11.6 Offener Brief des Arbeitskreises „Gemeinsam für das Recht“
11. Rehabilitierung
12.1 Gutachtliche Stellungnahme
Seite drucken Seite drucken

11.7 Schutzgemeinschaft Eigentum in Deutschland

(Auszug aus einem Brief)

Liebe Freunde und Betroffene!

Ihnen allen möchten wir ein erfolgreiches neues Jahr wünschen. Wir verbinden damit die Hoffnung, daß in der nächsten Zeit vielleicht doch noch eine Wende in Bezug auf die Festschreibung des Unrechts der Enteignungen eintritt.

Am Ende des alten Jahres und auch zum Auftakt des neuen Jahres waren einige positive Entwicklungen zu verzeichnen.

  1. Der Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments hat die von der Internationalen Liga der Opfer der Gewaltherrschaft erarbeitete Petition jetzt formell angenommen und an den zuständigen Ausschuß überwiesen. Petitionen, die nach unserem letzten Rundschreiben noch hier eintrafen, haben wir inzwischen weitergeleitet. (Bericht in der "FAZ" vom 14.12.99).
  2. Das Verwaltungsgericht in Dresden hat in einem Erörterungstermin am 14.12.99 die Auffassung vertreten, daß eine Rehabilitierung der Industriekonfiskations- und auch der Bodenreformopfer nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz möglich sein muß, und daß der § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG als verfassungswidrig angesehen werden muß. Es hat die Frage nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. (Berichte in "DIE WELT" vom 15.12. und "FAZ" vom 16.12.).
11.6 Offener Brief des Arbeitskreises „Gemeinsam für das Recht“
11. Rehabilitierung
12.1 Gutachtliche Stellungnahme