14.3 LPG-Altschulden und kein Ende.
14. Flächenerwerb/Altsch.
15.1 Die Rechtswidrigkeit des Teilungsmodells
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14.4 Acker- und Grünlandpreise wohin ?

Und sie steigen weiter! Die landwirtschaftlichen Bodenpreise. Rund 100 % sind sie allein in den letzten fünf Jahren im Beitrittsgebiet gestiegen, wie die Leipziger Volkszeitung am 02.05.2012 zu berichten weiß und meint, dass dem Osten Ausverkauf droht. Die Statistiken, die Info der BVVG lassen insofern nichts Gutes ahnen.

Die Ursachen sind vielfältig. Die Preisfreigabe der BVVG, Kapitalanleger aus dem In- und Ausland, Flächenverbrauch als Folge der Energiewende – Windenergie, Photovoltaik, Solarflächen, Materialerzeugung – Anbau für Biogasanlagen, um nur einige zu nennen. Boden- und Pachtpreissteigerung als Folge der EU-Direktzahlungen (GAP) und ihrer Weitergabe an Verpächter in Folge Flächenbedarf, sind wie andere Ursachen auch im Westen unseres Landes spürbar.

Förder- und Subventionspolitik der Länder, des Bundes und der EU, auch vor dem Hintergrund des weiteren Agrarstruktur-, Produktions- und Betriebsgrößenstrukturwandels, bleibt nirgends ohne Folgen.

Da hilft es wenig, wenn die Agrarminister, wie im oben genannten Pressebericht geradezu naiv berichtet, die steigenden Bodenpreise beobachten wollen. Seit mindestens 15 Jahren ist bekannt, dass die landwirtschaftlichen Bodenpreise im Beitrittsgebiet weit unter dem Bundesdurchschnitt (West) liegen und steigen. Allein in den letzten 10 Jahren waren diese regional differenziert im Osten über 200 % und liegen dennoch weit unter Westniveau. Die Agrarpolitik, die Ministerien haben dies schweigend hingenommen ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, was dagegen getan werden könnte, um die Entwicklung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. In der Tat sind die Möglichkeiten auf dem Bodenmarkt in unserem freien Europa und in der weltweit globalisierten Welt begrenzt. Möglicher Hebel ist neben der Subventionsförderpolitik das Grundstücksverkehrsgesetz. Auch die praktische Handhabung der verfügbaren gesetzlichen Grundlagen war und ist noch immer eine große Belastung und hat zu ungesunden Bodeneigentumsverhältnissen geführt. Dies gilt auch bezüglich des Landpachtgesetzes, wie die Verpachtung der volkseigenen Flächen (BVVG) beweisen. Landkäufe von Kapitalanlegern oder entsprechenden Gesellschaften dürften schon lange nicht mehr zulässig sein. Der „aktive“ Landwirt, wie nach der GAP künftig gefordert, dürfte hier schon seit 10 Jahren einziger, berechtigter Landkäufer sein. Außerlandwirtschaftliche, gewerbliche Bodennutzung in Folge Energiewende wäre ebenso nach Grundstücksverkehrsgesetz unter Kontrolle zu halten und angemessen zu begrenzen. Gewerbliche Bodennutzung in freier Landschaft – ohne Gewerbegebiet – muss nicht zulässig sein.

Auch die Städte und Gemeinden haben hier ein Wort mitzureden und tragen Mitverantwortung. Allerdings muss man ihnen auch die Konsequenzen verdeutlichen und rechtliche Handhabung nach Grundstücksverkehrsgesetz rechtswirksam ermöglichen. Viele Dörfer werden bekanntlich vom Denkmalschutz zu Museumsdörfern degradiert und dem Verfall überlassen.

Der Erhalt, die Pflege des ländlichen Raumes, unserer Kulturlandschaft sollte von den hierfür Verantwortlichen auch von den Agrarpolitikern ernst genommen, praktisch umgesetzt und nicht nur im Mund geführt werden. Die Subventionspolitik, die Begrenzung der Fördermittel auf die aktiven Landwirte, Verhinderung der sich immer mehr abzeichnenden Industrialisierung der Landwirtschaft durch die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Marktpartner – Abnehmer, Verarbeiter, Lieferanten – Agrarkapitalgesellschaften, Kapitalfondsgesellschaften, Massentierhaltung und staatliche Förderung solcher Investitionen und ihrer „Geschäftspartner“, wie zum Beispiel Güllevermarkter und viele andere mehr, haben schon erheblichen Schaden angerichtet. Der Markt ist groß und läuft seit vielen Jahren ungestört ins Abseits. Wenn jetzt einige Agrarminister doch noch die Augen in dieser Richtung öffnen, muss der Druck schon groß und unangenehme Konsequenzen zu befürchten sein.

Der Boden ist unvermehrbar, er ist ein begrenztes Gut. Mit steigendem Bedarf, steigender Nachfrage steigt sein Preis. Der Boden, Lebensraum der Natur, unsere Kultur der Menschen unserer Gesellschaft, Grundlage unserer Nahrungsmittelproduktion, kann in unserer freien globalen Gesellschaft nicht einem freien Markt überlassen werden.

Verantwortungsbewusstsein aller in Politik, in den Städten und Gemeinden unserer ganzen Gesellschaft und ihrer Gliederungen, ist dringend gefordert.[1] [2]

Das Grundstücksverkehrsgesetz (und Reichssiedlungsgesetz sowie Agrarstrukturverbesserungsgesetz) in seiner seitherigen Fassung kann keinen ausreichenden Rechtsrahmen gewährleisten. Auf vielen Ebenen hat die Entwicklung den Bodenmarkt außer Kontrolle laufen lassen. Wenn in 2012 Agrarminister die weitere Entwicklung beobachten wollen, die sich schon seit 20 Jahren abzeichnet, besteht keine Hoffnung auf eine verantwortungsbewusste Entwicklung.

Auch hier ist umfassende Transparenz auf allen Ebenen als unerlässliches Instrument unseres Rechtsstaates – europaweit – unerlässlich.

siehe auch Kapitel:     22.3    -  Eigentum verpflichtet

www.kuchs.de             8.1    -  Transparenz

                                  6.12  -  Reform der GAP

                                  0.12  -  e.G. Kahla

                                  1.15  -  Erfolgsmeldungen

                                  1.17  -  Freiheit, Einheit, Rechtsstaat

                                  6.3    -  Eine Sonderpublikation 


[1] NL-BzAR, 4/2012

[2] Gerke, die Ostdeutsche Bodenpolitik nach 1990 – Politik, Justiz, Verwaltung

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