kommunismus "abgeschafft" wurden, sind nicht mehr bzw. in viel zu geringer Zahl wieder da, als das je ein Aufschwung gelingen könnte.
19.3 Nebenerwerbslandwirtschaft in Sachsen
20. Wirtschaft/Gesellschaft
20.2 Wie lange dauert die Wiedervereinigung - oder wie viel Unrecht verträgt unser Rechtsstaat?