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20.14 Agrargenossenschaften wohin?

Da berichtet „WIR“, das Mitteldeutsche Genossenschaftsblatt ,im Heft 3/2012 u. a.  von der Agrargenossenschaft Reinholdshain und den befürchteten negativen Einflüssen durch die geplante EU Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Man fühle sich verschaukelt. Doch wie sieht die betriebswirtschaftliche Realität aus?

Der Betrieb als „Mehr-Familienbetrieb“ bezeichnet, obgleich in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft keine Familie unternehmerisches Risiko trägt, alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, monatlich ihren Lohn erhalten und die wöchentliche Arbeitszeit - Saisonbedingt wechselnd - begrenzt ist. Ein Vergleich mit einem Bauern, einem Familienbetrieb, evtl. auch GbR, verdeutlicht diese Realität.

Die Agrargenossenschaft Reinholdshain bewirtschaftet nach jenem Bericht im „WIR“ 1.850 ha mit 48 Arbeitnehmern bei 600 Kühen und 350 Mutterschafen. Dies sind rund 13 GV und 38 ha je Mitarbeiter.

13 GV und 38 ha/AK ist bei heutiger Technik ein Kleinbauer, der sich  bei 10.000 kg Milch/Kuh/Jahr vielleicht noch über Wasser halten kann, wenn wenigstens 4 Laktationen/ Kuh erreicht werden. Bei rund 30.000 € Personalkosten/AK liegen diese bei 48 Arbeitskräften über 1,4 Mio. €. Eine angemessene Entlohnung ist damit nicht zu erwirtschaften.

Für Investitionen benötige man 50 % Förderung, d. h. Subventionen - Steuergelder - vom Staat, dem Land, der EU.

Die zu erwartende Kürzung der EU Direktzahlungen nach der neuen GAP ab 2014 dürfte nicht absehbare Folgen haben. Wenn diese Direktzahlungen gestaffelt gekürzt und auf 300.000 € begrenzt werden, bleiben weniger als 40 % der seitherigen jährlichen EU Direktzahlungen.

Bezogen auf die Arbeitskräfte sinkt diese Subventionierung von seither mehr als 15.000 €/AK/Jahr auf unter 7.000 €/AK/Jahr.

Mangelnde Rentabilität der Agrarkapitalgesellschaften (e.G., GmbH - LPG Betriebe) verdeutlichen auch die Agrarberichte mit Buchführungsergebnissen der Bundesländer, des Bundes und des DBV incl. dessen Situationsberichts.  

Schließlich wäre zu bedenken, dass die Agrarkapitalgesellschaften, die LPG Betriebe seit 1991 mit dem Vermögen/Eigenkapital der LPG Bauern wirtschaften, was diesen (oder deren Erben) nach LwAnpG hätte als Genossenschaftsgeschäftsanteil zugeordnet oder ausgezahlt werden müssen, da diesen den Bauern im Rahmen der Zwangskollektivierung 1960 oder später entzogen wurde.

Nach allen Erfahrungen und wissenschaftlichen Untersuchungen wurde nur ein Bruchteil (25 %) davon ausgezahlt bzw. zugeordnet.

Die aktiven Landwirte, die Familienbetriebe, bewirtschaften im Durchschnitt zwischen 50 und 200 ha  bei entsprechender (Milch-) Viehhaltung und 3 bis 5 Arbeitskräften - Familienarbeitskräfte - und erhalten aus dem EU Direktzahlungssubventionstopf erfahrungsgemäß, bezogen auf ihre Arbeitskräfte, in aller Regel weniger als 1/3 im Vergleich zu den LPG Betrieben. Die allerorts bekannte Privilegierung der Agrarkapitalgesellschaften und die entsprechende Benachteiligung der aktivern Landwirte/Familienbetriebe, die aufgrund ihrer Wirtschaftsweise den ländlichen Raum pflegen und erhalten, hat seither schon nicht verantwortbare Folgen und wird für künftige Generationen nicht absehbare Konsequenzen hinterlassen.  

Im Internet sind hierzu unter: www.agrar-fischerei-zahlungen.de (Direktzahlungen)

                                               BEL Tel. 0228/6845-0

                                      unter www.ebundesanzeiger.de  sind die Jahresabschlüsse

                                               der Agrarkapitalgesellschaften zu sehen (§ 325 ff HGB)                             

                                     unter www.handelsregisterauszug-online.de sind die Handels-

                                                   register und damit die Gesellschafter, Kapitalinhaber,

                                                   der Kapitalgesellschaften zu erkennen.

  

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