15.14 Im Namen des Volkes
16. Betriebswirschaft
16.2 Nichts ist so gut, als daß es nicht doch noch verbessert werden könnte.
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16.1 Neue Milchquotenregelung – neue Ungerechtigkeit!

Ab Beginn des neuen Milchwirtschaftsjahres, also ab 01.04.2000, soll die Neuregelung des Milchquotenhandels über eine sogenannte Börse beginnen.

 

Insbesondere in den neuen Bundesländern wird diese Neuregelung von den privaten Bauern, den Milchvieh haltenden Betrieben, als ausgesprochen ungerecht empfunden, da sie neue Ungerechtigkeiten festschreibt.

 

Da ist zum Beispiel der Betrieb ... bei Mittweida. Bauer F. hatte zunächst eine Milchquote von 300.000 kg. Da er diese in den ersten Jahren nach der Wiedereinrichtung des Betriebes und der Aufbauphase nicht ausgeschöpft hat, wurde ihm die Quote inzwischen auf rund 140.000 kg gekürzt.

 

In der Zwischenzeit hat Herr F. jedoch seinen Milchviehbestand aufgebaut, so wie ursprünglich geplant. Herr F. hat ferner ein Stallgebäude von der LPG gekauft, das saniert wurde bzw. wird, so daß der Betrieb künftig als gesunder Milchviehbetrieb existieren könnte.

Als äußerst ungerecht wird von Herrn F. aber die Situation eingeschätzt, daß er vermutlich erhebliche finanzielle Aufwendungen leisten muß, um seine Milchquote wie benötigt wieder aufzustocken – "zurückzukaufen" – obgleich die im gekürzte Quote wohl überwiegend kostenlos an ein LPG-Nachfolgeunternehmen vergeben wurde, das im Rahmen des weiteren Strukturwandel nunmehr die Möglichkeit hat, für diese zusätzlich erhaltene kostenlose Quote einen Erlös zu erzielen, wenn ab Milchwirtschaftsjahr 2000/2001 die Quote an der Börse gehandelt wird.

 

Ein ganz ähnlicher Fall ist der Betrieb ... bei Chemnitz.

 

Bauer R. hatte ebenfalls ursprünglich eine Quote von 300.000 kg, die auf 164.000 kg gekürzt wurde. Herr R. hat unter anderem die Quote gekürzt bekommen, da er nach der Einrichtung des Betriebes zunächst einen neuen Stall bauen mußte, der Stall erst im 3. Jahr fertig und voll belegt war und daher im 1. und 2. Jahr nach der Wiedereinrichtung die Quote nicht voll ausgeschöpft wurde und es daher zur Kürzung kam.

 

Da viele milchviehhaltende Betriebe ohnehin einen nicht leichten Existenzkampf führen, wird es von diesen privaten Bauern äußerst ungerecht empfunden, wenn diese künftig für Quote die ihnen unentgeltlich abgenommen/gekürzt wurde künftig ein Preis gezahlt werden soll. Für die Politiker wäre es daher eine dringende Aufgabe, den Sachverhalt zu prüfen und nach Wegen zu suchen, die es möglich machen, zumindest in solchen Fällen wie den hier vorliegenden, den Betrieben wieder die alte Quote zum Nulltarif aufzustocken. Für diese Zwecke wird, wie zur Zeit vorgesehen, eine Rückführung in die Landesreserve von lediglich 5% beim Verkauf nicht ausreichen, so daß dieser Anteil auf 20% bis 30% erhöht werden müßte.

 

Ferner wäre es richtig, wenn Betriebe die nachträglich nach 1993 zusätzliche Quote kostenlos erhalten haben, beim Verkauf von Quote hierfür keinen Erlös erzielen können und diese unentgeltlich nachträglich zugeteilte Quote in vollem Umfang unentgeltlich in die Landesreserve fällt, um wiederum unentgeltlich an private Bauern im Voll- oder Nebenerwerb vergeben zu können.

 

Nur so kann der weitere Strukturwandel zumindest auf diesem Gebiet einigermaßen gerecht fortgeführt werden.

 

Nachdem in den zurückliegenden Jahren Milchquote von "aufgebenden" LPG-Nachfolgeunternehmen lediglich geschlossen unentgeltlich an andere LPG-Nachfolgeunternehmen übertragen wurden ohne das die privaten Bauern im Voll- oder Nebenerwerb hiervon je einen Teil der Quote erhalten hätten, sollte diese Art der Ungerechtigkeit, wie das von den Betrieben beurteilt wird, beendet und durch eine entsprechende Neuregelung nachträglich einen gewissen Gerechtigkeitsausgleich schaffen.

 

Denkbar wäre auch eine Regelung, wonach LPG-Nachfolgeunternehmen die auf diesem Wege mehr Quote erhalten haben als sie bisher ausschöpfen können, diese "Überquote" mit Ablauf dieses Milchwirtschaftsjahres 31.03.2000 unentgeltlich in die Landesreserve geben müssen, um weitere Quote für die privaten milchviehhaltenden Betriebe zur Verfügung stellen zu können.

15.14 Im Namen des Volkes
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16.2 Nichts ist so gut, als daß es nicht doch noch verbessert werden könnte.