1.15 Erfolgsmeldungen sind viele bekannt - aber Wunder dauern manchmal etwas länger
1. Abfindungsanspruch
1.17 Freiheit, Einheit, Rechtsstaat
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1.16 Trauriges Jubiläum beim Landwirtschaftsgericht

Da garantiert Artikel 19 des Grundgesetzes den ordentlichen Rechtsweg und vor Gericht sind alle Bürger gleich - Artikel 3 GG. Und da Artikel 14 GG auch das Eigentum gewährleistet und Enteignungen nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig sind, sollte man angesichts der klaren gesetzlichen Regelung des LwAnpG und der seit mehr als 8 Jahren gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs glauben, dass einst zwangskollektivierte ehemalige LPG-Bauern beim LwAnpG mit Amtsermittlungsgrundsatz nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit reibungslos zu ihrem Recht und des Vermögensrückzahlungsanspruch kommen müssten. Und in der Tat es gibt sie, die kurzfristigen Vereinbarungen mit weitgehender Erfüllung und Zahlung des zustehenden Anspruchs nach § 44 LwAnpG.

Doch es gibt auch einige andere "Extremfälle". Die vom GG nicht mehr gedeckt sein können. So gelang es in einem solchen Fall im Jahre 2000 beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena nach 8 Jahren Verfahrensdauer einen Vergleich abzuschließen über 99.500 DM. Die 86-jährige ehemalige LPG-Bäuerin aus Mittelhausen bei Erfurt freute sich mächtig, hatte sie doch noch Recht bekommen, hat es noch erleben dürfen und wenn es ihr längst verstorbene Ehemann auch nicht mehr miterleben konnte, war die Genugtuung doch riesig, das kommunistische Unrecht im Dorf wieder ein Stückchen niedergerungen zu haben. Zum ersten Mal hatte sie ein Gericht von innen gesehen. Und für die Tochter, den Schwiegersohn und die Enkeltochter war es auch erfreulich, dass LPG-Trauma der Eltern damit zumindest insoweit zum Abschluss zu bringen und die Oma freute sich mit ihren Kindern und Enkelkindern, ihr "Erbe" als finanzielle Hilfe verfügbar zu haben. In 2 Parallelfällen hatte die gleiche Agrargenossenschaft bereits vor Jahren nach Gerichtsentscheidung in Erfurt zahlen müssen. Einige andere Fälle sind jedoch noch immer seit 1992 und 1993 anhängig und feiern nun ein zweifelhaftes 10-jähriges Jubiläum. Hier, so vermuten die vermögensanspruchsberechtigten ehemaligen LPG-Bauern und Antragsteller beim Gericht, werden die Grundrechte auf dem Rechtsweg ausgehebelt, die Verweigerungs-, Verzögerungs- und Hinhaltetaktik der LPG-Altfunktionäre geduldet, den fortgesetzten DDR-LPG-Unrecht Beihilfe geleistet.

Da ist der Fall Emmerich aus Wernsdorf bei Döbeln/Oschatz. Dort hat der damalige Richter die Sache zunächst gleich zum Bundesverfassungsgericht zur Prüfung geschickt, da er die Vereinbarkeit des LwAnpG mit dem GG bezweifelte. Er hätte wohl die Vermögensauseinandersetzung lieber nach LPG-Gesetz durchgeführt. Danach lehnte man den Auskunftsanspruch des Gerichts ab und ging zum Oberlandesgericht. Schließlich hatte das Landwirtschaftsgericht zur Ermittlung des Eigenkapitals einen Gutachter beauftragt und wollte hierfür einen Vorschuss anfordern, obgleich die Amtsermittlung nicht von der Vorschusszahlung abhängig gemacht werden darf, wie das Oberlandesgericht in Dresden klarstellte - was nicht ausschließt, dass das Oberlandesgericht in Brandenburg dennoch einen Weg gefunden hat, um einen Kostenvorschuss gegen LPG-Bauern durchzusetzen, wenn auch die LPG als vom Gesetz verpflichtete sich weigert, das Eigenkapital gemäß § 44 Abs. 6 LwAnpG zu ermitteln. Da hat der Bauer bereits 1991 das Ministerium über die Verweigerung der LPG informiert

Zwei unbrauchbare Gutachten liegen beim Landwirtschaftsgericht in Döbeln bzw. Oschatz in diesem Verfahren inzwischen vor. Eines vom Genossenschaftsverband und ein weiteres von einem Wirtschaftsprüfer der DDR. Das 3. Gutachten wird demnächst erwartet, so dass das Gericht hoffentlich im 11. Jahr entscheiden wird. Da das LPG-Unternehmen danach wohl zum Oberlandesgericht gehen dürfte, gibt es Geld also vielleicht im 12. Jahr nach Verfahrensantrag - im Jahre 2004, wenn nicht inzwischen das Vermögen bei der Agrargenossenschaft durch Verluste verwirtschaftet ist und Zahlungsunfähigkeit eintritt. Amtshaftung und Staatshaftung ist hier angesagt, denn dem Freistaat Sachsen sind diese Missstände seit 1991 hinreichend bekannt, ohne für Durchsetzung von Gesetz und Recht, GG und LwAnpG sowie der BGH-Beschlüsse Sorge zu tragen. Stattdessen sind Jahr für Jahr Millionen Fördermittel geflossen - Kapitel 1.14 und 20 - Die Sorgfaltspflicht wird hier bewusst gröblichst verletzt, die Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger, die unverändert weit unterlegen, oft traumatisierten Menschen, wird für die DDR-LPG-Opfer missachtet.

Da sind ferner jene 4 Fälle der einstigen LPG-Bauern, Haugk, Tannewitz, Jähnert und Barthmuß beim Amtsgericht Naumburg, die die ehemaligen LPG-Bauern aus der Nähe von Lützen 1992 beantragt haben. Auch wurden inzwischen 3 unbrauchbare Gutachten erstellt. Vergleichsvorschläge, die sich auf das Mindesteigenkapital stützten, das lt. Bilanz und Feststellungen der Gutachter maßgebend ist, wurden grundsätzlich abgelehnt - nach dem Motto, "da könnte ja jeder kommen"!? und Geld fordern. Obgleich einer der Gutachter wenigsten bestätigt hat, was der Vertreter der 4 Bauern, Rechtsbeistand Dr. Kuchs, schon vorher bei der Einsichtnahme in die Bilanzen feststellen musste, dass nämlich das Feldinventar im Wert von rund 4 Mio. DM für 6.000 ha zum 30.06.1991 nicht erfasst war. Da haben in allen Fällen die vermögensanspruchsberechtigten früheren LPG-Bauern zum Teil wiederholt in den zurückliegenden 10 Jahren an den zuständigen Minister nach Magdeburg geschrieben, haben sich über die Missstände bei der Vermögensauseinandersetzung beklagt, die lange Zeit bis zu einem Richterwechsel auch beim Gericht mit verursacht schienen. Die Antwortschreiben der Minister sind Zeugnis des Fehlverhaltens. Da hat schließlich die Besetzung des Gerichts gewechselt, doch offensichtlich beist auch die neue Gerichtsbesetzung bei der Wiederstandskraft der kommunistischen LPG-Führung weiterhin auf Granit. Entscheidungswille und Entscheidungskraft auch gegen den politischen Willen aber im Sinne der Rechts- und Wahrheitsfindung, der Gerechtigkeit - Justizia - und der Umsetzung des LwAnpG ist hier schon ein nicht mehr zumutbarer Geduldsakt - und wer glaubt da schon noch an ein Wunder - schon eher an den Sieg des Sozialismus. Da hat allein die Verfahrensdauer das Vertrauen in den Rechtsstaat erheblich beschädigt - Kapitel 20 - Staatshaftung, Amtshaftung ist angesagt, sollte das LPG-Unternehmen vielleicht auch noch Insolvenz anmelden.

Ein weiterer "Fall" beim Amtsgericht in Erfurt feiert schließlich "erst" im nächsten Jahr sein 10-jähriges. Immerhin hatte dabei ein Gutachter bereits vor Jahren festgestellt, dass die Bilanzen nichtig sind, denn sie waren auf einen falschen Bilanzstichtag festgestellt. Da werden wiederholt nichtige Bilanzen vorgelegt, ohne dass die Bestätigungsvermerke des Prüfungsverbandes zurückgezogen würden. Da werden vom Genossenschaftsverband Eigenkapitalermittlung i. S. § 44 Abs. 6 LwAnpG vorgelegt, die nur noch einen Bruchteil dessen ausweisen, was Jahre vorher bei der Bilanzprüfung nach HGB und Genossenschaftsgesetz als wahrer Wert mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen wurde. Gläubigerschutz, Sorgfaltspflicht, Ordnungsmäßigkeit der Bilanz nach Handelsrecht gehören offensichtlich längst der Vergangenheit an bzw. haben in der DDR noch längst nicht Einzug gehalten, denn alle wissen es, die Ministerien, die Fördermittelbewilligungsstelle, der Gutachterausschuss, der Vermittlungsausschuss, die Wirtschaftsprüfer/Genossenschaftsprüfungsverbände, die Gerichte und die Politiker, doch alle staatliche Stellen dulden und fördern diese Fortsetzung des DDR-LPG-Unrecht Jahr für Jahr mit Milliarden Fördermitteln aus der Staatskasse. - Kapitel 1.14 -

Da wollen die einst zwangskollektivierten LPG-Bauern nur das, was nach Gesetz und Recht zusteht, ihr Recht und den ihnen zustehenden Abfindungsanspruch und möchten angesichts des fortgeschrittenen Alters und der angegriffenen Gesundheit dies auch noch erleben. Viele LPG-Bauern und ihre Erben die ebenso die Ansprüche noch geltend machen können, um ihr Erbe zumindest noch teilweise zu retten, aber seither noch keinen Antrag zur Überprüfung beim Landwirtschaftsgericht gestellt haben, werden dies wohl erst nach Ablauf der Verjährungsfrist erkennen müssen. Bundesdeutsches Recht, die Ansprüche nach LwAnpG werden verjähren, das LPG-DDR-Unrecht wird fortbestehen. - Kapitel 10 -

Ferner ist es für den Fortbestand und die Funktion des Rechtsstaates enorm wichtig den Menschen den Glauben, das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht noch weiter "abzugewöhnen", schließlich sind es nicht nur die LPG-Bauern selbst die unter diesen LPG-Zwangskollektivierungstrauma weiterhin leiden. Im Grunde sind es die ganzen Familien meist inzwischen in der 3. bis 4. Generation. Die Kinder, die Enkelkinder und Urenkel der Zwangskollektivierten meist traumatisieren ehemaligen LPG-Bauern erleben das ganze Desaster mit, das Umfeld im Dorf, der Unfriede, das Misstrauen zwischen den alten und neuen Tätern und ihren Opfer, denen ihr Recht weiterhin vorenthalten wird, belasten das Zusammenleben im Dorf, behindern die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung oft ganz erheblich. Ohne Rechtsstaatlichkeit, ohne Umsetzung Bundesdeutschem Rechts und Gerechtigkeit wird der ländliche Raum weiter stagnieren. Die juristische Aufarbeitung des DDR-LPG-Unrechts wird noch viele Jahre in Anspruch nehmen. - Kapitel 20

1.15 Erfolgsmeldungen sind viele bekannt - aber Wunder dauern manchmal etwas länger
1. Abfindungsanspruch
1.17 Freiheit, Einheit, Rechtsstaat