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1.20.11 Wo bleibt unser Rechtsstaat

Unsere Grundrechte, Art. 1 – 19 Grundgesetz (GG), sind für jedermann bindend. Eigentumsschutz, Menschenrechte, Menschenwürde sind rechtlich gesichert. Nach Art.20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Die Staatsgewalt geht in Wahlen vom Volke aus.

 

Nach dem Untergang der DDR in 1989/90 und dem Beitritt der wieder gegründeten fünf Bundesländer – Ost sind diese am 3. Oktober 1990 dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beigetreten (Art. 23 GG alte Fassung).

 

Auch in 2014, 25 Jahre nach dem Untergang der DDR und dem Beitritt zum Grundgesetz, wird DDR-Unrecht vor allem auf der Ebene des Eigentumsrechts der Landwirtschaft unverändert massiv fortgesetzt.

 

Bei der Vermögensauseinandersetzung nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz wurden, wie auch wissenschaftliche Untersuchungen dokumentieren, die entrechteten und geschädigten Bauern um etwa zwei Drittel ihres Vermögensanspruchs betrogen. Hunderte von mir geführte Verfahren bei den Landwirtschaftsgerichten haben dies von 1991 bis 2013 immer wieder bestätigt.

 

Das Bodeneigentumsrecht wurde unter Missachtung des Grundgesetzes rechtswidrig zum Vorteil der LPG-Betriebe (in neuer Rechtsform) praktiziert.

Ohne die rechtlichen Vorschriften – ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung, Eigentumsrückgabe – zu erfüllen, wurden den LPG-Betrieben, die lediglich ihre Rechtsform und damit ihren Namen geändert haben,  von den staatlichen Stellen, den Ämtern / Ministerien rechtlich und wirtschaftlich Privilegien und Vorteile, auch Subventionen, jährlich in Millionenhöhe DM / EURO gewährt.

 

Immer wieder wurden diese Unrechtsverhältnisse auch von wissenschaftlichen Untersuchungen und bei Bilanzeinsichtnahmen anlässlich von Verfahren beim Landwirtschaftsgericht, anlässlich der Vermögenauseinandersetzungsverfahren, bestätigt.

Ebenso wurden die rechtlichen Voraussetzungen – ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung – beim Bodenerwerb der LPG-Betriebe missachtet. Auch hier ist die ordnungsgemäße Vermögensauseinandersetzung nach der Anpassungshilfeverordnung schon seit 1991 Fördervoraussetzung.

 

Die BVVG – Bodenverwertungs- und Verpachtungsgesellschaft – eine reine bundeseigene GmbH, hat trotz Wissen der Unrechtsverhältnisse „volkseigenen“ Boden zum Teil zum halben Preis an die LPG-Unrechtsbetriebe und ihre Vorsitzenden verkauft.

Die Korruption blüht!

 

Dabei sind die Verhältnisse den meisten Menschen in den Dörfern durchaus bekannt. Die Angst  vor Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung, Abwanderung vor allem der jungen Generation und Subventionsfluss von der EU, dem Bund und den Ländern sichern den Fortbestand des Unrechts.

Das Vertrauen bleibt auf der Strecke, dabei ist unser Rechtsstaat, soziale Demokratie, Gewaltenteilung ohne Vertrauen auf Dauer nicht denkbar.

 

Nachdem das Ergebnis der Enquetekommission aus Brandenburg bekannt geworden ist, mussten nun auch die übrigen Bundesländer der Sache erneut nachgehen. So hat man in Sachsen festgestellt, dass etwa 30 LPG-Betriebe heute noch rechtswidrig fortbestehen und in all den Jahren Fördergelder in Millionenhöhe erhalten haben. Selbst die freie Presse Chemnitz hat dies in einem Bericht am

11. August  bestätigt.

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