19.2 Deutscher Bundesverband der Landwirte im Nebenberuf e.V.
19. Nebenerwerb
20.1 Chronologie des Unrechts - in Stichworten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit
Seite drucken Seite drucken

19.3 Nebenerwerbslandwirtschaft in Sachsen

a) Verband der Landwirte im Nebenberuf (VLN) Landesverband Sachsen


Ziele:


§ Unterstützung für die nebenberuflich geführten Familienbetriebe im ländlichen

Raum

§ Einkommensalternativen schaffen

§ Erzeugung gesunder Nahrungsgüter - vorrangig auch für den Eigenverbrauch und

Direktvermarktung

§ Für den Erhalt und die Vielfalt eines lebenswerten ländlichen Raumes


Landesgeschäftsstelle VLN Sachsen

Matthias Schreier

Hinterdorfer Straße 3

08340 Beierfeld-Waschleithe/Erzg.

Tel.: 03774 - 329073

Fax: 03774 - 329072


Verwaltungsstelle VLN Sachsen

Frau Puschbeck

Höhenblick 7

08289 Schneeberg/Erzg.

Tel./Fax: 03772 - 24317


b) Organisationsstruktur des Verbandes


Organisationsstruktur


Der Verband der Landwirte im Nebenberuf - Landesverband Sachsen besteht seit

1997. Ist Mitglied im Deutschen Bundesverband der LANDWIRTE IM NEBENBERUF e.V.

Der DBN ist seit 1972 als eigenständige berufsständige Vertretung neben dem

Deutschen Bauernverband anerkannt. Der Landesverband Sachsen vertritt besonders

die agrarpolitischen Ziele aller nebenberuflich wirtschaftenden Landeigentümer,

insbesondere die der bäuerlichen Familien im ländlichen Raum.


Verbandsmitglieder erhalten die Info-Broschüre - VLN Nachrichten -, das Abo

schließt der jährliche Mitgliedsbeitrag von DM 90,- ein.

Ansprechpartner des Verbandes sind:


Region Oberlausitz:

Herr Gert Bräuer, Spittwitz Nr. 11

in 02633 Göda, Tel. 03 59 30 - 5 03 26

Region Niederlausitz:

Herr Werner Kubo, Dorfstraße 25

in 02953 Kromlau, Tel. 0 35 76 - 22 29 04


Region Leipziger Land:

Herr Rainer Bock, Ernst-Th.-Str. 26

in 04349 Leipzig, Tel. 03 42 98 - 3 57 62


Region Dresden/Sächs. Schweiz:

Herr Matthias Hennig, Lotzdorfer Str. 12

in 01454 Radeberg

Tel. 03528 - 44 1146


Region Erzgebirge/Vogtland:

Herr Eberhard Teumer, Siedlerstr. 5

in 09366 Stollberg/Erzgeb.

Tel. 03 72 96 - 8 28 52


Rechtsberatung:

Dr. Werner Kuchs, Zu den Teichen 73

in 09366 Stollberg/Erzgeb.

Tel. 03 72 96 - 2073

Homepage


Für was setzt sich der Verband ein:


Förderung der nebenberuflichen Landwirtschaft als eine zeitgemäße Lebens- und

Wirtschaftsform.

Erhaltung des Grundeigentums und Beteiligung breiterer Bevölkerungsschichten

Gleichstellung der nebenberuflichen Landwirte und Grundeigentümer auf allen

Gebieten der Agrarpolitik, Gesetzgebung und der Steuerpolitik

Anerkennung der besonderen Leistungen der nebenberuflichen Bewirtschaftung in

der Landschaftspflege, dem Naturschutz, Umgestaltung und Erhaltung der Wohn-

und Erholungswerte der ländlichen Räume

Der Verband unterstützt, berät und vertritt seine Mitglieder:


Bei Landpachtfragen/Abschließen von eigentumsfreundlichen Pachtverträgen


In Fragen der Zusammenführung von Grund und Boden Lind Gebäuden und Fragen der

Hofübergabe bei Generationswechsel


In Fragen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft; der Landwirtschaftlichen

Alterskasse, landw. Krankenkasse und in standespolitischen Gremien


In betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen in Verbindung zu seinem

Hauptberuf


Über umfassenden Versicherungsschutz seines Betriebes und auch seiner Familienmitglieder.


Als besonderes Dienstleistungsangebot bietet der Verband günstige Angebote im

Bereich der Haftpflichtprämien für Zugmaschinen und der gesamten betrieblichen

und privaten Absicherung der Familien.


Wenn Sie mehr Informationen brauchen oder Probleme bei der nebenberuflichen

Bewirtschaftung Ihres Eigentums haben, dann rufen Sie an!


c) Nebenerwerbslandwirtschaft - wohin?


Nebenerwerbslandwirtschaft wurde in den alten Bundesländern lange Zeit von der

Investitionsförderung ausgeschlossen, zumindest erheblich benachteiligt, als

lästige Marktproduktionskonkurrenz auch von der berufsständischen Vertretung

ausgeklammert.


Da hat sich seit mehr als 20 Jahren schrittweise einiges geändert. Obgleich

in vielen Fällen der Nebenerwerbsbetrieb der Anfang vom Ausstieg ist, gibt es

auch viele stabile, auf Dauer und über Generationen angelegte Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebe,

insbesondere auch in Kombination mit Sonderkulturen, Weinbau, Obst und Gemüse

und Fremdenverkehr.


Aber auch vor allem in handwerklich orientierten Familien gehört der Nebenerwerbsbetrieb

häufig zum festen Bestand, der über Generationen aktiv fortgeführt wird.


In den neuen Bundesländern gab es bis 1990 neben den LPGs und volkseigenen Gütern

einen beachtlichen Teil "individueller Viehhaltung" und Gemüsebau auch für den

"freien Verkauf".


Nach der Wende wurde in vielen Fällen aus durchaus verständlichen Gründen zunächst

kleine im Nebenerwerb mit selbständiger Wirtschaftsweise begonnen, um nach einigen

Erfahrungen das Ziel Haupterwerb anzusteuern. Dabei werden diese Existenzgründer

meist erheblich benachteiligt und wie die Nebenerwerbsbetriebe in den alten

Bundesländern vor 30, 40 Jahren vom Staat nur zögerlich gefördert, kaum beraten

oder informiert, von der beruflichen Weiterbildung nicht mit erfaßt.


Die Folge ist, daß sich auch in den neuen Bundesländern eigene Berufsverbände

der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe mit Erfolg gebildet haben. Und

künftig wird es auch aufgrund EU-Rechts europaweit weitgehend zur Gleichstellung

der Nebenerwerbsbetriebe mit den Haupterwerbsbetrieben (und den LPG-Nachfolgeunternehmen?)

kommen, und dies von der Verwaltung zu beachten, d. h. umzusetzen sein.


Dabei hat auch die Rechtsprechung (und die steuerliche Behandlung) mit dazu

beigetragen, daß Nebenerwerbsbetriebe dem Haupterwerb im Agrarrecht, so z. B.

bei Landpacht und Landkauf, Betriebsübergabe und Abfindung der Erben gleichgestellt

werden müssen.


Die Entwicklung und Bedeutung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe

ist also zwischen Ost und West nur zum Teil parallel verlaufen als Übergangsform

zum Ausstieg und Aufgabe der Landwirtschaft, insbesondere dort, wo kein Betriebsnachfolger

für den Nebenerwerb vorhanden ist, oder zu einem über Generationen fortbestehenden

stabilen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Einkommenskombination gewünscht ist und

entsprechend praktiziert wird.


Praktisch muß man daher die Nebenerwerbsbetriebe in drei Gruppen gliedern:


A. Die Gruppe der ehemaligen Vollerwerbsbetriebe, die keinen Nachfolger haben

und kein gesichertes Familieneinkommen gewährleisten, daher schrittweise abstocken,

Zupachtland abgeben, Viehhaltung reduzieren oder ganz aufgeben, keine oder nahezu

keine Neuinvestitionen mehr vornehmen, die vorhandenen betrieblichen Wirtschaftsgüter

verkaufen oder weiter abnutzen und verbrauchen und somit sinnvollerweise ehemals

investiertes und gebundenes Kapital noch sinnvoll aufbrauchen, von der Substanz,

die einst geschaffen wurde, zehren und mit davon leben, bis es eines Tages zur

völligen Einstellung und Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes kommt.


B. Jene Gruppe landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe, die einen stabilen

Charakter haben, ihr außerlandwirtschaftliches Einkommen durch das aus dem Nebenerwerbsbetrieb

ergänzen, durch Entnahmen eigenerzeugter Produkte für den eigenen Verbrauch,

zum Teil kombiniert mit Selbstvermarktung oder Gästebeherbergung - Urlaub auf

dem Bauernhof.


C. Die dritte Gruppe, die in den neuen Bundesländern zunehmend anzutreffen ist,

die sich bemüht aus dem Nebenerwerb einen Haupterwerb zu machen, sich um Landzupachtflächen

bemüht, investiert, Viehbestand aufstockt, sich einen eigenen Arbeitsplatz,

eine eigene selbständige Existenz und Einkommen aufbaut und erarbeitet.


In allen drei Fällen sind in jedem Fall sinnvolle betriebswirtschaftliche Überlegungen

wichtig. Sowohl der sinnvolle Abbau und Ausstieg als auch der auf Dauer angelegte

landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb, ganz besonders aber der um Aufstockung

bemühte, zum Haupterwerb strebende landwirtschaftliche Unternehmer braucht neben

der betriebswirtschaftlichen Kalkulation allumfassende Beratungshilfe und Förderung,

soll die Umstrukturierung der Landwirtschaft in der bundesdeutschen Marktwirtschaft

und künftig globalisierten europäischen Union wettbewerbsfähig gelingen.


Agrarpolitik und berufsständische Vertretung, aber auch die regionale Planung

und Förderung und Flurneuordnung, insbesondere im Hinblick auf die auch in der

Agenda 2000 diesbezüglich vorgesehenen Neuorientierung der Förderung der Region,

ist diese Entwicklung auf allen Ebenen der Entscheidung zu berücksichtigen.


Nichts ist so beständig, wie der Wandel!


Von größter Bedeutung wird daher sein, ob und wie auch die Rechte der Nebenerwerbslandwirtschaft

und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum bei der agrarstrukturellen Rahmenplanung,

der Boden- und Flurneuordnung, der Landentwicklung und Dorferneuerung berücksichtigt

wird, wie die berufsständische Vertretung der Landwirte im Nebenerwerb ihren

Aufgaben gerecht wird. Dies gilt vor allem auch im Rahmen der künftigen Förderung

nach der Agenda 2000, nachdem das ganze Gebiet der 5 neuen Bundesländer zum

Zielgebiet 1 gehört, und hier die Förderung im ländlichen Raum eine besondere

Bedeutung zukommt. Aber auch die Entsorgung der nicht mehr sanierungsfähigen

und nutzungsfähigen LPG-Altgebäude und Althofgebäuden wird hierbei ein wichtiges

Thema bleiben.


An Aufgaben und Arbeit fehlt es nicht, packen wir es an.

19.2 Deutscher Bundesverband der Landwirte im Nebenberuf e.V.
19. Nebenerwerb
20.1 Chronologie des Unrechts - in Stichworten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit