a) Verband der Landwirte im Nebenberuf (VLN) Landesverband Sachsen
Ziele:
§ Unterstützung für die nebenberuflich geführten Familienbetriebe im ländlichen
Raum
§ Einkommensalternativen schaffen
§ Erzeugung gesunder Nahrungsgüter - vorrangig auch für den Eigenverbrauch und
Direktvermarktung
§ Für den Erhalt und die Vielfalt eines lebenswerten ländlichen Raumes
Landesgeschäftsstelle VLN Sachsen
Matthias Schreier
Hinterdorfer Straße 3
08340 Beierfeld-Waschleithe/Erzg.
Tel.: 03774 - 329073
Fax: 03774 - 329072
Verwaltungsstelle VLN Sachsen
Frau Puschbeck
Höhenblick 7
08289 Schneeberg/Erzg.
Tel./Fax: 03772 - 24317
b) Organisationsstruktur des Verbandes
Organisationsstruktur
Der Verband der Landwirte im Nebenberuf - Landesverband Sachsen besteht seit
1997. Ist Mitglied im Deutschen Bundesverband der LANDWIRTE IM NEBENBERUF e.V.
Der DBN ist seit 1972 als eigenständige berufsständige Vertretung neben dem
Deutschen Bauernverband anerkannt. Der Landesverband Sachsen vertritt besonders
die agrarpolitischen Ziele aller nebenberuflich wirtschaftenden Landeigentümer,
insbesondere die der bäuerlichen Familien im ländlichen Raum.
Verbandsmitglieder erhalten die Info-Broschüre - VLN Nachrichten -, das Abo
schließt der jährliche Mitgliedsbeitrag von DM 90,- ein.
Ansprechpartner des Verbandes sind:
Region Oberlausitz:
Herr Gert Bräuer, Spittwitz Nr. 11
in 02633 Göda, Tel. 03 59 30 - 5 03 26
Region Niederlausitz:
Herr Werner Kubo, Dorfstraße 25
in 02953 Kromlau, Tel. 0 35 76 - 22 29 04
Region Leipziger Land:
Herr Rainer Bock, Ernst-Th.-Str. 26
in 04349 Leipzig, Tel. 03 42 98 - 3 57 62
Region Dresden/Sächs. Schweiz:
Herr Matthias Hennig, Lotzdorfer Str. 12
in 01454 Radeberg
Tel. 03528 - 44 1146
Region Erzgebirge/Vogtland:
Herr Eberhard Teumer, Siedlerstr. 5
in 09366 Stollberg/Erzgeb.
Tel. 03 72 96 - 8 28 52
Rechtsberatung:
Dr. Werner Kuchs, Zu den Teichen 73
in 09366 Stollberg/Erzgeb.
Tel. 03 72 96 - 2073
Homepage
Für was setzt sich der Verband ein:
Förderung der nebenberuflichen Landwirtschaft als eine zeitgemäße Lebens- und
Wirtschaftsform.
Erhaltung des Grundeigentums und Beteiligung breiterer Bevölkerungsschichten
Gleichstellung der nebenberuflichen Landwirte und Grundeigentümer auf allen
Gebieten der Agrarpolitik, Gesetzgebung und der Steuerpolitik
Anerkennung der besonderen Leistungen der nebenberuflichen Bewirtschaftung in
der Landschaftspflege, dem Naturschutz, Umgestaltung und Erhaltung der Wohn-
und Erholungswerte der ländlichen Räume
Der Verband unterstützt, berät und vertritt seine Mitglieder:
Bei Landpachtfragen/Abschließen von eigentumsfreundlichen Pachtverträgen
In Fragen der Zusammenführung von Grund und Boden Lind Gebäuden und Fragen der
Hofübergabe bei Generationswechsel
In Fragen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft; der Landwirtschaftlichen
Alterskasse, landw. Krankenkasse und in standespolitischen Gremien
In betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen in Verbindung zu seinem
Hauptberuf
Über umfassenden Versicherungsschutz seines Betriebes und auch seiner Familienmitglieder.
Als besonderes Dienstleistungsangebot bietet der Verband günstige Angebote im
Bereich der Haftpflichtprämien für Zugmaschinen und der gesamten betrieblichen
und privaten Absicherung der Familien.
Wenn Sie mehr Informationen brauchen oder Probleme bei der nebenberuflichen
Bewirtschaftung Ihres Eigentums haben, dann rufen Sie an!
c) Nebenerwerbslandwirtschaft - wohin?
Nebenerwerbslandwirtschaft wurde in den alten Bundesländern lange Zeit von der
Investitionsförderung ausgeschlossen, zumindest erheblich benachteiligt, als
lästige Marktproduktionskonkurrenz auch von der berufsständischen Vertretung
ausgeklammert.
Da hat sich seit mehr als 20 Jahren schrittweise einiges geändert. Obgleich
in vielen Fällen der Nebenerwerbsbetrieb der Anfang vom Ausstieg ist, gibt es
auch viele stabile, auf Dauer und über Generationen angelegte Nebenerwerbslandwirtschaftsbetriebe,
insbesondere auch in Kombination mit Sonderkulturen, Weinbau, Obst und Gemüse
und Fremdenverkehr.
Aber auch vor allem in handwerklich orientierten Familien gehört der Nebenerwerbsbetrieb
häufig zum festen Bestand, der über Generationen aktiv fortgeführt wird.
In den neuen Bundesländern gab es bis 1990 neben den LPGs und volkseigenen Gütern
einen beachtlichen Teil "individueller Viehhaltung" und Gemüsebau auch für den
"freien Verkauf".
Nach der Wende wurde in vielen Fällen aus durchaus verständlichen Gründen zunächst
kleine im Nebenerwerb mit selbständiger Wirtschaftsweise begonnen, um nach einigen
Erfahrungen das Ziel Haupterwerb anzusteuern. Dabei werden diese Existenzgründer
meist erheblich benachteiligt und wie die Nebenerwerbsbetriebe in den alten
Bundesländern vor 30, 40 Jahren vom Staat nur zögerlich gefördert, kaum beraten
oder informiert, von der beruflichen Weiterbildung nicht mit erfaßt.
Die Folge ist, daß sich auch in den neuen Bundesländern eigene Berufsverbände
der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe mit Erfolg gebildet haben. Und
künftig wird es auch aufgrund EU-Rechts europaweit weitgehend zur Gleichstellung
der Nebenerwerbsbetriebe mit den Haupterwerbsbetrieben (und den LPG-Nachfolgeunternehmen?)
kommen, und dies von der Verwaltung zu beachten, d. h. umzusetzen sein.
Dabei hat auch die Rechtsprechung (und die steuerliche Behandlung) mit dazu
beigetragen, daß Nebenerwerbsbetriebe dem Haupterwerb im Agrarrecht, so z. B.
bei Landpacht und Landkauf, Betriebsübergabe und Abfindung der Erben gleichgestellt
werden müssen.
Die Entwicklung und Bedeutung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe
ist also zwischen Ost und West nur zum Teil parallel verlaufen als Übergangsform
zum Ausstieg und Aufgabe der Landwirtschaft, insbesondere dort, wo kein Betriebsnachfolger
für den Nebenerwerb vorhanden ist, oder zu einem über Generationen fortbestehenden
stabilen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Einkommenskombination gewünscht ist und
entsprechend praktiziert wird.
Praktisch muß man daher die Nebenerwerbsbetriebe in drei Gruppen gliedern:
A. Die Gruppe der ehemaligen Vollerwerbsbetriebe, die keinen Nachfolger haben
und kein gesichertes Familieneinkommen gewährleisten, daher schrittweise abstocken,
Zupachtland abgeben, Viehhaltung reduzieren oder ganz aufgeben, keine oder nahezu
keine Neuinvestitionen mehr vornehmen, die vorhandenen betrieblichen Wirtschaftsgüter
verkaufen oder weiter abnutzen und verbrauchen und somit sinnvollerweise ehemals
investiertes und gebundenes Kapital noch sinnvoll aufbrauchen, von der Substanz,
die einst geschaffen wurde, zehren und mit davon leben, bis es eines Tages zur
völligen Einstellung und Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebes kommt.
B. Jene Gruppe landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe, die einen stabilen
Charakter haben, ihr außerlandwirtschaftliches Einkommen durch das aus dem Nebenerwerbsbetrieb
ergänzen, durch Entnahmen eigenerzeugter Produkte für den eigenen Verbrauch,
zum Teil kombiniert mit Selbstvermarktung oder Gästebeherbergung - Urlaub auf
dem Bauernhof.
C. Die dritte Gruppe, die in den neuen Bundesländern zunehmend anzutreffen ist,
die sich bemüht aus dem Nebenerwerb einen Haupterwerb zu machen, sich um Landzupachtflächen
bemüht, investiert, Viehbestand aufstockt, sich einen eigenen Arbeitsplatz,
eine eigene selbständige Existenz und Einkommen aufbaut und erarbeitet.
In allen drei Fällen sind in jedem Fall sinnvolle betriebswirtschaftliche Überlegungen
wichtig. Sowohl der sinnvolle Abbau und Ausstieg als auch der auf Dauer angelegte
landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb, ganz besonders aber der um Aufstockung
bemühte, zum Haupterwerb strebende landwirtschaftliche Unternehmer braucht neben
der betriebswirtschaftlichen Kalkulation allumfassende Beratungshilfe und Förderung,
soll die Umstrukturierung der Landwirtschaft in der bundesdeutschen Marktwirtschaft
und künftig globalisierten europäischen Union wettbewerbsfähig gelingen.
Agrarpolitik und berufsständische Vertretung, aber auch die regionale Planung
und Förderung und Flurneuordnung, insbesondere im Hinblick auf die auch in der
Agenda 2000 diesbezüglich vorgesehenen Neuorientierung der Förderung der Region,
ist diese Entwicklung auf allen Ebenen der Entscheidung zu berücksichtigen.
Nichts ist so beständig, wie der Wandel!
Von größter Bedeutung wird daher sein, ob und wie auch die Rechte der Nebenerwerbslandwirtschaft
und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum bei der agrarstrukturellen Rahmenplanung,
der Boden- und Flurneuordnung, der Landentwicklung und Dorferneuerung berücksichtigt
wird, wie die berufsständische Vertretung der Landwirte im Nebenerwerb ihren
Aufgaben gerecht wird. Dies gilt vor allem auch im Rahmen der künftigen Förderung
nach der Agenda 2000, nachdem das ganze Gebiet der 5 neuen Bundesländer zum
Zielgebiet 1 gehört, und hier die Förderung im ländlichen Raum eine besondere
Bedeutung zukommt. Aber auch die Entsorgung der nicht mehr sanierungsfähigen
und nutzungsfähigen LPG-Altgebäude und Althofgebäuden wird hierbei ein wichtiges
Thema bleiben.
An Aufgaben und Arbeit fehlt es nicht, packen wir es an.
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