15.8 Rückgabe von in die LPG (eingebrachten) Gebäuden
15. Bodenordnung
15.10 Nutzungsentgelt - Zinsanspruch ab 22.07.1992 und Bodenordnungsverfahren
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15.9 Ist das "Teilungsmodell" - die Kaufpreisteilung §§ 19, 68 Sachenrechtsbereinigungsgesetz mit dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union vereinbar?

Nach Artikel 92, 93 und 94 EG-Vertrag unterliegen Beihilfen u. ä. Vorteile der Überprüfung durch die EU. Nicht genehmigte Beihilfen, finanzielle Vergünstigungen sind nicht zulässig, da wettbewerbsschädlich. (siehe hierzu Kap. 14.1 und Dokumentation II Seite 274, 277 ff. betreffs Flächenerwerbsprogramm).

Diese Vorschriften müssen auch bei der mit dem sogenannten Teilungsmodell § 68 und Abzügen § 19 Sachenrechtsbereinigungsgesetz verbundenen Vergünstigungen für die "Täter" beachtet werden, da die früheren Opfer durch die Kaufpreisminderung wieder Opfer bringen. Ganz besonders gilt dies auch für das Bodenordnungsverfahren nach LwAnpG/Flurbereinigungsverfahren, da hiernach jede Rechtsgrundlage für die Anwendung des sogenannten Teilungsmodells fehlt.

Dennoch haben die Flurneuordnungsämter in den zurückliegenden Jahren bei der Zusammenführung von Grund und Boden in aller Regel das Teilungsmodell ohne Rechtsgrundlage angewandt. In nicht wenigen Fällen wurde bereits bei der Bodenwertermittlung - auch von Sachverständigen - der Bodenwert halbiert, obgleich dies eine reine Rechtsfrage ist und mit der Bodenwertermittlung nichts zu tun hat. Auf Wunsch des Amtes haben jedoch zum Teil Sachverständige bereits diese "Vorentscheidung" übernommen.

Von den Ämtern wurden solche Wertermittlungen dann mehr oder weniger ungeprüft, ohne Prüfung der rechtlichen Grundlagen, angewandt. Ob dies, wenn die Bodeneigentümer nachträglich dem Unrecht auf die Spur kommen, auch zur Staatshaftung führen kann, bleibt noch abzuwarten.

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