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1.20.5 DDR Unrecht

Groß war die Freude bei nahezu allen einst in der DDR 1960 zwangskollektivierten Bauern in 1990.

Nach dem Gesetz der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG–G) waren sie entrechtet. Die LPG hatte volles Nutzungsrecht an Boden und Wirtschaftsgebäuden. Auf dem Boden der Bauern konnte die LPG Gebäude – Stallanlagen, Maschinenhallen, Lagerhallen, Stalldunglager – errichten. Bodeneigentümer blieb der Bauer, Eigentümer der LPG-Gebäude, Hallen, Stalldunglager, etc. war die LPG. Der Bauer hatte fremdes Eigentum der LPG auf seinem Boden zu dulden.
An dieser Unrechtslage hatte sich auch nach 1990 nichts geändert. Soweit die LPG-Gebäude und
Anlagen noch nutzbar waren und genutzt wurden, kam es meist zur Zusammenführung des Eigentums, des Bodens des Bauern und der Gebäude des LPG-Betriebes, nun in neuer Rechtsform.
In Bodenordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) kam es oft zum Landtausch oder Bodenkauf bei einem Preis zum halben Wert durch den LPG-Betrieb. Auch der Gebäudekauf durch den Bauern war möglich, in der Regel aber viel zu teuer.
Viele solcher Verfahren sind bis heute, 25 Jahre nach dem Zusammenbruch der DDR und dem Beitritt der wieder gegründeten fünf Bundesländer zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, nicht gelöst.
Unter einem solchen ungelösten Fall leidet u. a. auch ein Bauer bei Plauen/Vogtland. Die LPG-Gebäude – Stallanlage, Lagergebäude, offenes Stalldunglager – grenzen unmittelbar an die Hofstelle  die Wirtschafts- und Wohngebäude des Bauern an, getrennt lediglich durch einen Fahrweg.
Die LPG-Gebäude des Nachfolgebetriebes werden unverändert in unterschiedlicher Intensität genutzt. Lärmbelästigung durch die Stallanlage, Stalldunggestank bei Regenfällen, Stallabwasser im Hof des Bauern, dem Hofteich, Verkehrslärm auf dem Weg, angrenzend an die Hof- und Wohngebäude des Bauern, der selbst noch im Nebenerwerb 18 ha bewirtschaftet. Abfälle aller Art werden nicht nur vom LPG-Nachfolgebetrieb sondern auch von vielen Anwohnern des Dorfes auf dem LPG-genutzten Boden des Bauern entsorgt, abgelagert.
Umweltschutz, Menschenwürde, Menschenrechte – Art. 1-19 GG –, Eigentumsschutz – Art. 14 GG –
werden mit Füßen getreten und die Bauernfamilie muss das Unrecht wie zu DDR-LPG-Zeiten ertragen.
Die zukunftsorientierte junge Generation wandert ab, schließlich ist die Stimmung im Dorf wenig freundlich geprägt. DDR-Mentalität lässt kaum Hoffnung aufkommen.
Ein vor Jahren von der LPG gestellter Antrag auf Eigentumszusammenführung von LPG-Gebäuden und Boden des Bauern wurde vom LPG-Nachfolgeunternehmen nach 20 Jahren zurückgenommen. Die alten, kaum noch nutzbaren, vom LPG-Nachfolgebetrieb auch nicht mehr benötigten LPG-Gebäude, werden folglich vor der Hofstelle des Bauern weiterhin über Jahre zusammenfallen.
Das Landratsamt Plauen duldet dieses Unrecht ebenso wie die Agrarpolitik.
Der LPG-Nachfolgebetrieb bewirtschaftet 1.000 ha und kassiert fleißig Subventionen – unsere Steuergelder – allein aus Brüssel jährlich rd. 300,- EURO/ha und finanziert damit seine Personalkosten.
Das noch immer fortbestehende DDR-Unrecht wird im Osten Deutschlands – und entsprechend in den osteuropäischen Ländern – jährlich mit Milliarden Subventionen gestützt.
Tausende Hektar Bodenkäufe von außerlandwirtschaftlichen Investoren vernichten endgültig zusätzlich alle Hoffnungen auf Entwicklung und Stabilisierung einer privaten, unternehmerischen bäuerlichen Agrarstruktur. Der ländliche Raum bleibt auf der Strecke.

Was nach 1945 mit der sogenannten Bodenreform – Enteignung aller Betriebe über 100 ha – begann, mit dem LPG-Gesetz ab 1952 auch über die Bauern in der DDR hereinbrach, setzt sich in beängstigender Form auch nach 1990 unter dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz unter Leitung der mental ungewandelten Altkader in den Landesregierungen und den Ämtern sowie den Steuergeldern–/Subventionsverteilern auch 25 Jahre nach der „Wende“ fort. Die Tatsachen werden verdrängt.
Vom deutschen Bauernverband und seinen Landesverbänden wird dieses Unrecht seit 1990 mitgetragen.
Diese politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen werden auch unsere Folgegenerationen, unsere Kinder, Enkelkinder und Urenkelkinder noch belasten, schließlich sind unsere Staatsschulden von rd. 2 Billionen EURO und die weiteren Sicherungsfonds eine nicht überschaubare Belastung.
Die finanzielle Stützung der DDR-LPG-Landwirtschaft war einer der Faktoren, an dem die DDR zu
150 % überschuldet in die Pleite ging. Die heutige Subventionierung – auch über die EU – mit unseren Steuergeldern setzt dieses Drama fort. Die DDR-Mentalität hat uns fest im Griff, doch diese Problematik wird nicht wahrgenommen, denn es geht uns ja so gut, wir leben im Überfluss, in einer Wegwerfgesellschaft, und die Konsequenzen treffen erst die Folgegeneration. 

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