20.12 Flucht aus der Verantwortung
20. Wirtschaft/Gesellschaft
20.14 Agrargenossenschaften wohin?
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20.13 Eine gemeinsame Plattform

Die Gemeinsame Agrarpolitik bereitet Sorgen, wirkt als Druckmittel. Nicht weniger als 32 Verbände haben sich in Deutschland an die Arbeit gemacht und gehen den Problemen, die in der GAP europaweit kanalisiert werden sollen, gemeinsam nach.

Das Ergebnis ist in einer 36-seitigen „Gemeinsamen Plattform“ publiziert.

Bei den 32 Verbänden handelt es sich um Öko, Gäa, Bioland, Naturschutz, Tierschutz, Landschaftsschutz, Neuland, Misereor, Demeter, NABU, Umweltorganisationen und anderen. Folglich Verbände, denen neben der Ökonomie auch sehr an den Menschen, der Natur, der Landschaft, den ländlichen Raum gelegen ist. EuroNatur und AbL waren koordinierend dabei.

Die Ergebnisse, die dargelegten Meinungsbilder sind beeindruckend und eines Kommentars würdig: 

1.       Fruchtfolge und Fruchtartenvielfalt einschl. der Aufnahme von Leguminosen wird  befürwortet, dabei aber eine Erweiterung und Konkretisierung des EU-Vorschlags gefordert. Monokulturen sind zu untersagen, Dauergrünland zu erhalten.  

2.       Der  Einsatz von chemischen, synthetischen Pflanzenschutzmitteln und  Mineraldünger sowie Gülle sind zu unterlassen bzw. einzuschränken.  

3.       Mehr ökologische Vorrangflächen sollen der Biodiversität, der Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tiere dienen.

4.       Gentechnik wird abgelehnt.  

5.       Die von der EU vorgesehene Staffelung und Deckelung der Direktzahlungen wird mit Verweis auf die seitherige ungerechte Benachteiligung der Familienbetriebe bei gleichzeitiger Bevorteilung der Großbetriebe begrüßt.  

6.       Die so eingesparten Finanzmittel sollten im jeweiligen EU-Staat bleiben und von diesem vorrangig in Agrarumweltmaßnahmen der II. Säule eingesetzt werden. Angesichts der zweigeteilten Agrar-Betriebsgrößenstruktur in den Ländern Ost- und Westdeutschland kann dies zu keinen brauchbaren Ergebnissen führen, zumal die Gefahr besteht, dass die Mittel der II. Säule, so wie seither die Direktzahlungen der I. Säule, zum überwiegenden Teil ungerecht in die Hände einiger weniger fließen. 

7.       Das Problem der Anrechnung von Lohnkosten ist erkannt, denn damit würde die Deckelung/Kappung zur Wirkungslosigkeit, hätte keinerlei Wirkung mehr und würde zum Papiertiger. Bei z. B. 300.000 €,  500.000 € oder 1 Mio. € Personalkosten liefe jede Deckelung ins Leere. Eine weitere zusätzliche 2. Deckelungsgrenze neben der seither vorgeschlagenen 300.00 € von z. B. 30 % der Personalkosten wäre sicher notwendig. So würden auch Lohnkosten von Beschäftigten Geringverdienern oder in den Wintermonaten entlassenen, in die Arbeitslosigkeit geschickten, im Großbetrieb nicht überfördert.  Eine weitere gleichzeitige Deckelung auf  30 % der Personalkosten und 20.000 € je Vollarbeitskraft könnte den finanziellen Schaden begrenzen, der durch die jetzige unkontrollierte und vorgeschlagene Förderung auf max. 300.000 € zu erwarten ist. Eine Begrenzung auf 100 €/ha für Fläche über 200 ha wäre erforderlich. 

8.       Zu begrenzen ist jede Förderung der I. und II. Säule so wie die Investitionsförderung auf „Aktive Landwirte“, Familienbetriebe, die als Unternehmer betriebliche Chancen und Risiken persönlich tragen. Den Bauern in den westlichen Bundesländern ist das seitherige Unrecht offensichtlich noch gar nicht bewusst. Ihre Interessenvertreter, Politiker, Verbandsvertreter, Verbandsfachzeitschriften schweigen dazu, jedes Verantwortungsbewusstsein fehlt, das Vertrauen schwindet dahin. 

9.       Der der Landwirtschaft vor- und nachgelagerte Handel, die Lieferanten von Betriebsmitteln und Abnehmer der Agrarprodukte, wie Genossenschaften, Molkereien, Südzucker, Exporthandel und Betriebe die sich in den Händen von Kapitalanlegern/Fonds befinden, sind konsequent von der Subventionierung mit Steuergeldern der I. und II. Säule auszuschließen.  Auf dieser Wirtschaftsebene wären auch marktbeherrschende Einflüsse und Preis-/Kostenmanipulationen dieser Monopole/Oligopole zu verhindern, vom Staat zu unterbinden.  

10.  Zudem wäre immer in  allen Fällen ein Bedarfsnachweis z. B. durch Vorlage des Steuerbescheides des Kapitaleigners und Vermögensnachweis zu führen. Wenn z. B. ein „Nebenerwerbslandwirt“ mit 100 ha Ackerland - ohne Viehhaltung - und einem Haupteinkommen von weit über 50.000 € /100.000 €, ein Europa - Bundestags-/Landtagsabgeordneter, ein Bankdirektor, Unternehmensberater, leitender Facharbeiter oder ähnlichem noch Direktzahlungen aus dem EU-Steuersäckel, der GAP erhält, ist dies weder moralisch vertretbar noch verantwortlich und mit den Haushaltsordnungen rechtlich nicht vereinbar.    

11.   Ein Vergleich mit Hartz-IV - Sozialhilfeempfängern - Bedarfsgemeinschaften drängt sich auf. Nach den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern, sowie der EU ist mit öffentlichen Finanzmitteln - Steuergeldern - verantwortungsbewusst, sparsam umzugehen. Dies gilt auch bei der GAP, schließlich ist die Bundesrepublik der Hauptsteuerzahler nach Brüssel.  

12.  Biobetriebe,  Selbstvermarktung, Hofläden sind stärker zu fördern. Auf dieser Ebene könnte auch überbetrieblich verstärkt zusammengearbeitet werden. 

13.  Entscheidend ist immer der Mensch, sein tun und lassen, seine Werteordnung, sein Gewissen, sein Verantwortungsbewusstsein, seine ethische Haltung in Gegenwart und Zukunft - unserer Folgegeneration, Kinder und Enkelkinder. Dies gilt europaweit, global, weltweit gleichermaßen. 

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