0.3 Umwandlung/Liquidation/Rechtsnachfolge
0. Vorbemerkungen
0.5 Verjährung
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Hat die Wissenschaft bei der Umstrukturierung der Ostwirtschaft von der LPG zum landwirtschaftlichen bäuerlichen Unternehmen versagt?

Bei der Umstrukturierung der DDR-Landwirtschaft/LPG nach LwAnpG wurden die Bau-ern/Bodeneigentümer/ einst zwangskollektivierten LPG-Bauern allein gelassen. Konnte, wollte oder durfte die Wissenschaft diesen Prozeß nicht begleiten?

Eine wissenschaftliche Begleitung der Umstrukturierung der DDR-LPG-Landwirtschaft hat praktisch nicht stattgefunden. Mit Ausnahme der Arbeit von Koch "Das Problem der Eigenkapitalermittlung nach § 44 Abs. 6 LwAnpG", Landwirtschaftsverlag Hiltrup 1995, ist keine wissenschaftliche Arbeit be-kannt, die sich auch nur annähernd sachlich, konstruktiv und damit zweckdienlich mit einen der Begleitprobleme auseinandersetzt.

Für die bundesdeutsche Wissenschaft (einschl. der hinzugekommenen aus den neuen Bundesländern) war dieses Thema offensichtlich tabu, politisch nicht opportun, obgleich die Probleme seit 1990 auf dem Tisch lagen.

Dies hat insbesondere Schweizer in seiner Dissertation "Recht der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem LwAnpG" umfassend und deutlich dargelegt. (Verlag Kommunikation GmbH Köln) zweite Auflage 1994. Praktische Untersuchungen und entsprechende wissenschaftliche Veröffentlichungen, die sich mit dieser Problematik eingehend auseinandersetzen, hat es dagegen praktisch keine ergeben.

Andere Veröffentlichungen, wie die von Feldhaus "Das LwAnpG", Deutscher Agrarverlag, Bonn 1991 oder jene von Schweizer/Thöne "Das Recht der landwirtschaftlichen Betriebe in den neuen Ländern", Verlag Kommunikation GmbH, Köln, 1993. Thöne "Die agrarstrukturelle Entwicklung" /1993 und Thöne/Knauber "Boden und Gebäudeeigentum in den neuen Bundesländern"/1996, Verlag wie vor, oder die Informationen des BML "Landwirtschaftsanpassungsgesetz", Text und Erläuterungen, 3. aktuallisierte Auflage 1998, haben dem Berater der DDR-LPG-Geschädigten und den Betroffenen selbst ohne Zweifel sehr geholfen.

Einen Versuch der Analyse eines Teils der Problematik hat Thiele in seiner Dissertation "Dekolletivierung und Umstrukturierung des Agrarsektors der neuen Bundesländer", Agrarwirtschaft, AgriMedia Verlag Alfred Strothe, 1998 vorgelegt. Aber die Tatsache, daß jeder Bauer/Erbe der nach 30 Jahren DDR-LPG-Kommandowirt-schaft zu seinem Recht kommen will, dieses in aller Regel nur unter erheblichen Schwierigkeiten und auch im Jahre 2001 meist nur über das Gericht und Inkaufnahme von Prozeßkostenrisiko und persönlicher Anfeindungen - Ausgrenzungen im Dorf (Artikel 1 und 2 GG) dann wenigsten teilweise Recht erhält, während die alten und neuen Unrechtstäter Jahr für Jahr mit Millionen D-Mark Fördermittel - nach oben keine Grenzen - unterstützt werden, weiterhin DDR-LPG-Unrecht für ihre eige-nen Interessen nutzen (z. B.: Boden unter selbständigen Gebäudeeigentum DDR-LPG-Ruinen - heruntergewirtschaftete Bauernhöfe/Gebäude - dem Bodeneigentümer zur Ent-sorgung zurücklassen), hat bei vielen Bauern/Bodeneigentümern das Gefühl , inzwischen nicht selten die Überzeugung, aufkommen lassen, daß DDR-Unrecht in der BRD als Recht Einzug gehalten hat. Andere Institute und Einrichtungen, wie der Verband für Agrarforschung Thüringen e. V. "Thüringer Landwirtschaft zwischen 2. Weltkrieg und Wiedervereinigung", Jena 1999, schwelgen verdienstvoll nostalgisch in der Vergangenheit. Die Landesanstalten und Einrichtungen der Länder dienen u. a. vorrangig der politischen Stabilisierung der Regierungsarbeit, kritische wissenschaftliche Wahrheiten sind da bestenfalls Störfaktoren, für die man selbstverständlich kein Geld hat. Die Folge war und ist es bis zum heutigen Tag, daß die Gegner unseres Rechtsstaates, die DDR-Unrechtssystemträger, unverändert ein leichtes Spiel haben, der bundesdeutschen Landwirtschaft - insbesondere in den neuen Bundesländern - den Menschen, den Opfern - nicht nur wirtschaftliche sondern auch persönlichen Schaden zuzufügen- von dörflichen Frieden keine Spur - und damit die Glaubwürdigkeit unseres Staates untergraben - massiv unterwandert haben und zersetzen.

Dabei hätte es für die Wissenschaft Themen mehr als genug gegeben:

  1. Zur Teilung/Zusammenschluß und Umwandlung - Rechtsnachfolge - in Anlehnung analog zum bekann-ten bundesdeutschen Recht. LwAnpG als lex specialis. Heilbare/nicht heilbare Fehler bei Teilung, Zusammenschluß, Umwandlung.
  2. Zur Liquidation, wenn diese an Stelle der Teilung/Umwandlung beschlossen wird.
  3. Zur Liquidation, Kraft Gesetz nach § 69 LwAnpG, wenn weder ein wirksamer Teilungs-/Umwandlungs- noch Liquidationsbeschluß gefaßt wurde
  4. Konsequenzen bei nachträglich festgestellter fehlgeschlagener Umwandlung - bis-her unerkannter Liquidation. Aufgaben, Rechte und Pflichten des Liquidators.
  5. Bewertung nach DM-Bilanzgesetz und Eigenkapitalermittlung nach § 44 Abs. 6 LwAnpG bei Teilung, Zusammenschluß, Umwandlung. Liquidation bisher unerkann-te Liquidation/nachträglicher Liquidation z. B. Wiedererwachen der LPG in 1999, wirtschaftliches Eigentum von 1991 - 1999, analog eiserner Verpachtung, Leasing.
  6. Bewertung im Falle der Liquidation - für Mitglieder/ehemalige Mitglieder die vor Be-ginn der Liquidation ausgeschieden sind, sowie für LPG-Mitglieder die am Liquidati-onsergebnis teil haben.
  7. Finanzierung der Abfindungsansprüche - Ratenzahlung nach § 49 LwAnpG.
  8. Fehlende Unterstützung der Wiedereinrichter - Fördervoraussetzung für LPG-Nach-folger.
  9. Wahl der zweckmäßigsten Rechtsform.
  10. Analysen der Agrarberichte der Bundesregierung, sowie der Agrarberichte der 5 neuen Bundesländer und des DBV.
  11. Soll-Ist-Vergleich, Vergleich der Betriebsentwicklungs-/Sanierungspläne mit den tatsächlichen Be-triebsergebnissen. Eigenkapitalausweis/ Altschulden/ Ansprüche LwAnpG - Liquidi-tätsplan. Einhaltung der Fördervoraussetzungen, der BVVG - Pachtvertragsbedingungen.
  12. Eigenkapitalausweis/Geschäftsanteil/Rangrücktrittsvereinbarungen/noch offene aus-zuzahlende Abfindungsansprüche nach §§ 44, 36, 28 Abs. 2, 51a LwAnpG - offene oder noch "latente" Schulden (sofern noch nicht geltend gemacht).
  13. Ausweis von Verbindlichkeiten unter der Bilanz nach HGB, DMBilG/ LwAnpG.
  14. Eigenkapitalbildung als Voraussetzung einer positiven der Betriebsentwicklung.
  15. Folgen der neuen Milchquotenregelung für die privaten Bauern, die Arbeitsplätze schaffen und erhalten, ihre eigenen Arbeitsplätze selbst ehrlich finanzieren, deren Quote in den zurückliegenden Jahren, vor Beginn des Quotenhandels, gekürzt wurde. Dadurch Behinderung der privaten Bauern durch den Staat.
  16. Fördervoraussetzungen nach EU- und Bundesrichtlinien, sowie Übernahme in die Länderrichtlinien und ihre Einhaltung - Kontrolle?/Statistik/ Landesbürgschaften
  17. Folgen bei der "Übernahme" einer nicht mehr liquiden Nachbar-LPG/Rechtsnachfolger, bei gleichzeitigen Vergabe weiterer Fördermittel, Landesbürgschaft und gleichzeitiger Bemühungen der privaten Bauern im Haupt- und Nebenerwerb, weitere Flä-chen, Gebäude und Inventar von der LPG/ehemaligen LPG zu übernehmen, einschl. anteiliger Altschulden/RRV.
  18. Weitere Aufspaltung, Ausgliederung von Teilen des Betriebes und ihre Auswirkung auf das Vermögen - die Vermögensansprüche nach LwAnpG - Eigenkapitalermitt-lung. Neugründung - Existenzgründung mit neuen Fördermitteln und Teilpacht von LPG-Nachfolger.
  19. Altschuldenregelung - Erlaß - Subventionswert (hierzu Forstner und Hirschauer, in Agrarwirtschaft, Heft 3/4 2000) Betriebswirtschaftliche und agrarpolitische Konsequenzen.
  20. Flächenerwerbsverordnung - Subventionswert, Voraussetzungen - Stichtagsprinzip statt generelle Beachtung/ Einhaltung des LwAnpG - deren Einhaltung bereits ab 1991 und nicht an einem Stichtag.
  21. Folgen für die LPG-Nachfolger, die Bauern, die dörfliche Struktur und Entwicklung bei weiterer "Umstrukturierung" und Beibehaltung der Monopolstellung der LPG-Struktur für den ländlichen Raum.
  22. Nutzungsentgelt/Pachtzahlung für den Boden bei selbständigen Gebäudeeigentum
  23. Beseitigung von Altlasten/ unbrauchbarer bäuerlicher Gebäude, LPG-Gebäude
  24. Rechte der Erben/Erbengemeinschaften gegen LPG-Nachfolger
  25. Beendigung der LPG-Mitgliedschaft/ Delegierung/ Kündigung/ konkludent
  26. Beginn der Verjährungsfrist § 3b LwAnpG
  27. Einhaltung der BVVG-Pachtvertragsbedingungen durch LPG-Nachfolger
  28. Einhaltung der Förderbedingungen, Vergleich - Richtlinien, Bewilligungsbescheide - Anträge, Betriebsergebnisse/Liquidationsplan
  29. Verkauf von nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögen, Betriebsteile/ Geschäftsanteile, ihre Finan-zierung und Entwicklung beim Erwerber
  30. Untersuchung der Teilungs-, Zusammenschluß- und Umwandlungsbeschlüsse, Registereintragung, Gebäudezuordnung durch die OFD, Grundbucheintragungen, Gesetz und Wirklichkeit.
  31. Verjährungsproblematik - Beginn/Ende/Unterbrechung/Hemmung
  32. Wie ist die Restnutzungsdauer i. S. § 31 SachenRBerG von Gebäude zu ermitteln, zu prüfen und ist diese auch im Bodenordnungsverfahren nach § 64 LwAnpG (unter welchen Bedingungen) von Bedeutung. Hierzu Bodenwertermittlung § 19 SachenR-BerG-Werte.
  33. Wer hat das maßgebende Eigenkapital i. S. § 44 Abs. 6 LwAnpG wie zu ermitteln - Methoden, Maßgeblichkeitswert des DM-Bilanzgesetz - Voraussetzung für Sachver-ständigengutachten.
  34. Auswertung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der OLG/Verwaltungsgerichte/ ordentliche Gerichte zur Vermögensauseinandersetzung, zum Flurneuord-nungsverfahren, Sachenrechtsbereinigungsgesetz. (Boden/Gebäude; Nutzungsentgelt; Altlastenbeseitigung) Gesetz und Recht - Artikel 20 (3) GG, Rechtsprechung, praktische Handhabung - Umsetzung. (Artikel 2 (1) GG - auch Exekutive und Sachverständige !? Verantwortung der Gerichte, der Exekutive und Sachverständigen.
  35. Folgen und Lösungsmöglichkeiten der Waldnutzung vom staatlichen DDR-Forst
  36. Folgen und Lösungsmöglichkeiten der Nichtrückgabe von enteigneten Vermögen , "ungeklärte Vermögensfragen" - vergebene Investitionschancen - "Rückgabe vor Entschädigung", Meinungen der Menschen im Dorf/Stadt zur Rückgabe, wo möglich.
  37. Folgen und Lösungsmöglichkeiten noch immer weitverbreiteter Vorurteile gegenüber "gewinnstrebender" Unternehmen und (West-)Investoren, Schaffung von Arbeitsplätzen.
  38. Warum, wann und unter welchen Bedingungen, sind Vermögensauseinandersetzungsvereinbarungen endgültig und erlauben keine Nachforderungen.
  39. Rechtsschutzbedürfnis, Inhaltskontrolle Artikel 2 (1) GG.
  40. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen der Nichtumsetzung geltenden Bundes-rechts durch die Exekutive, die Staatsanwaltschaft (Weisungsgebundenheit durch die verantwortlichen Politiker - Justizminister) auf Grund "Biographie", DDR-Nostalgie, Karrierestreben und Machtstabilisierung, wobei die Stabilisierung des Unrechts langfristig, vielleicht schon mittelfristig, zum Machtverlust - Verlust des Rechtsstaats - führen muß.
  41. Ursachenforschung! Worin liegen die Ursachen des fortgesetzten DDR-LPG-Unrechts, der "Umwandlung" von DDR-LPG-Unrecht in bundesdeutschen Recht, das als solches häufig nur noch in Fragmenten zu erkennen ist.
  42. Berichtigung des LPG-Register und Grundbuchs bei unerkannter Liquidation - von amtswegen oder auf Antrag.

Die Liste der Fragen für die Wissenschaft ließe sich nahezu beliebig fortsetzen. (Einzelne Bilanzpositionen, ihre Entwicklung, Finanzierung, Beschäftigungsverhältnisse, Investitionstätigkeit, Leasing, Gewinnverwendung, Finanzierungsstruktur, Landesbürgschaften, andere Banksicherheiten, persönliche Verhältnisse zu Geschäftspartnern).

Glasnost, Perestroika ?

Die Rechtswissenschaft hat neuerdings, 10 Jahre nach dem Zusammenbruch des DDR-Unrechtstaates, begonnen sich dankenswerterweise endlich mit einigen dieser Fragen zu beschäftigen.

Die übrigen wissenschaftlichen Institute, Betriebswirtschaft, Finanzwirtschaft, Sozialstrukturen (aus- oder "angegliederte" Dienstleistungsunternehmen) Agrarpolitik hüllen sich weiterhin in vornehmes Schweigen, fügen sich dem, was politisch opportun erscheint, lassen dem Unrecht weiter freien Lauf, anstatt sich verantwortungsbewußt damit auseinanderzusetzen.

Nachdem die Zeit nun schon weit fortgeschritten ist (10 Jahre nach Inkrafttreten des LwAnpG), und nach derzeitiger Rechtslage auch die Verjährung nach § 3b LwAnpG droht, wären kurzfristig diese Untersuchungen dringend nötig und sicher auch möglich, wenn der Staat (Legislative/Exekutive/Judikative) dies wollten und die Wissenschaft sich dieser Herausforderung stellen würde. Eine Novelle des § 3b LwAnpG - Verjährungsfristverlängerung (einschl. der Aufbewahrungsfrist) um 5 Jahre oder fix z. B. per 31.12.2006 bei völliger Aufhebung der Verjährung für Schadensersatzansprüche nach § 3a LwAnpG, wären daher sachlich vernünftiger-weise geboten. Unrecht ist vorrangig eine Sache der Menschen der Gegenwart und nicht einer beschaulich historischen Betrachtung.

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