1.17 Freiheit, Einheit, Rechtsstaat
1. Abfindungsanspruch
1.19 Die Lage ist ernst
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1.18 Wiedervereinigung und kein Ende

Als im Oktober 1990 die von der letzten DDR-Regierung wieder gegründeten 5 Bundesländer auf dem Territorium der DDR und Ostberlin nach Artikel 23 Grundgesetz (GG) alter Fassung der Bundesrepublik beigetreten sind, war die Hoffnung groß. Endlich Rechtsstaat, endlich Bundesrecht, Gewaltenteilung in Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und unabhängige Gerichtsbarkeit (Judikative).

Die LPG-Bauern oder ihre Erben hatten keinen Zweifel, dass die gesetzlichen Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetztes (LwAnpG), der Förderrichtlinien, wie z. B. der Anpassungshilfeverordnung, von den oben genannten 3 Ebenen des Rechtsstaates einzuhalten waren und jeder zu seinem Recht kommt.  

Hier ging es vorrangig um die Eigentumsrechtsansprüche nach § 44 LwAnpG, dem Anteil am LPG-Vermögen, das den Bauern infolge LPG-Gesetz im Rahmen der Zwangskollektivierung genommen wurde. Inventar und Investbeiträge, Feldinventar, das entzogenen Nutzungsrecht am Bodeneigentum und den Wirtschaftsgebäuden. Diese Werte so wie ein Zinsanspruch und Bodennutzungsentgelt für die kostenlose Nutzung durch die LPG stehen danach seit 1990 (und auch heute noch) jedem Bodeneigentümer - LPG-Bauern - zu, sofern die LPG/Agrargenossenschaft 1991 ausreichend Vermögen - den wahren Wert - in ihre Bilanz in 1990/91 ausweist.

Sehr bald war festzustellen, dass die LPG-Funktionäre/Altkader zum Teil auch Stasi, Mitglieder der Bauernpartei die von der CDU aufgenommen wurde bis auf ganz wenige Ausnahmen gar nicht daran dachten, die gesetzlichen Vorschriften nach LwAnpG, das noch im Juni 1990 von der letzten DDR-Regierung verabschiedet und Mitte 1991 von der Bundesregierung novelliert wurde, korrekt zu beachten. Falsche Bilanzen, falsche Stasi - Gutachten, unzutreffende Anspruchsberechnungen und Anspruchskürzungen, waren die Regel.  Und wurde vom Rechtsstaat der Legislativen und der Exekutiven erlaubt, hingenommen ohne die notwendigen Konsequenzen bei der Fördermittelvergabe gemäß Förderrichtlinien zu ziehen. Obgleich in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Vorschriften der Förderrichtlinien nicht eingehalten wurden, haben die staatlichen Stellen über Jahre bis heute hunderttausende, ja Millionen D-Mark/Euro Fördermittel an jedes dieser LPG-Betriebe ausgezahlt und damit auch gegen die jeweilige Haushaltsordnung des Landes verstoßen. Gleiches gilt wie bei der Fördermittelauszahlung, auch beim Flächenerwerb von der Treuhand/BVVG, denn schließlich ist der Rechtsstaat, die Bundesregierung, das Bundesfinanzministerium einziger GmbH-Gesellschafter der BVVG-GmbH. Schließlich sind diese Praktiken unseren Politikern, den in unserer repräsentativen Demokratie von uns gewählten Abgeordneten in Bund und den Ländern, bekannt und wurden in vielen hunderten Verfahren bei den Landwirtschaftsgerichten bestätigt und in Fachzeitschriften publiziert.

Auch im Jahre 2010, 20 Jahre nach dem Beitritt zum Geltungsbereich des GG, stellen Landwirtschaftsgerichte fest, dass die eigentumsrechtlichen Vorschriften der §§ 44, § 28  und  51a LwAnpG unverändert grob verletzt werden und damit vor allem auch Artikel 1 und Artikel 14 GG verletzt wird.

Wundern muss sich niemand mehr, wenn so der Glaube an den Rechtsstaat verloren geht, zumal weniger als 1 % der einstigen rund 600.000 LPG-Bauern/Erben den Weg zum Gericht gegangen sind, während 99 % resigniert haben, oft über ihre Rechte und Vermögensansprüche nicht informiert sind oder auch noch wie zu LPG-Zeiten Angst vor Repressalien haben, wenn sie ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen wollen.

Zwei solche problematischen Fälle wären erneut aus Thüringen zu berichten:

Da hat sich 1995 ein ehemaliges LPG-Mitglied bei der LPG-Nachfolge e.G. - Milch AG - bemüht, die ihm zustehenden Vermögensansprüche des vom Vater in die LPG eingebrachten Flächen und Inventarbeiträge ausgezahlt zu bekommen. Nachdem diese Bemühungen erfolglos blieben, wandte sich der Anspruchsberechtigte an das Landwirtschaftsministerium in Erfurt. In diversen Schreiben zwischen dem Ministerium, der Agrargenossenschaft (e.G. ) und dem ehemaligen LPG-Mitglied wurden alle denkbaren Fragen erörtert, nur die gesetzlich zustehende Zahlung blieb aus. Vielmehr stützte sich die e.G. auf eine vom Ministerium in 1993 erteilte Bestätigung - den bekannten Persilschein - wonach angeblich die Vermögensauseinandersetzung korrekt durchgeführt wurde und daher auch jährlich reichlichen Subventionen erhalten hat.

Schließlich ging es 2001 zum Amtsgericht/Landwirtschaftsgericht Erfurt - Az. Lw 62/01. Nach Verhandlungen wies das Landwirtschaftsgericht beim Amtgericht 2008 den Zahlungsantrag von 4.950 € ab. Die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht  (OLG) hatte Erfolg. Mit Beschluss vom März 2009, Az. Lw U 464/08, wurde die ehemalige LPG verpflichtet, diesen beantragten Betrag zu zahlen, zuzüglich 5 % Zins pro Jahr über den Basiszins seit Antragstellung 2001. Im Durchschnitt rund 7 %/Jahr.

Ferner hatte die e.G./AG  alle Verfahrenskosten beider Instanzen zu zahlen. Das dicke Ende ließ nicht lange auf sich warten. Die Verfahrenskosten wurden von der AG erst akzeptiert, nachdem vollstreckbare Beschlüsse vom Gericht vorlagen. Aufgrund größerer Liquiditätsprobleme konnte danach nicht gleich der gesamte Betrag mit Zinsen und Verfahrenskosten gezahlt werden, so dass es zu Ratenzahlungen kam. Der Restbetrag wurde schließlich kürzlich im November 2010 (incl. Zinsen und Kosten) gezahlt. Welche ein Jubel, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution.

Die Frage der Gesamtrechtsnachfolge, die ebenso reichlich zweifelhaft erschien, wurde nicht näher geprüft und vor allem nicht gerichtlich entschieden. Sonst wären möglicherweise für die einstigen 4 LPGs im Territorium Liquidatoren zu bestellen gewesen. Dieses Problem verjährt jedoch nie, so dass LPG-Bauern/Erben beim Registergericht immer noch einen Antrag auf Prüfung stellen können.

Zu einem geradezu verworren Problemfall hat sich eine andere Sache entwickelt, die ein ehemaliger LPG-Bauern mit Ansprüchen nach § 44 LwAnpG erleben musste. Nachdem Zahlung der Ansprüche bei der e.G. gefordert wurden, zahlte diese tatsächlich 3 Raten, insgesamt knapp 2.000 DM in 1999 bis 2001. weitere bescheidene Raten wurden für 2002 und 2003 von der e.G. in Aussicht gestellt. Ein Antrag beim Gericht wäre danach wegen Fristablauf § 3 b LwAnpG  nicht mehr möglich gewesen. Da der tatsächliche Anspruch wesentlich größer war, wurde noch fristgerecht ein Antrag beim Amts-/Landwirtschaftsgericht eingereicht. Bestritten wurde dort von der e.G. schließlich, dass sie  hier nicht zahlungspflichtig sei, da der Antragsteller bei der Umstrukturierung der 4 LPGs in 1991 einer anderen LPG/e.G. zugeordnet worden sei. Nachweise hierfür gab es nicht und die seitherigen Zahlungen, wenn auch bescheiden, ließen nur den Schluss zu, dass diese e.G. auch zuständig und daher zahlungspflichtig im Sinne § 44 LwAnpG ist.

Die Registerakte war in der Tat mehr als verwirrend und ist dies heute noch.

Das Amts-/Landwirtschaftsgericht hat den Zahlungsantrag und auch den Antrag auf Prüfung der Rechtsnachfolge, der Zuständigkeit der LPG/e.G. im März 2003 abgelehnt - Az. XV Lw 162/01.

Das Oberlandesgericht hat diese Entscheidung im November 2003 bestätigt - Az. LwU 394/03.

Die Frage der Rechtsnachfolge wurde auch vom Oberlandesgericht nicht geprüft, die hier anstehende Problematik zwar erwähnt aber zugunsten der LPG/e.G. hingenommen. Judikative, wo bleibst Du?

Daher folgte anschließend ein Antrag vom LPG-Bauern an das Registergericht auf Prüfung der Gesamtrechtsnachfolge. Das Registergericht lehnte ebenfalls ab und ließ den mehr als zweifelhaften Sachverhalt der Gründung der LPG/e.G. in 1991 trotz offenkundiger gesetzwidriger Mängel bei der Umwandlung/Teilung und Zusammenschluss in 1991 ungeprüft. Rechtsstaat? Wann, wo?

Die weitere Beschwerde zum Landgericht führte schließlich im Mai 2008, also 18 Jahre nach der Wiedervereinigung, zu der Feststellung, dass eine Gesamtrechtsnachfolge nicht vorliegt und erteilte die Anweisung an das Registergericht, für die LPG einen Liquidator zu bestellen - endlich!

Tatsächlich benötigt das Registergericht ein volles Jahr, um im Mai 2009 nach massiven Ermahnungen schließlich einen Liquidator zu bestellen. Wer nun aber glaubt, dass dieser von der e.G. das LPG-Vermögen, das die e.G. in 1991 ohne Rechtsgrund in Besitz genommen hat, zurückfordert bzw. dieser in Rechnung stellt und einzufordern, sieht sich enttäuscht, obgleich der Liquidator das Vermögen der LPG für die Mitglieder zu versilbern und den Liquidationsüberschuss an die Mitglieder nach § 44 LwAnpG zu verteilen hat. Obwohl hier auch Bilanzen und Unterlagen aus den Jahren 1991 bis 1994 vorliegen und das rechtsgrundlos in Besitz genommene LPG-Vermögen nachgewiesen ist, tut der Liquidator in dieser Sache anderthalb Jahre nach seiner Bestellung durch das Registergericht  noch nichts. Vielmehr wünscht er in 2010 noch einen Kostenvorschuss vom LPG-Bauern, der auf seine Vermögensansprüche wartet. Und das Registergericht lässt diese Untätigkeit des Liquidators schleifen, es unterstützt diese Rechtswidrigkeit offensichtlich noch - zu einem Kostenvorschuss ist der LPG-Bauern aber keineswegs verpflichtet. Nach § 13 a FGG hätten hier ohnehin in all diesen Fällen der LPG-Betriebe alle Verfahrenskosten zu tragen. Den Opfern noch Kosten aufzubürden ist grob unbillig! Dennoch entscheiden Gerichte z. T. auch anders.

Freistaat Thüringen - Rechtsstaat Thüringen?!

Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, wo bist du nur geblieben?!

Allein die zeitliche Verzögerung, 20 Jahre nach der so genannten friedlichen Revolution, dem Beitritt zum Rechtsstaat Bundesrepublik, verletzt die Grundrechte Artikel 1bis 19 GG. Dies wiegt hier umso schwerwiegender, als nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) das sowohl im Landwirtschaftsverfahren beim Landwirtschaftsgericht bzw. auch beim Registergericht Rechtsgrundlage ist, der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, das Gericht also die erforderlichen Tatbestände zu ermitteln und danach zu entscheiden hat.

Zwei Generationen - seit 1933 - Diktatur, Angst vor Denunziation und Repressalien auf der Seite der Opfer und die durch Zwangskollektivierung entrechteten LPG-Bauern waren oft tief traumatisierte Opfer. Auf der Täterseite, der SED - Stasi - Aktivisten und ihren Helfern und Helfershelfern wurde flächendeckend vom Erzgebirge bis zur Ostsee in jedem Dorf Willkür, Menschenrechtsverletzung, Unrecht praktiziert. Flucht in den freien Westen und selbst Suizide - mehr als 200 soll es 1960 im Rahmen der Zwangskollektivierung gewesen sein - wurden von vielen als letzter Ausweg gesehen. Täglich mehr als 3.000 Menschen, Bauern mit ihren Familien sollen 1960 über Monate in den Westen geflüchtet sein.

Mehr als 600.000 LPG-Bauern/Erben haben das Unrecht in der DDR bis 1989/90 ertragen und waren überzeugt, dass mit dem Beitritt zum GG der Bundesrepublik ab 1990/91 Rechtsstaatlichkeit Einzug hält und auch die Rechte nach LwAnpG selbstverständlich praktisch umgesetzt werden. Schließlich ist auch allen staatlichen Stellen bekannt, was den LPG-Bauern zusteht. Nach allen Erfahrungen, auch bei den Landwirtschaftsgerichten, wurde Rechtsstaatlichkeit auf dieser Ebene bestenfalls zu einem viertel umgesetzt.  Dabei hat auch die rechtlich unabhängige Justiz oft ihre Schwierigkeiten, dem Recht nach LwAnpG zu folgen und Fortsetzung des LPG-Unrechts als solches zu verurteilen. Politiker, Regierungen, der Bauernverband, alle staatlichen Ebenen verweisen auf den Rechtsweg der auch nach § 65 LwAnpG möglich ist, sofern die gesetzlich festgeschriebenen Rechte nach §§ 44, 28 und 51a LwAnpG von der LPG/e.G. nicht eingehalten werden und der Eigentumsanteil am LPG-Vermögen den LPG-Bauern nicht zugeordnet wird.

Wo bleibt der Rechtsstaat?

Was für eine Wiedervereinigung?

Was für ein Beitritt zum Rechtsstaat Bundesrepublik  Deutschland?

Soll die Wiedervereinigung Deutschlands, die Umsetzung rechtsstaatlicher Verhältnisse, von hunderttausenden LPG-Bauern - Opfer des DDR-Unrechtsstaates, erst über das Landwirtschaftsgericht erstritten werden?

Inzwischen ist viel Zeit verstrichen.

Wenngleich noch reelle Chancen bestehen, wie in vielen Fällen bekannt, die Gesamtrechtsnachfolge nicht gegeben ist und über eine Liquidation oft noch einiges zu retten wäre.

Nur ein sehr geringer Teil der Opfer haben ihr Recht gerichtlich erstritten, ansonsten bleibt es beim Unrecht - die DDR-Mentalität nimmt kein Ende. Resignation, anhaltende Abwanderung in den freien Westen, Wüstungen im Osten wie nach dem 30jährigen Krieg, sind die Folgen - trotz jährlicher vieler Milliarden Hilfen aus dem kapitalistischen Westeuropa - der EU und der Bundesrepublik.

Der ländliche Raum, die Dörfer bleiben auf der Strecke - ebenso aber auch nahezu alle Städte.

Immerhin sind inzwischen seit 1989 mehr als 2 Billionen DM/€ - einschließlich der Mittel von den Kirche, der Berufsgenossenschaften und private -  in die DDR/das Beitrittsgebiet geflossen. Die Bundesrepublik hat von 1948 bis 1953 knapp 2 Mrd. US-Dollar - Marshallplan - Mittel erhalten, die waren auf DM/€ und die Wertentwicklung hochgerechnet etwas 1/20 dessen, also etwa das, was das Beitrittsgebiet seit 1990 jährlich erhält. Dabei werden die Marshallplanmittel als zinsgünstiges Darlehen vergeben und sind heute noch als KfW-Darlehen auch im Beitrittsgebiet erhältlich.

Die langfristigen - auch politischen - Folgen sind nicht absehbar, zumal diese ganze Problematik nicht auf den Sektor Landwirtschaft begrenzt ist, sondern Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen den gesamten viel zitierten Mittelstand ebenso betrifft. Das unerlässlich notwendige Vertrauen bleibt tief erschüttert.

Verantwortungsbewusstsein, Eigentumsrecht, Unternehmer, rentabler Kapitaleinsatz, insbesondere auch der jährlichen Mrd. DM/€ aus dem Westen, alles Mangelware, während die DDR-Mentalität weiter blüht. Soziale Marktwirtschaft, Leistungsgesellschaft. Wann wird dies von wem wo verinnerlicht?

Trotz jährlicher Mrd. Geldtransfer in das Beitrittsgebiet bleibt die wirtschaftliche Leistung je Einwohner noch immer 20 bis 30 % hinter der des Westens zurück. Wie lang soll es noch bei diesem jährlichen Geldtransfer bleiben? Was wäre ohne dem - ein wirtschaftliches Leistungsgefälle von 50 %? Wie lang kann der Westen dies noch zahlen? Nachdem inzwischen dort auch erhebliche Rückstände in öffentliche Investitionen zunehmend festgestellt werden und Haushaltsprobleme an der Tagesordnung sind.

Und die Kirchen? Hatten diese doch schon ab 1978/79 vor allem in Thüringen und im Vogtland den Menschen in Gesprächsräumen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Sorgen über das Unrecht in der DDR auszutauschen. In der Wendezeit, im Herbst 1989 übernahmen sie geradezu eine tragende Funktion um den Unmut der Menschen in großen Demonstrationen friedlich zu kanalisieren. Danach und heute hört man in dieser Sache nichts mehr von ihren seinerzeit absolut verantwortungsbewussten Tun für die Menschen. Und das DDR-LPG-Unrecht treibt weiter dahin.

All die Jubelveranstaltungen 20 Jahre friedliche Revolution -  sprich Untergang des auf allen Ebenen abgewirtschafteten kommunistischen atheistischen Systems 20 Jahre Wiedervereinigung, Beitritt zum GG der Bundesrepublik - Freiheit, Demokratie und Ende der Mangelwirtschaft - haben die heutigen Kernprobleme negiert! Wo bleibt da das Verantwortungsbewusstsein?

1.17 Freiheit, Einheit, Rechtsstaat
1. Abfindungsanspruch
1.19 Die Lage ist ernst