20.1 Chronologie des Unrechts - in Stichworten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit
20. Wirtschaft/Gesellschaft
20.3 Rechtsgefühl bleibt tiefgreifend und nachhaltig verletzt
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20.2 Wie lange dauert die Wiedervereinigung - oder wie viel Unrecht verträgt unser Rechtsstaat?

Historische Vorbemerkung:

 

Vor nunmehr 14 Jahren war die damalige "DDR" und mit ihr der gesamte kommunistische Ostblock nicht nur politisch, sondern vor allem auch wirtschaftlich und gesellschaftlich am Ende seiner Existenzfähigkeit angekommen.


Politisch längst unfähig zu Reformen, war das System in der Unrechts-Diktatur erstarrt. Kommandowirtschaft, Einschüchterung und Angst vor Repressalien hatten viele der einst rund 17 Mio. Bewohnern der "DDR" in 40 Jahren "real existierenden Sozialismus" in Ihrer Persönlichkeit tief geschädigt. Vertrauen, Selbstvertrauen, Willensstärke, die Fähigkeit einer Entscheidungsfindung, Engagement selbst für Dinge des täglichen Lebens, wie das jedem von uns in Freiheit täglich abverlangt wird, waren auf ein Minimum reduziert.


Wirtschaftliche Überlegungen hatten sich zwei Generationen an der Mangelwirtschaft, zunächst bedingt durch den 2. Weltkrieg und bis 1949 seiner unmittelbaren Folgen und danach an die der DDR, orientiert.
Gesellschaftlich war man mit der Angst vor Repressalien und die Stasi als ständiger "Begleiter" in einer Sackgasse angekommen, aus der es kein Zurück gab.


Der "Aufbruch" in den Westen war im Sommer 1989 trotz Mauer, Stacheldraht, Selbstschussanlagen und Schießbefehl eine notwendige, aber auch logische Folge der DDR-Pleite auf der ganzen Linie, des Zusammenbruchs auf allen Ebenen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
Die jahrzehntelange Spaltung der Welt, Europas und Deutschlands hat tiefe Spuren hinterlassen, deren Entstehungsgeschichte von Bedeutung ist, will man z. B. die gegenwärtigen Probleme der Ost -(Land)-wirtschaft verstehen:


Bis zum 8. Mai 1945, dem Ende des 2. Weltkrieges, waren wir alle gleich. Allerdings schon mit dem Unterschied, dass die Rote Armee beim Einmarsch im Osten einige "roten Spuren" hinterlassen hatte, die dem Westen erspart geblieben sind.


Ab 9. Mai 1945 begann eine  divergierende Entwicklung mit weitgehenden Folgen. Während im Osten mit der "Entnazifizierung" viele Menschen verschwanden, Unternehmen enteignet wurden, viele  Menschen und damit auch ein Großteil der Unternehmer in den freien Westen flüchteten, um wenigstens ihr Leben zu retten, begann im Westen der Wiederaufbau. Die Vertriebenen und Flüchtlinge aus Pommern, Ostpreußen, Schlesien, dem Sudetenland/Egerland und der Ostzone, die im Westen bei Null anfangen mussten, waren dabei mit aktiv tätig. Ab Mitte der 50-ziger Jahre kommen hier noch Millionen Gastarbeiter hinzu. Marschallplanhilfen (rund 2 Mrd. DM) hatten als willkommene Starthilfe Erfolg.


Während im Osten die Siegermacht zum Teil ganze Betriebe und das 2. Eisenbahngleis demontierte, ohnehin knappe Rohstoffe, z. B. aus den Kohle- und Uranbergwerken in die damalige UdSSR abtransportierte, erhielt der Westen  - Westeuropa - Finanzhilfen für den Wiederaufbau durch den Marshallplan.


Die Ost-Landwirtschaft wurde nach der Enteignung der "Großbetriebe" von der sowjetischen Militäradministration  vor allem auf der Grundlage des LPG-Gesetzes ab 1952 grundlegend "umstrukturiert". Den politischen Zielen der SED-Parteitagsbeschlüsse entsprechend wurden die selbständigen Existenzen systematisch beseitigt und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG), sowie gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) gebildet, nachdem vorher bereits ab 1945 sogenannte Großbetriebe nach der Enteignung zum Teil mit sogenannten Neubauern aufgesiedelt oder zu Volkseigenen Gütern wurden.


Der 1. Zwangskampagnie zur Kollektivierung der Landwirtschaft von 1960 folgte 1974 die zweite, um die Gesamtkollektivierung nach sowjetischem Vorbild zu realisieren.


Die LPGs folgten nach LPG-Gesetz dem leninschen Genossenschaftsprinzips. Die Oktoberrevolution als geistige Heimat ist unverkennbar.


Dabei hatten die gesellschaftspolitischen Ziele - Aufbau der kommunistisch-sozialistischen DDR-Gesellschaft - immer Vorrang vor den wirtschaftlichen. Damit hatte man bei den Menschen alle unternehmerischen Interessen, die Leistungsbereitschaft für dieses zwangskollektivierte System, aber auch die Rentabilität und die Produktivität  abgeschafft. Preise orientierten sich nicht am Markt, sondern an politischen Zielen.


Das persönliche Eigeninteresse orientierte sich bis 1989 im Wesentlichen an den Möglichkeiten der Mangelwirtschaft. Ab 1990 lautete die Orientierung vorrangig "Wertstandard" und Luxuskonsum, danach erst Investitionen und Wiederaufbau.
Letzteres überließ man überwiegend wie zu DDR-Zeiten dem Staat, anders kannte man es ja nicht und unternehmerische Initiativen und Risikobereitschaft - weiterhin Fehlanzeige. Methoden des kapitalistischen Klassengegners wollte man ja ohnehin nicht einführen, lieber die bessere DDR.


Folge der Mangelwirtschaft war, man lebte immer zum Teil von der Substanz, dem Vermögen der Bauernhöfe. Daher war auch die Vollendung der Zwangskollektivierung in 1974 logische Notwendigkeit, da die vorher bereits seit 1960 gebildeten vollkollektivierten LPG Typ III neue Substanz, Inventarbeiträge und gleichgestellte Leistungen, das lebende und tote Inventar mit Feldinventar, also neue Substanz benötigten.


Die mit der Zwangskollektivierung einhergehende Vernichtung privater, selbständiger, unternehmerischer, bäuerlicher Existenzen, die Abschaffung des Handwerks, des Mittelstandes, des privaten Handels, der Kaufleute und der damit einhergehenden Flucht  - und der danach folgenden Enteignung - von rund 1,5 Mio. Menschen aus der DDR bis zum Bau der Mauer  und des innerdeutschen Grenzzaunes in 1961, schafften in der DDR ein wirtschaftliches, materielles aber vor allem auch durch den Mangel  aktiver unternehmerischer Persönlichkeiten gekennzeichnetes Vakuum.
Millionen Familien, Unternehmen, selbständige Existenzen die ihre Betriebe, ihre eigenen Arbeitsplätze selbst ehrlich, oft über Generationen erarbeitet und finanziert haben und Arbeitern und Angestellten Arbeitsplätze und damit Verdienst und Einkommensmöglichkeiten und damit auch ein Stück Heimat geboten haben, wurde so vernichtet, Eigentumsrechte rücksichtslos verletzt.

 

Drei Generationen von Familien, die sich einst mit ihren Betrieb als ihren Arbeitsplatz, ihrer soziale Sicherheit und Heimat identifiziert haben, wurden so dem Aufbau des  "1. Deutschen Arbeiter- und Bauernstaats" geopfert.
Mit der Industrialisierung der Landwirtschaft und ihrer Spezialisierung in LPG (Pflanzenproduktion) mit bis zu 10.000 ha über bis zu 15 Dörfern und LPG (Tierproduktion) mit bis zu 2.000 Kühen, oder 2.000 Zuchtsauen oder 30.000 Schweinemastplätzen bei einer Produktionskapazität von ca. 10 ha und 20 GV je Arbeitskraft war der weitere Substanzverzehr infolge fehlender Produktivität vorgezeichnet.


Hat man von 1960 bis 1974 diese Bauernhöfe regelrecht ausgeräumt, lebendes und totes Inventar/Feldbestände sowie alle Nutzungsrechte für Boden und Gebäude in die LPG überführt, gab es nach 1974 nichts mehr zu holen. Ohne diesen "Eigentums-Raub" aus den Bauernhöfen wäre eine vollkollektivierte LPG-Gründung nicht möglich gewesen.


Neben den rein materiellen Schäden, die man den Bauern und selbständigen Gewerbetreibenden, auch dem dörflichen Handwerk, beim Aufbau des Sozialismus zugefügt hat, sind es die tiefgreifenden persönlichen Verletzung, die den Menschen  mit der  Enteignung und persönlichen Erniedrigung zugemutet wurden. Während im gewerblichen Bereich die Gebäude i.d.R. enteignet wurden, blieben Grund und Boden sowie Bauernhof-Gebäude der Bauern meist im Grundbuch ihr Eigentum, jedoch ging das Nutzungsrecht auf die LPG, der Wald auf den staatlichen Forst, über. Da Erhaltungsreparaturen aus verschiedenen Gründen, vor allem aus Mangel an Baumaterial nur selten möglich waren, waren bis 1990 die meisten Bauernhofgebäude sehr heruntergekommen, viele abbruchreif, da in nicht wenigen Fällen, wie bei vielen Wohngebäuden auch, oft seit Ausbruch des 2. Weltkrieges, mehr als 50 Jahre, keine grundlegenden Großreparaturen/Erneuerungen durchgeführt werden konnten. Nicht nur in den Städten, sondern auch die meisten Gebäude in den Dörfern befanden sich 1990 in einem jämmerlichen Bauzustand. Und infolge fehlender rentabler Nutzungsmöglichkeiten und des Bevölkerungsrückgangs werden in den nächsten 30 bis 50 Jahren sicher die meisten davon entsorgt werden müssen. Ein großer Teil ist heute bereits abbruchreich. Der Bevölkerungsrückgang, die sich aufbauende neue Alterspyramide und die Altbausubstanz verschärfen die Situation zusehend.

 

Die gegenwärtige Situation:

 

Doch dann kam der Einigungsvertrag. Aus der DDR wurden 5 neue Bundesländer, die dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beitraten. Es galt, den Rechtsstaat und die soziale Marktwirtschaft einzuführen.


Der rechtliche Rahmen unseres Rechtsstaates wird umgeben vom Grundgesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, der Zivilprozessordnung sowie zahlreichen Einzelgesetzen.


Der organisatorische Aufbau wird gekennzeichnet durch die Gewaltenteilung der Legislative, der Exekutive und der Judikative.
Die föderalistische Gliederung in Bund und Länder, Bundestag und Bundesrat (Länderkammer) prägen die Zuständigkeiten auch die der Umsetzung der Bundesgesetze.  Um ein solches handelt es sich unter anderem beim Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) das in seiner ersten Fassung vom Juni 1990 mit dem Einigungsvertrag in Bundesrecht überführt und mit der ersten Novelle im Juli 1991 ergänzt und präzisiert wurde.

 

Das Ziel des LwAnpG ist in § 3 klar umrissen, nämlich die Entwicklung "einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft und der Schaffung von Voraussetzungen für die Wiederherstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe, um die in ihnen tätigen Menschen an der Einkommens- und Wohlstandsentwicklung zu beteiligen". Nach § 1 sollen "Privateigentum an Grund und Boden und die auf ihn beruhende Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft in vollem Umfang wieder hergestellt und gewährleistet werden". Das heißt im Klartext: "Zwangskollektivierung rückwärts".

 

Zuständig für die Umsetzung der Vorschriften des LwAnpG sind die Landesregierungen sowie die ihnen nachgeordneten Dienststellen/Ämter - Exekutive. Dabei fällt auch den Landtagsabgeordneten, den Parlamentariern sowohl der jeweiligen Regierungspartei als auch der Opposition die Aufgabe zu, die Regierung bei der Umsetzung und der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren.
Das Ziel des LwAnpG sollte erreicht werden durch Umwandlung, gegebenenfalls durch vorherige Teilungen oder Zusammenschlüsse nach §§ 4 bis 40 LwAnpG, der LPGs, der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften und Kooperativen Einrichtungen (§§ 22, 39, 40 und 68 LwAnpG) bei gleichzeitiger Vermögensauseinandersetzung (§§ 43, 28 (2), 36, 44 und 51a LwAnpG) und möglicher Auflösung - Liquidation - (§§ 41, 42 LwAnpG).
Das LPG-Gesetz wurde daher mit Ablauf des 31.12.1991 außer Kraft gesetzt.


Mit Hilfe von Bodenordnungsverfahren (§§ 53 bis 64b LwAnpG) analog dem Flurbereinigungsgesetz sollten die Eigentumsverhältnisse geordnet werden. Dies war und ist noch immer vor allem dadurch erforderlich, weil zu LPG-Zeiten LPG-Gebäude auf fremdem Grund und Boden, nämlich dem Eigentum der Bauern - Bodeneigentümer, errichtet wurden, und dadurch selbständiges LPG-Gebäudeeigentum nach DDR-Recht entstanden war. Dieses sollte durch Zusammenführung dem bundesdeutschen Sachenrecht, wonach Gebäude grundsätzlich Bestandteil des Grund und Bodens sind, angeglichen werden.


Dabei war der Gläubigerschutz nach §§ 12, 21, 29, 28 (2) LwAnpG sowie §§ 36, 10 und 17 DM-Eröffnungsbilanzgesetz zu beachten. Nach § 44 (1) und (6) LwAnpG war eine ordentliche Bilanz und das Eigenkapital, bewertet unter Beachtung der Bewertungsvorschriften nach DM-Eröffnungsbilanzgesetz, Rechtsgrundlage zur Ermittlung des für die Vermögensauseinandersetzung zugrunde zu legenden Vermögens.


Die gesetzlichen Vorschriften waren somit von Anfang an eindeutig und klar, die ursprüngliche Hoffnung, dass die Ziele des Gesetzes in einem funktionierenden Rechtsstaat erreicht werden können, durchaus berechtigt. Einige wenige LPGs haben sich auch an Gesetz und Recht gehalten und damit bewiesen, dass man die Umstrukturierung schon korrekt machen konnte, wenn man wollte.

 

Zwölf Jahre später bietet sich nunmehr jedoch ein ernüchterndes desolates Bild vom Zustand der Landwirtschaft  in den fünf neuen Bundesländern.
Wie die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena in einer Studie feststellt, sind mehr als 11% allein der Umwandlungen nach Überprüfung der Umwandlungsbeschlüsse und der Unterlagen bei den Registergerichten, soweit solche dort vorliegen, fehlgeschlagen. Bei einer weitergehenden, über den Forschungsauftrag hinausgehenden,  tieferen Prüfung der Umwandlungsvorgänge und ihrer möglichen tatsächlichen Durchführung oder abweichend vom Umwandlungsbeschluss praktizierten Umstrukturierung, wäre die Durchfallquote sicher noch um einiges höher, allein bei den Umwandlungsvorgängen.


Da die gleichen Voraussetzungen für eine wirksame Umstrukturierung, nämlich ein Vollversammlungsbeschluss, der die Umstrukturierung gemäß Gesetz zum Ziel hat, die Wahl einer rechtlich zulässigen Rechtsform sowie die Identitätswahrung auch bei der Teilung und den Zusammenschlüssen von LPGs - vor dem eigentlichen Umwandlungsvorgang - erfüllt sein müssen, aufgrund praktischer Erfahrung jedoch diese Voraussetzungen in den wenigsten Fällen erfüllt sind, ist von einer ganz wesentlich höheren Quote - von etwa 40 bis 60 % - gescheiterter Umstrukturierungen und gescheiterter Rechtsnachfolge auszugehen. Diese nichtigen Vorgänge verjähren zudem nie.


Die Folge ist jeweils, dass das Vermögen der LPG nicht auf das neue Unternehmen in der Rechtsform einer e.G./GmbH/AG oder KG übergegangen ist, Bilanzen, Registereintragungen und Grundbücher flächendeckend vom Erzgebirge bis zur Ostsee in großem Umfang falsch sind. Die Bilanzen sind nichtig, da die Unternehmen Vermögen ausweisen das sich nicht in ihrem Eigentum befindet. Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände hätten nie einen Prüfungsbestätigungsvermerk erteilen  dürfen bzw. müssten diese zurücknehmen. Der öffentliche Glaube der Grundbücher und Registereintragungen ist tausendfach verletzt. Der Gläubigerschutz ist flächendeckend grob verletzt.

 

Ferner hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena in ihrem Forschungsergebnis bestätigt, dass die gesetzlichen Vorschriften der Vermögensauseinandersetzung nach LwAnpG nur zu etwa 27% erfüllt wurden.


Dabei sind wirksame Rechtsnachfolge und ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung seit 1990 unter anderem Voraussetzung zur Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel, der Altschuldenregelung und dem begünstigten Flächenerwerb durch die LPG-Unternehmen. Indirekt über den Betriebsentwicklungsplan, das Betriebskonzept, auch für die Landpacht von der BVVG.

 

Diese Bedingungen sind bereits in der von der EU 1991 genehmigten Anpassungshilfeverordnung festgeschrieben. Die fünf in den neuen Bundesländern zuständigen Ministerien für Landwirtschaft haben daher in eigener Verantwortung und auch gestützt auf § 70 (3) LwAnpG seit 1992 zum Teil mehrere Prüfungsrunden durchgeführt. In aller Regel wurden dabei  die allermeisten Mängel "übersehen", die Ordnungsmäßigkeit der Vermögensauseinandersetzung und zum Teil auch der Umwandlung als rechtmäßig bestätigt und Fördermittel bewilligt, obgleich die Mängel offenkundig waren und erkannt werden mussten und auch erkannt wurden. Zumindest dort, wo die LPG-Unternehmen seit 1991/92 und in den Folgejahren aufgrund von Verfahren bei den Landwirtschaftsgerichten zum Teil erheblich hatten Nachzahlungen leisten müssen, wo sich ehemalige LPG-Bauern beim zuständigen Fachministerium ihres Bundeslandes schriftlich über die unkorrekte Vermögensauseinandersetzung beklagt haben und "Sonderprüfungen" durchgeführt wurden, waren die Missstände offenkundig und bekannt. Zum Teil bestätigen dies auch die Prüfungsberichte nach § 70 (3) LwAnpG, soweit diese bekannt sind und die Ministerien solche Berichte nicht unter "Verschluss" halten. Ebenso geht aus zahlreichen Protokollen von Vermittlungsgesprächen bei den Ministerien hervor, dass die Sachverhalte der Gesetzesverletzungen bekannt waren. Regelmäßige Veröffentlichungen von Gerichtsentscheidungen in der Fachpresse lassen ebenfalls keinen Zweifel darüber aufkommen, das Rechtsnachfolge und Vermögensauseinandersetzung weitgehend fehlgeschlagen sind und dies der Legislativen, der Exekutiven und der Judikativen folglich mindest seit 1993/1994 hinreichend bekannt war.


Dessen ungeachtet wurden diesen LPG-Unternehmen jahrelang weiter entgegen der von der EU genehmigten Förderrichtlinien Fördermittel gewährt.


Schließlich sind den Ministerien und den ihnen nachgeordneten Dienststellen/Ämter der Exekutive unseres Rechtsstaats in vielen Fällen gescheiterte Rechtsnachfolgen seit Jahren im  Verfahren der Fördermittelbeantragung und Bewilligung, aufgrund von Gerichtsentscheidungen bekannt gewesen, ohne die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.


Weitere gravierende Unrechtstatbestände sind bei der Umsetzung der Flächenerwerbsverordnung festzustellen, da auch dort die ordnungsgemäße Rechtsnachfolge und Vermögensauseinandersetzung als Voraussetzung gegeben sein muss, aber eben meist nicht gewährleistet ist. Gleiches gilt bei der Landverpachtung durch die BVVG. In all diesen Fällen ist das erforderliche Betriebskonzept, der Sanierungsplan offenkundig grob falsch.


Bei der Altschuldenregelung gilt dies gleichermaßen.
Keine Bank dürfte ein solches Unternehmen je finanzieren, Darlehen gewähren oder Leasingverträge finanzieren.


Durch erneute Teilung, Neugründung von sogenannten Tochtergesellschaften, bei denen in der Liste der Gesellschafter aber auch meist wenige private Personen festzustellen sind, und weiterer Umwandlung von LPG-Nachfolgeunternehmen, sind zum Teil wirksam aber auch unwirksam weitere Nachfolger ohne Vermögensübertragung entstanden, wurden die Unrechtstatbestände  nachhaltig verschleiert, vom Staat und vom Bund finanziert. Gutgläubiger Erwerb war schließlich nicht möglich. Im Ernstfall wird das Problem durch ein Insolvenzverfahren, in jedem Fall aber mit in den zurückliegenden zwölf Jahren reichlich zu Unrecht bezogener Fördermittel aus den öffentlichen Haushalten, "privatisiert", indem die einstigen LPG-Mitglieder bei dieser zweiten Privatisierungsrunde zum Spartarif,  oft mit Null, abgefunden werden. 
Mit der für den begünstigten Flächenerwerb geforderten vorangegangenen langfristigen Pachtung wurde durch die Verpachtungspraxis der BVVG die Voraussetzung für diese in diesem Zusammenhang festzustellenden Unrechtshandlungen geschaffen und erhalten, während die meisten privaten Bauern über Benachteiligungen bei der Landpacht durch die BVVG massiv klagen.  Dabei sind auch die Betriebskonzepte der neuen LPG-Unternehmen als  Pachtvertragsbedingung in aller Regel nicht eingehalten, wie auch die Agrarberichte des Bundes und der 5 neuen Bundesländer Jahr für Jahr dokumentieren. Bei fehlgeschlagener Rechtsnachfolge sind diese Betriebskonzepte infolge fehlenden Vermögensübergangs ohnehin, wie die Bilanzen,  Makulatur.


Schließlich wurden mit den Fördermittelanträgen und -bescheiden von den Geschäftsführern bzw. Vorstandsvorsitzenden der neuen Unternehmen nahezu bedenkenlos "subventionserhebliche Erklärungen" unterschrieben, ohne deren Rechtmäßigkeit von der Exekutiven je zu prüfen oder gar Konsequenzen zu ziehen, wenn ein Verstoß gegen die Förderrichtlinien offenkundig war, zum Beispiel nach Einzelfallentscheidungen oder Vergleichen bei den Landwirtschaftsgerichten mit oft erheblichen Nachzahlungen nach LwAnpG. Denn schließlich sind in jedem Einzelfall 100 bis 500 ehemalige LPG-Bauern betroffen, und nicht nur der jeweils einzelne Fall, der zu Gericht gegangen ist. Waren es 1960 rund 600.000 selbständige Bauern, die in die LPGs mussten, so sind es heute, zwei Generationen später, rund 2 Millionen  Menschen - noch einige lebende der einst zwangskollektivierten LPG-Bauern sowie ihre Kinder und Enkelkinder - die  heute von diesem Vermögens-Unrecht unmittelbar betroffen sind und auch mit den Altlasten, der Altgebäude und dem übrigen Unrecht der LPG-Hinterlassenschaften fertig werden sollen. Und da die Landwirtschaft eine flächendeckende Angelegenheit ist, ist jedes Dorf, jede Stadt, jedes Registergericht, jedes Grundbuchamt, vom Erzgebirge bis zur Ostsee, hiervon betroffen. Bei den Registergerichten können dies durchaus jeweils bis zu 100 LPG-Einzelfälle sein, bei den Grundbuchämtern insgesamt könnte es um die 20.000 solcher Falscheintragungen gehen. Und dennoch glauben viele verantwortliche Beteiligte, man könne dieses Unrecht aussitzen, vielleicht in zwei bis drei Generationen. Bis dahin werden sich aber die Strukturen ohnehin weiterhin tiefgreifend verändern und nicht mehr reparierbare Spuren hinterlassen. Schließlich ist den Betroffenen Opfern des DDR-LPG-Unrechts, diese Situation, wenn auch  oft unausgesprochen, durchaus bewusst. Die Stimmung, die Angst und Resignation in den meisten Dörfern ist entsprechend. Von Rechtssicherheit oder gar dörflichen Frieden keine Spur.


Ein Grundkonsens im Streben nach einer konstruktiven Aufwärtsentwicklung fehlt oft völlig. Daher fehlen Unternehmer, fehlen die Arbeitsplätze, die als Argument zum Verlassen der neuen Bundesländer zwar im Vordergrund stehen, tatsächlich aber ganz wesentlich von der Aufrechterhaltung des DDR-Unrechts und der dadurch geprägten Stimmung verursacht sind. Die einstigen DDR-Systemträger und ihre Helfershelfer sind allenthalben weiter am Werk um zu beweisen, dass der Rechtsstaat BRD und die Marktwirtschaft etwas Böses sind. Die Angst vor Repressalien - heute auch Mobbing - ist weithin verbreitet und sitzt tief.


Und von resignierten Menschen ist keine große Energieleistung zum Wiederaufbau zu erwarten. Die eigene Überzeugung, die Identifizierung mit der sozialen Marktwirtschaft und dem Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland fehlt oft in erschreckendem Maße.


Gemeinsame, von allen Menschen allgemein anerkannte Werte, eine tragende Vision, ohne die alle Anstrengungen zum Wiederaufbau Stückwerk bleiben werden, fehlt meist völlig. Die Nutzung von als freie Menschen gestaltbarer Chancen erfordert aber ein solches Gemeinschaftswerk aller.


Zahlreiche weitere "Problemfälle" belasten die zögerliche, schleppende Entwicklung in den fünf neuen Bundesländern erheblich. Bestätigt wird dies immer wieder durch Gerichtsentscheidungen, die solche Unrechtspraktiken aufdecken. So zum Beispiel die Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18.10.2002, Az. F7D 13/01, in dem unter anderem festgestellt wurde, dass die LPG-Gebäudezuordnung durch die hierfür zuständigen Oberfinanzdirektionen eine Prüfung der Rechtsnachfolge und damit der Vermögensübertragung durch die Bodenordnungsämter in eigener Verantwortung nicht erübrigt, sondern vor Durchführung eines jeden Bodenordnungsverfahrens nach LwAnpG in eigener Verantwortung zu prüfen ist, da sich andernfalls bei fehlender Rechtsnachfolge das selbstständige Gebäudeeigentum  noch bei der LPG i. L. befindet. In der Praxis wird dies aber von den Ämtern praktisch nicht beachtet. Vielmehr stützt man sich auf "den Beweis des ersten Anscheins" fragwürdiger, oft falscher Registerunterlagen, ohne den Umstrukturierungsvorgang nachzuvollziehen §§ 70 (3), 5, 15, 16, 26 LwAnpG.

 

Zur oft strittigen Frage des dem Bodeneigentümer vom LPG-Nachfolgeunternehmen bzw. dem Gebäudenutzer häufig verweigerten Nutzungsentgelt nach §§ 43 und 47 Sachenrechtsbereinigungsgesetz, hat das OLG Naumburg am 06.11.2001, Az. 11 U 132/01, unter anderem klargestellt, ab wann dieses Nutzungsentgelt zusteht und sich von 3,5% auf 7% des Bodenwertes pro Jahr erhöht, wenn nämlich die Nutzungsart gewechselt wird - z. B., auch durch Vermietung.


Und schließlich hat der BGH mit Urteil vom 08.07.1998, Az. XII ZR 116/96, klargestellt, dass das LPG-Unternehmen bzw. der Gebäudenutzer das Recht auf Nutzung der Funktionsfläche, die einem Gebäude zuzuordnen wäre, verliert, da dieser Rechtsanspruch verwirkt, wenn das zustehende Nutzungsentgelt verweigert wird (Artikel 18 Grundgesetz).


Gleichwohl kann nicht immer von solchen Gerichtsentscheidungen berichtet werden, die Hoffnung machen auf Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und das Eigentum schützen. In nicht wenigen Fällen kann bei einigen Gerichten auch schon der Eindruck entstehen, dass sich eine Entscheidung mehr daran orientiert, was politisch opportun ist, politisch im Sinne der Allparteienkoalition der neuen Bundesländer, anstatt Gesetz und Recht, Wahrheitsfindung und Justitia Geltung zu verschaffen. Da kann bei einem einst zwangskollektivierten LPG-Bauern schon mal der Eindruck entstehen, dass das Gericht die Verteidigung der LPG übernommen hat, und das man es beim Gericht  mit zwei Gegnern zu tun hatte, dem LPG-Unternehmen und dem Gericht. Wahrheitsfindung und Justizia (Gerechtigkeit) bleiben da gelegentlich schon mal auf der Strecke.


Aber auch hier darf auf keinen Fall verallgemeinert werden. Vielen Richterinnen und Richtern ist durchaus bewusst, was Gesetz und Recht ist, und sie handeln und entscheiden auch danach, unabhängig davon, was ostpolitische Wunschvorstellung sein könnte. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn von den LPG-Unternehmen bei Gericht das Argument der Verwirkung vorgetragen wird. Das Landwirtschaftsanpassungsgesetz als lex specialis, eingegangen in den Einigungsvertrag und damit in das Grundgesetz der BRD, hat für die verschiedenen Anspruchsgrundlagen klare Verjährungsfristen, die nicht mit dem Argument der Verwirkung unterlaufen werden können, denn schließlich kann die Fortsetzung von DDR- und LPG-Unrecht nicht auf Verwirkung gestützt werden, da der Einigungsvertrag nicht verwirken kann.


Offenkundig sind die umfangreichen Ungerechtigkeiten, zu Unrecht gezahlter Fördermittel und auch von der EU so nicht genehmigter, wettbewerbsverzerrender Praktiken, hinreichend bekannt, so dass seitens der EU offensichtlich großes Interesse daran besteht, dass sie solche Praktiken und praktische Beispiele ganz konkret gemeldet bekommt. Eine bestimmte Form der Meldung ist dabei nicht erforderlich. Eine solche Meldung soll daher zu folgenden Fragen Stellung nehmen:

 

An die
Kommission der Europäischen Gemeinschaft
(z. Hd. des Generalsekretärs)
Rue de la Loi, 200
B - 1049 Brüssel (Belgien)


Dabei ist zu beachten:

 

  • Mitgliedstaat oder öffentliche Einrichtung, die nach Ansicht des Beschwerdeführers das Gemeinschaftsrecht nicht beachtet hat (Bundesland, Fördermittelbewilligungsstelle, Amt für Landwirtschaft, Bodenverpachtungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG)
  • Möglichst genaue Darstellung des Beschwerdegegenstands (Rechtsnachfolge, Investitionsförderung, Vermögensauseinandersetzung - Förderung, Landpacht - BVVG)
  • Bereits unternommene Schritte bei den einzelstaatlichen Behörden - auf zentraler,  regionaler oder lokaler Ebene - (fügen Sie nach Möglichkeit eine Kopie des Schriftwechsels bei): Gutachterausschuss/Vermittlungsausschuss des Ministeriums, BVVG - Landpacht - Flächenerwerb, Landwirtschaftsgericht mit Beschluss, Vergleich, Schriftwechsel.
  • Administrative Schritte (z. B. Beschwerde bei der zuständigen einzelstaatlichen  Verwaltungsbehörde - auf zentraler, regionaler oder lokaler Ebene- und/oder beim Bürgerbeauftragten des Landes oder der Region, (Schriftverkehr mit Ministerium, Prüfung § 70 (3) LwAnpG.)
  • Schritte bei den Gerichten und ähnlichen Einrichtungen (z. B.   Landwirtschaftsgericht - Aktenzeichen, Bundesland, Ministerium.)

 

Weitere Informationen sind im Internet unter www.kuchs.de, dort im INFOZENTRUM OST unter Kapitel 0.10  verfügbar:


http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/lexcomm/form_de.pdf

 

Ob der im Bodenordnungsverfahren noch immer den LPG-Unternehmen mit ihren Altgebäuden von oft nur geringer wirtschaftlicher Restnutzungsdauer eingeräumte Vorzug gegenüber dem Recht der Bodeneigentümer, die ihren unvermehrbaren und zeitlich unbegrenzt nutzbaren Boden oft opfern müssen und nach seitheriger Handhabung verlieren, verfassungsrechtlich Stand hält, ist fraglich, denn unsere vom Grundgesetz geschützte Eigentums- und Rechtsordnung muss dem Grund und Boden logischerweise den höheren Stellenwert einräumen als einem LPG-Altgebäude mit meistens sehr begrenzter wirtschaftlicher Restnutzungsdauer und zudem weitergehend gescheiterter Zielsetzung des § 3 LwAnpG.


Auch hier wirkt ganz offensichtlich noch immer DDR-LPG-Unrecht fort, wonach Eigentum, auch Bodeneigentum, praktisch keinen Wert und keinerlei Funktion als sozialer Sicherheitsfaktor hatte.


Und da die jährlichen Agrarberichte des Bundes und die der fünf neuen Länder  sowie  die jährlichen Berichte des Deutschen Bauernverbandes und der Bayerischen Jungbauernschaft aufgrund der Buchführungsergebnisse von LPG-Unternehmen dokumentieren, dass die Ziele des § 3 LwAnpG auch rein betriebswirtschaftlich, trotz umfassender Bevorzugung und Subventionierung dieser LPG-Unternehmen nicht erreicht wurden, kann auch die Benachteiligung der Bodeneigentümer auf diesem Gebiet durch die Bodenordnungsämter, die Bodenordnungsverfahren, nicht mehr mit dem Vorwand auf die Zielsetzung des LwAnpG fortgesetzt werden. Hier wird die Rechtsprechung hoffentlich bald den Weg zu Recht und Gerechtigkeit finden. Doch wer von den hierfür Verantwortlichen will das schon hören und die Wissenschaft meidet lieber eine solche Auswertung der Agrarberichte. - Internet: www.kuchs.de, dort Kap. 7.
Dabei ist festzustellen, dass die parlamentarische Kontrolle, vor allem auch die durch die jeweilige Opposition, seit 1992, seitdem die Problematik in den Beitrittsländern bekannt ist, völlig versagt hat. Geht es um die Umsetzung des LwAnpG, die Beseitigung des DDR-LPG-Unrechts, so herrscht allenthalben Schweigen und Schönreden. Die Umwandlung nach LwAnpG ist weitgehend fehlgeschlagen, die von LPG-Unrecht in bundesdeutsches Recht ist weitgehend gelungen. Dabei sind mit Ablauf des 31.12.2002 ein Großteil - nicht alle - Vermögensansprüche verjährt (§ 3b LwAnpG), während das Unrecht unter dem Deckmäntelchen des Rechtsstaates, wenn auch rechtswidrig, weiter praktiziert wird. Unrecht verjährt eben nicht, nur die Möglichkeit, dieses gerichtlich zu beseitigen.
Doch das sich an den Unrechtstatbestände nichts ändern wird, dafür hat schon seit 1992 in den fünf Beitrittsländern eine immer stabile Allparteienkoalition Sorge getragen, die keine andere Mehrheit zulässt, wenn es um die Beseitigung des fortgesetzten LPG-Unrechts geht.  Dabei zielen Gesetzesänderungswünsche der LPG-Anhängerschaft bezüglich Rechtsnachfolge und Vermögensauseinandersetzung lediglich darauf ab, das Unrecht zu legalisieren, auch bei Liquidation den LPG-Mitgliedern und ihren Erben seither bestehende Rechte einzugrenzen und abzuschneiden und das Unrecht "umzuwandeln" und damit fortzuführen. Jedoch reicht die Gesetzeslage seit 1990 völlig aus, um eine offene, ehrliche gesetztenkonforme Umstrukturierung der LPG-Wirtschaften zu vollziehen, wenn man nur wollte. Die Auflösung der wie Krebsgeschwüre als Fremdkörper den ländlichen Raum belastende Unrechtsunternehmen, und hierfür reicht die seitherige Gesetzeslage völlig aus, ist daher die einzige Problemlösung. Doch wer 13 Jahre seit 1990 das LwAnpG missachtet hat, wird auch künftig keine ehrliche, gerechte, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbarende Lösung praktizieren. Die Stimmung in den Dörfern ist daher häufig entsprechend und vor allem jüngere Menschen ziehen die Konsequenzen durch Abwanderung.


Gleichwohl sind auch mit Ablauf der Verjährungsfrist die  Ansprüche nicht untergegangen. Bei den Voraussetzungen zum begünstigten Flächenerwerb, der Altschuldenregelung, diverser Förderprogramme, vor allem auch der investiven Förderung, der Zusammenführung von Gebäude und Grund und Boden, bleiben Rechtsnachfolge und korrekte Vermögensauseinandersetzung unverändert Bedingung, um solche von der EU wettbewerbsrechtlich genehmigten Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, unabhängig davon, dass die Vermögensanspruchsberechtigten, die ehemaligen LPG-Bauern oder ihre Erben, ihre Ansprüche bei Einrede der Verjährung seitens der LPG-Nachfolgeunternehmen gerichtlich nicht mehr durchsetzen können. Dabei ist über einen kostenlosen begründeten Antrag an das Registergericht zur Feststellung fehlgeschlagener Umwandlung und Bestellung eines Liquidators dennoch ein Weg gegeben, da das Registergericht dann von Amtswegen prüfen muss. Unabhängig davon ist die Einrede der Verjährung meist treuwidrig und verstößt gegen den, vor allem auch gesellschaftsrechtlichen maßgebenden Grundsatz der Gleichbehandlung aller LPG-Mitglieder. Schon dieser Tatbestand kann zur fehlgeschlagenen Rechtsnachfolge führen. Vermögensansprüche sind dann beim Liquidator geltend zu machen.

 

Ergebnis:
 
Es fehlen Unternehmertypen auf allen Ebenen, die in eigener Verantwortung korrekt, ehrlich und zielorientiert in eigenem Interesse und im Interesse der Gemeinschaft die Last des Wiederaufbaus auf sich nehmen, organisieren und leisten. Seit 1945 bis 1990 wurden im Osten die Unternehmer und ihre Familien vertrieben, vernichtet, entrechtet. Nach dem Beitritt zum Grundgesetz wurde ihnen der Wiederaufbau erschwert, die Vermögensrückgabe oft verweigert oder zumindest erheblich behindert oder in einem desolaten Zustand übergeben. Nicht wenige haben daher auf die Rückgabe verzichtet. Bis heute wird den  Unternehmern nicht selten die Existenz nunnötig erschwert, da ein pro unternehmerischer Grundkonsens aller Bürger in den Dörfern und Städten fehlt.


Nur wenn Verwaltung, Gemeinde- und Stadträte, politische Gruppierungen, Kirchen, Schulen, Bauern, Selbständige, Handel und Handwerk, Vereine und alle Einrichtungen, Bürger und Organisationen am gleichen Strang in die gleiche Richtung ziehen, kann die weitere Abwanderung vor allem junger Menschen im Osten gebremst werden, ohne die aber die Beseitigung der Spuren des DDR-LPG-Unrechts auch in den Dörfern nicht gelingen wird.


Solange die LPG-Unrechtsunternehmen im "LPG-Territorium" den Ton angeben, besteht diesbezüglich kein Anlass und Hoffnung.


Inzwischen haben sich durch die Abwanderung vieler Menschen und den Geburtenrückgang seit 1990 in den 5 neuen Bundesländern bereits weitere irreparable Schäden verfestigt anstatt die DDR-LPG-Hinterlassenschaften zu beseitigen. Abbruchreife Altbausubstanz und Schulden der öffentlichen Kassen - vor allem auch bezogen auf die abnehmende verbleibende Bevölkerung - steigt weiter.


Der Fortbestand dieses Unrechts durch fehlgeschlagene Rechtsnachfolge, nichtiger Bilanzen und ihre Prüfungsbestätigungen durch die Genossenschaftsprüfverbände und Wirtschaftsprüfer, die Verletzung des Gläubigerschutzes und des öffentlichen Glaubens bei Grundbüchern und Handelsregistereintragungen, die jährliche Förderung der LPG-Unrechts-Unternehmen mit Millionen aus öffentlichen Kassen trotz fehlender Fördervoraussetzung, die Ablehnung der Vermögensauseinandersetzung durch die LPG-Unternehmen, trotz klarer gesetzlicher Vorschriften und gefestigter Rechtsprechung, die Tolerierung, ja Akzeptanz dieses ganzen Unrechts durch den Staat, vor allem der Legislativen und der Exekutiven, zum Teil auch der Judikativen, machen das Maß voll. Soviel Unrecht verträgt unser Rechtsstaat auf Dauer nicht!


Dauern wird die Wiedervereinigung ewig, wie der Bauernkrieg - vor rund 500 Jahren, und die Bauernbefreiung vor rund 200 Jahren - so wird das DDR-LPG-Unrecht und seine Fortsetzung im Rechtsstaat BRD in die Geschichtsbücher eingehen.  Bauernkrieg und Bauernbefreiung waren aber eines Tages zu Ende, das DDR-LPG-Unrecht setzt sich in der BRD unter dem Grundgesetz fort.


Aber auch die aktuellen Gegenwartsprobleme werden noch weitere in 2. bis 3. Generation schwer beschäftigen, denn das Dorf vergisst nichts und beim Fortbestand der seitherigen Verhältnisse finden die nächsten Generationen im freien Westen statt.


Die Abnahme der Zahl der Bevölkerung, bedingt durch allgemeine Altersstruktur, Geburtenrückgang seit 1990 und Abwanderungen bis 1960 und seit 1990 muss an sich noch nichts schlimmes sein, denn auch bei nur noch 10 oder 8 Mio. Einwohnern in den 5 neuen Bundesländern könnte es eben bei entsprechender dünnerer Besiedelung "blühende Landschaften" geben. Doch bei fehlenden Unternehmerinitiativen, der fehlende Grundkonsens in den Städten und Gemeinden, fehlender Produktivität und fehlender Rentabilität ist dies nie zu schaffen. Entweder Produktivität und Rentabilität werden den Lohn-, Gehalts- und Kostenniveau angeglichen oder umgekehrt. Andernfalls bleibt der Osten auf Dauer in den roten Zahlen  - ein Zuschussbetrieb umgeben von Altbauten.


Leistung - Lebensleistung -  und Ertrag - Einkommen/Rente - können langfristig nicht im Ungleichgewicht bleiben. Und das Ergebnis der 40-jährigen DDR-Leistung war eben die Pleite in 1989. Die Herstellung dieses erforderlichen Gleichgewichts wird daher von allen noch lange viele Opfer abverlangen. Und die EU-Osterweiterung wird diese Realitäten verstärken.
Doch selbstverständlich gibt es sie hier natürlich auch, die erfolgreichen Unternehmertypen, die längst mit jedem westeuropäischen Niveau mithalten können, aber es sind eben viel, viel zu wenige und die wenigen großen und kleinen "Leuchttürme" können allein den Osten nicht erleuchten und die Altlasten sind unverändert immens groß. Allein aufgrund der Bevölkerungsabnahme und der DDR-Hinterlassenschaften werden in den nächsten 30 Jahren mindestens 50 % der Altbausubstanz abzubrechen sein.  Und sicher fehlt es nicht an fleißigen und willigen Menschein, die in ihrer Heimat den wirtschaftlichen Aufbau wollen und auch könnten, die gern Selbstvertrauen und Stolz am eigenen Wiederaufbau finden würden, würde ihnen nicht aufgrund fehlenden Grundkonsens die Umsetzung dieser Chancen so oft verwehrt, zumindest erschwert.
Und neben dem materiellen, den eigentumsrechtlichen Schäden sind es die aus DDR-Zeiten fortwirkenden persönlichen menschlichen Erniedrigungen, die Verletzungen der Würde der Menschen, der Menschenrechte und die fehlende Beseitigung der aktuellen DDR-LPG-Unrechtshinterlassenschaften, die die Menschen wie ein Trauma belasten. Wie beim Holocaust werden noch Generationen viele Ansprengungen erforderlich  sein und daher vielen Menschen auch das DDR-LPG-Unrecht  auf  Jahrzehnte gegenwärtig bleiben.


Erklärt sodann aber z. B. ein Leiter eines Landwirtschaftsamtes in Mecklenburg-Vorpommern im Jahre 2003, "Er sei stolz darauf, dass kaum einer der alten Eigentümer in seinem Bereich wieder angefangen habe und jeder Bodenverkehr unterbleiben sollte, obgleich dies natürlich auch Menschen sind …", so bedarf es keiner weiteren Begründung für den weiteren wirtschaftlichen und personellen Niedergang des Landes - Stalinismus und Leninismus/Marxismus lassen grüßen.


Oder wenn ein mitverantwortlicher Minister im Januar 2004 zum Urteil des Europäischen Gerichtshof i. S. Bodenreform - Neusiedlerland feststellt, "dass dieser Boden das wertvollste an der Konkursmasse der DDR ist".
Beutekunst wurde 1945/49 in Güterwaggon in die damalige UdSSR verbracht, Beuteland konnte man nicht verladen und abtransportieren. Diese den Eigentümern geraubten Boden nun aber als Wert der DDR zu dokumentieren macht mehr als deutlich, wie tief noch immer DDR-Unrecht (Eigentums-, Grundrechtsverletzung) in vielen Köpfen fest und unverrückbar verankert ist.


Das fortgesetzte DDR-Unrecht hat sich nach 1990 in der BRD fest etabliert.
Die Täter-Opfer-Konfrontation wirkt, wenn auch meist unausgesprochen, fort und die nächsten Generationen werden auf beiden Seiten jeweils den "Stallgeruch" vom Elternhaus  und Schule mitbekommen, so wie dies schon heute oft deutlich festzustellen ist.


Auch der ausgeprägte Fortbestand der Jugendweihe auf der einen, und der Umfang der Privatschulen auf der anderen Seite dokumentieren, wie weit die Realität der Wiedervereinigung vom erforderlichen Gesamtgrundkonsens entfernt ist.   www.kuchs.de ?

 

20.1 Chronologie des Unrechts - in Stichworten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit
20. Wirtschaft/Gesellschaft
20.3 Rechtsgefühl bleibt tiefgreifend und nachhaltig verletzt